حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ الْمُنْكَدِرِ، سَمِعَ جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ ـ رضى الله عنهما ـ يَقُولُ مَرِضْتُ فَعَادَنِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَأَبُو بَكْرٍ وَهُمَا مَاشِيَانِ، فَأَتَانِي وَقَدْ أُغْمِيَ عَلَىَّ فَتَوَضَّأَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَصَبَّ عَلَىَّ وَضُوءَهُ فَأَفَقْتُ. فَقُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ كَيْفَ أَصْنَعُ فِي مَالِي، كَيْفَ أَقْضِي فِي مَالِي فَلَمْ يُجِبْنِي بِشَىْءٍ حَتَّى نَزَلَتْ آيَةُ الْمَوَارِيثِ.
Überliefert von Jabir bin `Abdullah: Ich wurde krank, so kamen der Gesandte Allahs (ﷺ) und Abu Bakr zu Fuß, um mich zu besuchen. Als sie kamen, war ich bewusstlos. Der Gesandte Allahs (ﷺ) verrichtete die Gebetswaschung (Wudu') und goss das Wasser (seiner Gebetswaschung) über mich, und ich kam wieder zu Bewusstsein und sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Was soll ich bezüglich meines Vermögens tun? Wie soll ich es verteilen?“ Der Prophet (ﷺ) antwortete nicht, bis die göttlichen Verse über die Erbschaft offenbart wurden.
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، حَدَّثَنَا ابْنُ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِيَّاكُمْ وَالظَّنَّ فَإِنَّ الظَّنَّ أَكْذَبُ الْحَدِيثِ، وَلاَ تَحَسَّسُوا، وَلاَ تَجَسَّسُوا، وَلاَ تَبَاغَضُوا، وَلاَ تَدَابَرُوا، وَكُونُوا عِبَادَ اللَّهِ إِخْوَانًا».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Hütet euch vor Argwohn, denn er ist die schlimmste Lüge, und sucht nicht nach den Fehlern des anderen und spioniert nicht und hasst einander nicht, und verlasst (brecht eure Beziehungen zu) einander nicht, O Diener Allahs, seid Brüder!‘ (Siehe Hadith Nr. 90)
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا هِشَامٌ، أَخْبَرَنَا مَعْمَرٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ، أَنَّ فَاطِمَةَ، وَالْعَبَّاسَ ـ عَلَيْهِمَا السَّلاَمُ ـ أَتَيَا أَبَا بَكْرٍ يَلْتَمِسَانِ مِيرَاثَهُمَا مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَهُمَا حِينَئِذٍ يَطْلُبَانِ أَرْضَيْهِمَا مِنْ فَدَكَ، وَسَهْمَهُمَا مِنْ خَيْبَرَ. فَقَالَ لَهُمَا أَبُو بَكْرٍ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «لاَ نُورَثُ، مَا تَرَكْنَا صَدَقَةٌ، إِنَّمَا يَأْكُلُ آلُ مُحَمَّدٍ مِنْ هَذَا الْمَالِ». قَالَ أَبُو بَكْرٍ وَاللَّهِ لاَ أَدَعُ أَمْرًا رَأَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَصْنَعُهُ فِيهِ إِلاَّ صَنَعْتُهُ. قَالَ فَهَجَرَتْهُ فَاطِمَةُ، فَلَمْ تُكَلِّمْهُ حَتَّى مَاتَتْ.
Überliefert von 'Aisha: Fatima und Al-'Abbas kamen zu Abu Bakr und verlangten ihren Anteil vom Besitz des Gesandten Allahs (ﷺ), und zu jener Zeit forderten sie ihr Land in Fadak und ihren Anteil von Khaibar. Abu Bakr sagte zu ihnen: „Ich habe vom Gesandten Allahs (ﷺ) gehört, dass er sagte: ‚Unser Besitz kann nicht vererbt werden, und was wir hinterlassen, soll als Almosen ausgegeben werden, doch die Familie Muhammads darf ihren Unterhalt von diesem Besitz nehmen.‘“ Abu Bakr fügte hinzu: „Bei Allah, ich werde die Vorgehensweise, die ich den Gesandten Allahs (ﷺ) zu seinen Lebzeiten bezüglich dieses Besitzes befolgen sah, nicht aufgeben.“ Daher verließ Fatima Abu Bakr und sprach nicht mit ihm bis zu ihrem Tod.
