حَدَّثَنَا أَبُو النُّعْمَانِ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ عَلْقَمَةَ بْنِ وَقَّاصٍ، قَالَ سَمِعْتُ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ ـ رضى الله عنه ـ يَخْطُبُ قَالَ سَمِعْتُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «يَا أَيُّهَا النَّاسُ إِنَّمَا الأَعْمَالُ بِالنِّيَّةِ وَإِنَّمَا لاِمْرِئٍ مَا نَوَى، فَمَنْ كَانَتْ هِجْرَتُهُ إِلَى اللَّهِ وَرَسُولِهِ، فَهِجْرَتُهُ إِلَى اللَّهِ وَرَسُولِهِ، وَمَنْ هَاجَرَ إِلَى دُنْيَا يُصِيبُهَا أَوِ امْرَأَةٍ يَتَزَوَّجُهَا، فَهِجْرَتُهُ إِلَى مَا هَاجَرَ إِلَيْهِ».
Überliefert von 'Umar bin Al-Khattab: Der Prophet (ﷺ) sagte: „O ihr Menschen! Der Lohn der Taten hängt von den Absichten ab, und jeder Mensch wird den Lohn entsprechend dem erhalten, was er beabsichtigt hat. Wer also für Allah und Seinen Gesandten ausgewandert ist, dessen Auswanderung war für Allah und Seinen Gesandten, und wer auswanderte, um weltlichen Nutzen zu erlangen oder um eine Frau zu heiraten, dessen Auswanderung war für das, wofür er auswanderte.“
حَدَّثَنِي إِسْحَاقُ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، عَنْ مَعْمَرٍ، عَنْ هَمَّامٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَقْبَلُ اللَّهُ صَلاَةَ أَحَدِكُمْ إِذَا أَحْدَثَ حَتَّى يَتَوَضَّأَ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Allah nimmt das Gebet von keinem von euch an, wenn er Hadath (Wind gelassen) hat, bis er die Gebetswaschung (Wudu') (erneut) vollzieht.“
Überliefert von Anas: Dass Abu Bakr ihm die Zakat-Vorschriften schrieb, die der Gesandte Allahs (ﷺ) verpflichtend gemacht hatte, und schrieb, dass man weder verschiedene Teile (des Vermögens) sammeln noch das Vermögen in verschiedene Teile aufteilen sollte, um die Zahlung der Zakat zu vermeiden.
Überliefert von Talha bin 'Ubaidullah: Ein Beduine mit zerzaustem Haar kam zum Gesandten Allahs (ﷺ) und sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Sag mir, was Allah mir an Gebeten auferlegt hat.“ Der Prophet (ﷺ) sagte: „Du musst die fünf (Pflicht-)Gebete an einem Tag und einer Nacht (24 Stunden) vollkommen verrichten, es sei denn, du möchtest einige zusätzliche freiwillige Gebete verrichten.“ Der Beduine sagte: „Sag mir, was Allah mir an Fasten auferlegt hat.“ Der Prophet (ﷺ) sagte: „Du musst im Monat Ramadan fasten, es sei denn, du fastest einige zusätzliche freiwillige Fasten.“ Der Beduine sagte: „Sag mir, was Allah mir an Zakat auferlegt hat.“ Der Prophet (ﷺ) erzählte ihm dann die islamischen Gesetze und Vorschriften, woraufhin der Beduine sagte: „Bei Dem, Der dich geehrt hat, ich werde keine freiwilligen Gottesdienste verrichten und ich werde nichts von dem lassen, was Allah mir auferlegt hat.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Er wird erfolgreich sein, wenn er die Wahrheit gesagt hat (oder er wird ins Paradies (Dschannah) eintreten, wenn er die Wahrheit gesagt hat).“ Und einige Leute sagten: „Die Zakat für einhundertzwanzig Kamele beträgt zwei Hiqqas, und wenn der Zakat-Zahler die Kamele absichtlich schlachtet oder sie verschenkt oder einen anderen Trick anwendet, um die Zakat zu vermeiden, dann ist das für ihn unschädlich.“
حَدَّثَنِي إِسْحَاقُ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ، عَنْ هَمَّامٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «يَكُونُ كَنْزُ أَحَدِكُمْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ شُجَاعًا أَقْرَعَ، يَفِرُّ مِنْهُ صَاحِبُهُ فَيَطْلُبُهُ وَيَقُولُ أَنَا كَنْزُكَ. قَالَ وَاللَّهِ لَنْ يَزَالَ يَطْلُبُهُ حَتَّى يَبْسُطَ يَدَهُ فَيُلْقِمَهَا فَاهُ». وَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِذَا مَا رَبُّ النَّعَمِ لَمْ يُعْطِ حَقَّهَا، تُسَلَّطُ عَلَيْهِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، تَخْبِطُ وَجْهَهُ بِأَخْفَافِهَا». وَقَالَ بَعْضُ النَّاسِ فِي رَجُلٍ لَهُ إِبِلٌ، فَخَافَ أَنْ تَجِبَ عَلَيْهِ الصَّدَقَةُ، فَبَاعَهَا بِإِبِلٍ مِثْلِهَا، أَوْ بِغَنَمٍ، أَوْ بِبَقَرٍ، أَوْ بِدَرَاهِمَ، فِرَارًا مِنَ الصَّدَقَةِ بِيَوْمٍ، احْتِيَالاً فَلاَ بَأْسَ عَلَيْهِ، وَهْوَ يَقُولُ إِنْ زَكَّى إِبِلَهُ قَبْلَ أَنْ يَحُولَ الْحَوْلُ بِيَوْمٍ أَوْ بِسَنَةٍ، جَازَتْ عَنْهُ.
