حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ بْنِ مَيْسَرَةَ، سَمِعْتُ عَمْرَو بْنَ الشَّرِيدِ، قَالَ جَاءَ الْمِسْوَرُ بْنُ مَخْرَمَةَ فَوَضَعَ يَدَهُ عَلَى مَنْكِبِي، فَانْطَلَقْتُ مَعَهُ إِلَى سَعْدٍ فَقَالَ أَبُو رَافِعٍ لِلْمِسْوَرِ أَلاَ تَأْمُرُ هَذَا أَنْ يَشْتَرِيَ مِنِّي بَيْتِي الَّذِي فِي دَارِي. فَقَالَ لاَ أَزِيدُهُ عَلَى أَرْبَعِمِائَةٍ، إِمَّا مُقَطَّعَةٍ وَإِمَّا مُنَجَّمَةٍ. قَالَ أُعْطِيتُ خَمْسَمِائَةٍ نَقْدًا، فَمَنَعْتُهُ، وَلَوْلاَ أَنِّي سَمِعْتُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «الْجَارُ أَحَقُّ بِصَقَبِهِ». مَا بِعْتُكَهُ أَوْ قَالَ مَا أَعْطَيْتُكَهُ. قُلْتُ لِسُفْيَانَ إِنَّ مَعْمَرًا لَمْ يَقُلْ هَكَذَا. قَالَ لَكِنَّهُ قَالَ لِي هَكَذَا. وَقَالَ بَعْضُ النَّاسِ إِذَا أَرَادَ أَنْ يَبِيعَ الشُّفْعَةَ فَلَهُ أَنْ يَحْتَالَ حَتَّى يُبْطِلَ الشُّفْعَةَ فَيَهَبُ الْبَائِعُ لِلْمُشْتَرِي الدَّارَ، وَيَحُدُّهَا وَيَدْفَعُهَا إِلَيْهِ، وَيُعَوِّضُهُ الْمُشْتَرِي أَلْفَ دِرْهَمٍ، فَلاَ يَكُونُ لِلشَّفِيعِ فِيهَا شُفْعَةٌ.

Überliefert von 'Amr bin Ash-Sharid: Al-Miswar bin Makhrama kam und legte seine Hand auf meine Schulter, und ich begleitete ihn zu Sa'd. Abu Rafi' sagte zu Al-Miswar: „Willst du diesem (d. h. Sa'd) nicht befehlen, mein Haus zu kaufen, das in meinem Hof liegt?“ Sa'd sagte: „Ich werde nicht mehr als vierhundert in Raten über einen festgelegten Zeitraum bieten.“ Abu Rafi' sagte: „Mir wurden fünfhundert in bar geboten, aber ich lehnte ab. Hätte ich nicht gehört, dass der Prophet (ﷺ) sagt: ‚Ein Nachbar hat mehr Anspruch darauf, die Fürsorge seines Nachbarn zu erhalten‘, hätte ich es dir nicht verkauft.“ Der Überlieferer sagte zu Sufyan: Ma'mar sagte das nicht. Sufyan sagte: „Aber er sagte es zu mir.“ Einige Leute sagten: „Wenn jemand ein Haus verkaufen möchte und jemanden des Vorkaufsrechts beraubt, hat er das Recht, einen Trick anzuwenden, um das Vorkaufsrecht ungültig zu machen. Und das geschieht, indem er dem Käufer das Haus als Geschenk gibt und seine Grenzen markiert und es ihm übergibt. Der Käufer gibt dann dem Verkäufer eintausend Dirham als Entschädigung, in diesem Fall verliert der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht.“

Quelle: sunnah.com