حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ، حَدَّثَنَا شَيْبَانُ، عَنْ يَحْيَى، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تُنْكَحُ الأَيِّمُ حَتَّى تُسْتَأْمَرَ، وَلاَ تُنْكَحُ الْبِكْرُ حَتَّى تُسْتَأْذَنَ». قَالُوا كَيْفَ إِذْنُهَا قَالَ «أَنْ تَسْكُتَ». وَقَالَ بَعْضُ النَّاسِ إِنِ احْتَالَ إِنْسَانٌ بِشَاهِدَىْ زُورٍ عَلَى تَزْوِيجِ امْرَأَةٍ ثَيِّبٍ بِأَمْرِهَا، فَأَثْبَتَ الْقَاضِي نِكَاحَهَا إِيَّاهُ، وَالزَّوْجُ يَعْلَمُ أَنَّهُ لَمْ يَتَزَوَّجْهَا قَطُّ، فَإِنَّهُ يَسَعُهُ هَذَا النِّكَاحُ، وَلاَ بَأْسَ بِالْمُقَامِ لَهُ مَعَهَا.

Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Eine Sklavin darf nicht verheiratet werden, bis sie konsultiert wurde, und eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, bis ihre Erlaubnis eingeholt wurde." Die Leute sagten: "Wie wird sie ihre Erlaubnis ausdrücken?" Der Prophet (ﷺ) sagte: "Durch Schweigen (wenn sie um ihre Zustimmung gebeten wird)." Einige Leute sagten: "Wenn ein Mann durch eine List zwei falsche Zeugen vor den Richter bringt, die bezeugen, dass er eine verheiratete Frau mit ihrer Zustimmung geheiratet hat, und der Richter seine Ehe bestätigt, und der Ehemann sicher ist, dass er sie nie (zuvor) geheiratet hat, dann wird eine solche Ehe als rechtmäßig angesehen, und er darf als Ehemann mit ihr zusammenleben."

Quelle: sunnah.com