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Am Tag der Auferstehung wird der Kanz (Schatz oder Reichtum, von dem die Zakat nicht gezahlt wurde) eines jeden von euch in der Gestalt einer riesigen, kahlköpfigen, giftigen männlichen Schlange erscheinen, und sein Besitzer wird vor ihr davonlaufen, aber sie wird ihm folgen und sagen: ‚Ich bin dein Kanz.‘“ Der Prophet (ﷺ) fügte hinzu: „Bei Allah, diese Schlange wird ihm weiter folgen, bis er seine Hand ausstreckt und die Schlange sie verschlingen lässt.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) fügte hinzu: „Wenn der Besitzer von Kamelen deren Zakat nicht zahlt, dann werden am Tag der Auferstehung diese Kamele zu ihm kommen und sein Gesicht mit ihren Hufen schlagen.“ Einige Leute sagten: Bezüglich eines Mannes, der Kamele hat und befürchtet, dass die Zakat fällig wird, so verkauft er diese Kamele für ähnliche Kamele oder für Schafe oder Kühe oder Geld einen Tag bevor die Zakat fällig wird, um die Zahlung ihrer Zakat listig zu vermeiden! „Er muss nichts zahlen.“ Derselbe Gelehrte sagte: „Wenn jemand die Zakat seiner Kamele einen Tag oder ein Jahr vor Ablauf des Jahres (mit dessen Ende die Zakat fällig wird) zahlt, ist seine Zakat gültig.“
Überliefert von Ibn Abbas: Sa'd bin 'Ubada Al-Ansari erbat das Urteil des Gesandten Allahs (ﷺ) bezüglich eines Gelübdes, das seine Mutter gemacht hatte und das sie vor ihrem Tod nicht erfüllt hatte. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Erfülle es in ihrem Namen.“ Einige Leute sagten: „Wenn die Anzahl der Kamele zwanzig erreicht, muss ihr Besitzer vier Schafe als Zakat (Pflichtabgabe) zahlen; und wenn ihr Besitzer sie verschenkt oder verkauft, um der Zahlung der Zakat listig vor Ablauf eines Jahres zu entgehen, dann muss er nichts zahlen; und wenn er sie schlachtet und dann stirbt, dann wird keine Zakat von seinem Vermögen genommen.“
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، قَالَ حَدَّثَنِي نَافِعٌ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الشِّغَارِ. قُلْتُ لِنَافِعٍ مَا الشِّغَارُ قَالَ يَنْكِحُ ابْنَةَ الرَّجُلِ وَيُنْكِحُهُ ابْنَتَهُ بِغَيْرِ صَدَاقٍ، وَيَنْكِحُ أُخْتَ الرَّجُلِ وَيُنْكِحُهُ أُخْتَهُ بِغَيْرِ صَدَاقٍ. وَقَالَ بَعْضُ النَّاسِ إِنِ احْتَالَ حَتَّى تَزَوَّجَ عَلَى الشِّغَارِ، فَهْوَ جَائِزٌ، وَالشَّرْطُ بَاطِلٌ. وَقَالَ فِي الْمُتْعَةِ النِّكَاحُ فَاسِدٌ، وَالشَّرْطُ بَاطِلٌ. وَقَالَ بَعْضُهُمُ الْمُتْعَةُ وَالشِّغَارُ جَائِزٌ، وَالشَّرْطُ بَاطِلٌ.
Überliefert von 'Abdullah: Nafi überlieferte mir, dass 'Abdullah sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) die Schighar verbot. Ich fragte Nafi': „Was ist die Schighar?“ Er sagte: „Es ist, die Tochter eines Mannes zu heiraten und seine eigene Tochter jenem Mann (zur gleichen Zeit) ohne Mahr (in beiden Fällen) zu verheiraten; oder die Schwester eines Mannes zu heiraten und seine eigene Schwester jenem Mann ohne Mahr zu verheiraten.“ Einige Leute sagten: „Wenn jemand durch eine List auf der Grundlage von Schighar heiratet, ist die Ehe gültig, aber ihre Bedingung ist unrechtmäßig.“ Derselbe Gelehrte sagte bezüglich Al-Mut'a: „Die Ehe ist ungültig und ihre Bedingung ist unrechtmäßig.“ Andere sagten: „Die Mut'a und die Schighar sind erlaubt, aber die Bedingung ist unrechtmäßig.“
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، حَدَّثَنَا الزُّهْرِيُّ، عَنِ الْحَسَنِ، وَعَبْدِ اللَّهِ، ابْنَىْ مُحَمَّدِ بْنِ عَلِيٍّ عَنْ أَبِيهِمَا، أَنَّ عَلِيًّا ـ رضى الله عنه ـ قِيلَ لَهُ إِنَّ ابْنَ عَبَّاسٍ لاَ يَرَى بِمُتْعَةِ النِّسَاءِ بَأْسًا. فَقَالَ إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْهَا يَوْمَ خَيْبَرَ، وَعَنْ لُحُومِ الْحُمُرِ الإِنْسِيَّةِ. وَقَالَ بَعْضُ النَّاسِ إِنِ احْتَالَ حَتَّى تَمَتَّعَ، فَالنِّكَاحُ فَاسِدٌ. وَقَالَ بَعْضُهُمُ النِّكَاحُ جَائِزٌ وَالشَّرْطُ بَاطِلٌ.
Überliefert von Muhammad bin `Ali: `Ali wurde gesagt, dass Ibn `Abbas keinen Schaden in der Mut'a-Ehe sah. `Ali sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot die Mut'a-Ehe am Tag der Schlacht von Khaibar und er verbot das Essen von Eselsfleisch.“ Einige Leute sagten: „Wenn jemand durch eine listige Methode vorübergehend heiratet, ist seine Ehe unrechtmäßig.“ Andere sagten: „Die Ehe ist gültig, aber ihre Bedingung ist unrechtmäßig.“
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يُمْنَعُ فَضْلُ الْمَاءِ لِيُمْنَعَ بِهِ فَضْلُ الْكَلإِ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Man sollte andere nicht daran hindern, ihre Tiere mit dem Überschuss seines Wassers zu tränken, um sie daran zu hindern, vom Überschuss des Grases zu profitieren.“
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ دِينَارٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ رَجُلاً، ذَكَرَ لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ يُخْدَعُ فِي الْبُيُوعِ فَقَالَ «إِذَا بَايَعْتَ فَقُلْ لاَ خِلاَبَةَ».
Überliefert von 'Abdullah bin 'Umar: Ein Mann erwähnte gegenüber dem Propheten (ﷺ), dass er bei Geschäften immer betrogen worden sei. Der Prophet (ﷺ) sagte: "Wann immer du ein Geschäft abschließt, sage: 'Kein Betrug.'"
Überliefert von 'Urwa: Dass er 'Aischa bezüglich des Verses fragte: 'Wenn ihr fürchtet, dass ihr den Waisenmädchen nicht gerecht handeln könnt, dann heiratet (andere) Frauen, die euch gefallen.' (4,3) 'Aischa sagte: "Es geht um ein Waisenmädchen unter der Obhut ihres Vormunds, der von ihrem Reichtum und ihrer Schönheit angezogen wird und sie mit einer geringeren Brautgabe (Mahr) heiraten möchte als andere Frauen ihres Standes. So wurde solchen Vormündern verboten, sie zu heiraten, es sei denn, sie behandeln sie gerecht, indem sie ihnen ihre volle Brautgabe (Mahr) geben. Dann suchten die Leute das Urteil des Gesandten Allahs (ﷺ) für solche Fälle, woraufhin Allah offenbarte: 'Sie fragen dich um Belehrung über die Frauen...' (4,127) (Der Unterüberlieferer erwähnte dann den Hadith.)"
حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ دِينَارٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم «لِكُلِّ غَادِرٍ لِوَاءٌ يَوْمَ الْقِيَامَةِ يُعْرَفُ بِهِ».
Überliefert von 'Abdullah bin 'Umar: Der Prophet (ﷺ) sagte: "Für jeden Verräter wird es am Tag der Auferstehung eine Fahne geben, an der er erkannt wird."
Überliefert von Umm Salama: Der Prophet (ﷺ) sagte: "Ich bin nur ein Mensch, und ihr Leute habt Streitigkeiten. Vielleicht kann einer von euch seinen Fall beredter und überzeugender darlegen als der andere, und ich fälle mein Urteil zu seinen Gunsten nach dem, was ich höre. Hütet euch! Wenn ich (aus Irrtum) jemandem etwas vom Recht seines Bruders gebe, dann soll er es nicht nehmen, denn ich habe ihm nur ein Stück Feuer gegeben." (Siehe Hadith Nr. 638, Bd. 3)
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: "Eine Jungfrau soll nicht verheiratet werden, bis ihre Zustimmung eingeholt wurde; und eine Frau, die bereits verheiratet war, soll nicht verheiratet werden, bis sie gefragt wird, ob sie der Heirat zustimmt oder nicht." Es wurde gefragt: "O Gesandter Allahs! Wie wird sie (die Jungfrau) ihre Zustimmung ausdrücken?" Er sagte: "Durch Schweigen." Einige Leute sagten, dass, wenn eine Jungfrau nicht um ihre Zustimmung gebeten wird und sie nicht verheiratet wird, und dann ein Mann durch eine List zwei falsche Zeugen präsentiert, dass er sie mit ihrer Zustimmung geheiratet hat, und der Richter seine Ehe als gültig bestätigt, und der Ehemann weiß, dass die Zeugen falsch waren, dann ist es für ihn unschädlich, die Ehe mit ihr zu vollziehen, und die Ehe gilt als gültig.
Überliefert von Al-Qasim: Eine Frau aus der Nachkommenschaft von Ja'far fürchtete, dass ihr Vormund sie gegen ihren Willen verheiraten würde. So ließ sie zwei ältere Männer von den Ansar, 'AbdurRahman und Mujammi', die beiden Söhne von Jariya, kommen, und sie sagten zu ihr: "Fürchte dich nicht, denn Khansa' bint Khidam wurde von ihrem Vater gegen ihren Willen verheiratet, woraufhin der Prophet (ﷺ) diese Ehe annullierte." (Siehe Hadith Nr. 78)
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Eine Sklavin darf nicht verheiratet werden, bis sie konsultiert wurde, und eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, bis ihre Erlaubnis eingeholt wurde." Die Leute sagten: "Wie wird sie ihre Erlaubnis ausdrücken?" Der Prophet (ﷺ) sagte: "Durch Schweigen (wenn sie um ihre Zustimmung gebeten wird)." Einige Leute sagten: "Wenn ein Mann durch eine List zwei falsche Zeugen vor den Richter bringt, die bezeugen, dass er eine verheiratete Frau mit ihrer Zustimmung geheiratet hat, und der Richter seine Ehe bestätigt, und der Ehemann sicher ist, dass er sie nie (zuvor) geheiratet hat, dann wird eine solche Ehe als rechtmäßig angesehen, und er darf als Ehemann mit ihr zusammenleben."
حَدَّثَنَا أَبُو عَاصِمٍ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، عَنِ ابْنِ أَبِي مُلَيْكَةَ، عَنْ ذَكْوَانَ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ قَالَتْ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «الْبِكْرُ تُسْتَأْذَنُ». قُلْتُ إِنَّ الْبِكْرَ تَسْتَحْيِي قَالَ «إِذْنُهَا صُمَاتُهَا». وَقَالَ بَعْضُ النَّاسِ إِنْ هَوِيَ رَجُلٌ جَارِيَةً يَتِيمَةً أَوْ بِكْرًا، فَأَبَتْ فَاحْتَالَ فَجَاءَ بِشَاهِدَىْ زُورٍ عَلَى أَنَّهُ تَزَوَّجَهَا، فَأَدْرَكَتْ فَرَضِيَتِ الْيَتِيمَةُ، فَقَبِلَ الْقَاضِي شَهَادَةَ الزُّورِ، وَالزَّوْجُ يَعْلَمُ بِبُطْلاَنِ ذَلِكَ، حَلَّ لَهُ الْوَطْءُ.
Überliefert von 'Aisha: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Es ist unerlässlich, die Zustimmung einer Jungfrau (zur Ehe) einzuholen." Ich sagte: "Eine Jungfrau ist schüchtern." Der Prophet (ﷺ) sagte: "Ihr Schweigen bedeutet ihre Zustimmung." Einige Leute sagten: "Wenn ein Mann sich in ein Waisenmädchen oder eine Jungfrau verliebt und sie ihn ablehnt, und er dann eine List anwendet, indem er zwei falsche Zeugen bringt, die bezeugen, dass er sie geheiratet hat, und sie dann das Pubertätsalter erreicht und der Heirat mit ihm zustimmt, und der Richter das falsche Zeugnis akzeptiert, und der Ehemann weiß, dass die Zeugen falsch waren, darf er die Ehe vollziehen."
Überliefert von 'Aisha: Der Gesandte Allahs (ﷺ) mochte Süßigkeiten und auch Honig, und wann immer er das 'Asr-Gebet beendet hatte, pflegte er seine Frauen zu besuchen und bei ihnen zu bleiben. Einmal besuchte er Hafsa und blieb länger bei ihr als die übliche Zeit, also erkundigte ich mich danach. Mir wurde gesagt: "Eine Frau aus ihrem Stamm schenkte ihr einen Lederschlauch mit Honig, und sie gab etwas davon dem Gesandten Allahs (ﷺ) zu trinken." Ich sagte: "Bei Allah, wir werden ihm eine List spielen." So erzählte ich die Geschichte Sauda (der Frau des Propheten) und sagte zu ihr: "Wenn er bei dir eintritt, wird er sich dir nähern, woraufhin du zu ihm sagen solltest: 'O Gesandter Allahs (ﷺ)! Hast du Maghafir gegessen?' Er wird sagen: 'Nein.' Dann sage zu ihm: 'Was ist dieser schlechte Geruch?' Und es wäre sehr schwer für den Gesandten Allahs (ﷺ), dass ein schlechter Geruch an seinem Körper gefunden würde. Er wird sagen: 'Hafsa hat mir einen Trank aus Honig gegeben.' Dann solltest du zu ihm sagen: 'Seine Bienen müssen von der Al-'Urfut (einer übelriechenden Blume) gesaugt haben.' Ich werde ihm dasselbe sagen. Und du, O Safiya, sage dasselbe." Als der Prophet (ﷺ) bei Sauda eintrat (geschah Folgendes). Sauda sagte: "Bei Dem, außer Dem niemand das Recht hat, angebetet zu werden, ich war im Begriff, ihm zu sagen, was du mir aufgetragen hattest, während er noch am Tor war, aus Furcht vor dir. Aber als der Gesandte Allahs sich mir näherte, sagte ich zu ihm: 'O Gesandter Allahs (ﷺ)! Hast du Maghafir gegessen?' Er antwortete: 'Nein.' Ich sagte: 'Was ist mit diesem Geruch?' Er sagte: 'Hafsa hat mir einen Trank aus Honig gegeben.' Ich sagte: 'Seine Bienen müssen von der Al-'Urfut gesaugt haben.'" Als er bei mir eintrat, erzählte ich ihm dasselbe, und als er bei Safiya eintrat, erzählte sie ihm ebenfalls dasselbe. Als er Hafsa erneut besuchte, sagte sie zu ihm: "O Gesandter Allahs (ﷺ)! Soll ich dir einen Trank davon (Honig) geben?" Er sagte: "Ich habe kein Verlangen danach." Sauda sagte: "Subhan Allah! Wir haben ihn davon (Honig) beraubt." Ich sagte zu ihr: "Sei still!"
Überliefert von 'Abdullah bin 'Amir bin Rabi'a: 'Umar bin Al-Khattab brach nach Sham auf, und als er einen Ort namens Sargh erreichte, erfuhr er, dass in Sham ein Ausbruch einer Epidemie (der Pest) herrschte. Dann erzählte ihm 'AbdurRahman bin 'Auf, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) gesagt hatte: "Wenn ihr die Nachricht von einem Ausbruch einer Epidemie (Pest) an einem bestimmten Ort hört, betretet diesen Ort nicht; und wenn die Epidemie an einem Ort ausbricht, während ihr euch dort befindet, verlasst diesen Ort nicht, um der Epidemie zu entfliehen." So kehrte 'Umar von Sargh zurück.
Überliefert von 'Amir bin Sa'd bin Abi Waqqas: Dass er Usama bin Zaid hörte, wie er zu Sa'd sprach und sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) erwähnte die Pest und sagte: ‚Sie ist ein Mittel der Bestrafung, mit dem einige Völker bestraft wurden, und ein Teil davon ist geblieben, und sie erscheint hier und da. Wer also hört, dass in einem Land ein Ausbruch der Pest stattfindet, der soll nicht in jenes Land gehen, und wenn die Pest in dem Land ausbricht, in dem man sich bereits befindet, soll man nicht aus jenem Land fliehen, um der Pest zu entkommen.‘“
حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ أَيُّوبَ السَّخْتِيَانِيِّ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «الْعَائِدُ فِي هِبَتِهِ كَالْكَلْبِ يَعُودُ فِي قَيْئِهِ، لَيْسَ لَنَا مَثَلُ السَّوْءِ».
Überliefert von Ibn 'Abbas: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Derjenige, der seine Gabe zurücknimmt, ist wie ein Hund, der sein eigenes Erbrochenes verschlingt, und wir (die Gläubigen) sollten nicht nach diesem schlechten Beispiel handeln.“
Überliefert von Jabir bin 'Abdullah: Der Prophet (ﷺ) hat festgelegt, dass das Vorkaufsrecht in allen Fällen gültig ist, in denen die betreffende Immobilie nicht aufgeteilt wurde; wenn jedoch die Grenzen festgelegt und die Wege angelegt sind, dann gibt es kein Vorkaufsrecht. Ein Mann sagte: „Das Vorkaufsrecht gilt nur für den Nachbarn“, und dann macht er ungültig, was er bestätigt hat. Er sagte: „Wenn jemand ein Haus kaufen möchte und befürchtet, dass der Nachbar (des Hauses) es durch Vorkaufsrecht kaufen könnte, kauft er einen Anteil von hundert Anteilen des Hauses und kauft dann den Rest des Hauses; dann kann der Nachbar das Vorkaufsrecht nur für den ersten Anteil geltend machen, aber nicht für den Rest des Hauses; und der Käufer darf in diesem Fall einen solchen Trick anwenden.“
Überliefert von 'Amr bin Ash-Sharid: Al-Miswar bin Makhrama kam und legte seine Hand auf meine Schulter, und ich begleitete ihn zu Sa'd. Abu Rafi' sagte zu Al-Miswar: „Willst du diesem (d. h. Sa'd) nicht befehlen, mein Haus zu kaufen, das in meinem Hof liegt?“ Sa'd sagte: „Ich werde nicht mehr als vierhundert in Raten über einen festgelegten Zeitraum bieten.“ Abu Rafi' sagte: „Mir wurden fünfhundert in bar geboten, aber ich lehnte ab. Hätte ich nicht gehört, dass der Prophet (ﷺ) sagt: ‚Ein Nachbar hat mehr Anspruch darauf, die Fürsorge seines Nachbarn zu erhalten‘, hätte ich es dir nicht verkauft.“ Der Überlieferer sagte zu Sufyan: Ma'mar sagte das nicht. Sufyan sagte: „Aber er sagte es zu mir.“ Einige Leute sagten: „Wenn jemand ein Haus verkaufen möchte und jemanden des Vorkaufsrechts beraubt, hat er das Recht, einen Trick anzuwenden, um das Vorkaufsrecht ungültig zu machen. Und das geschieht, indem er dem Käufer das Haus als Geschenk gibt und seine Grenzen markiert und es ihm übergibt. Der Käufer gibt dann dem Verkäufer eintausend Dirham als Entschädigung, in diesem Fall verliert der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht.“
Überliefert von 'Amr bin Ash-Sharid: Abu Rafi' sagte, dass Sa'd ihm vierhundert Mithqal Gold für ein Haus bot. Abu Rafi' sagte: „Hätte ich nicht gehört, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagt: ‚Ein Nachbar hat mehr Anspruch darauf, von seinem Nachbarn versorgt zu werden‘, dann hätte ich es dir nicht gegeben.“ Einige Leute sagten: „Wenn jemand einen Teil eines Hauses gekauft hat und das Vorkaufsrecht aufheben möchte, kann er es seinem kleinen Sohn als Geschenk geben, und er ist nicht verpflichtet, einen Eid zu leisten.“