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ بْنُ أَبَانَ، أَخْبَرَنَا ابْنُ الْمُبَارَكِ، عَنْ يُونُسَ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ نُورَثُ مَا تَرَكْنَا صَدَقَةٌ».
Überliefert von 'Aisha: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Unser (der Gesandten) Besitz soll nicht vererbt werden, und was wir hinterlassen, soll als Almosen ausgegeben werden.“
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ بُكَيْرٍ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ عُقَيْلٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي مَالِكُ بْنُ أَوْسِ بْنِ الْحَدَثَانِ،، وَكَانَ، مُحَمَّدُ بْنُ جُبَيْرِ بْنِ مُطْعِمٍ ذَكَرَ لِي مِنْ حَدِيثِهِ ذَلِكَ، فَانْطَلَقْتُ حَتَّى دَخَلْتُ عَلَيْهِ فَسَأَلْتُهُ فَقَالَ انْطَلَقْتُ حَتَّى أَدْخُلَ عَلَى عُمَرَ فَأَتَاهُ حَاجِبُهُ يَرْفَأُ فَقَالَ هَلْ لَكَ فِي عُثْمَانَ وَعَبْدِ الرَّحْمَنِ وَالزُّبَيْرِ وَسَعْدٍ قَالَ نَعَمْ. فَأَذِنَ لَهُمْ، ثُمَّ قَالَ هَلْ لَكَ فِي عَلِيٍّ وَعَبَّاسٍ قَالَ نَعَمْ. قَالَ عَبَّاسٌ يَا أَمِيرَ الْمُؤْمِنِينَ اقْضِ بَيْنِي وَبَيْنَ هَذَا. قَالَ أَنْشُدُكُمْ بِاللَّهِ الَّذِي بِإِذْنِهِ تَقُومُ السَّمَاءُ وَالأَرْضُ هَلْ تَعْلَمُونَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ نُورَثُ مَا تَرَكْنَا صَدَقَةٌ». يُرِيدُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَفْسَهُ. فَقَالَ الرَّهْطُ قَدْ قَالَ ذَلِكَ. فَأَقْبَلَ عَلَى عَلِيٍّ وَعَبَّاسٍ فَقَالَ هَلْ تَعْلَمَانِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ذَلِكَ قَالاَ قَدْ قَالَ ذَلِكَ. قَالَ عُمَرُ فَإِنِّي أُحَدِّثُكُمْ عَنْ هَذَا الأَمْرِ، إِنَّ اللَّهَ قَدْ كَانَ خَصَّ رَسُولَهُ صلى الله عليه وسلم فِي هَذَا الْفَىْءِ بِشَىْءٍ لَمْ يُعْطِهِ أَحَدًا غَيْرَهُ، فَقَالَ عَزَّ وَجَلَّ {مَا أَفَاءَ اللَّهُ عَلَى رَسُولِهِ} إِلَى قَوْلِهِ {قَدِيرٌ} فَكَانَتْ خَالِصَةً لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَاللَّهِ مَا احْتَازَهَا دُونَكُمْ، وَلاَ اسْتَأْثَرَ بِهَا عَلَيْكُمْ، لَقَدْ أَعْطَاكُمُوهُ وَبَثَّهَا فِيكُمْ، حَتَّى بَقِيَ مِنْهَا هَذَا الْمَالُ، فَكَانَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم يُنْفِقُ عَلَى أَهْلِهِ مِنْ هَذَا الْمَالِ نَفَقَةَ سَنَتِهِ، ثُمَّ يَأْخُذُ مَا بَقِيَ فَيَجْعَلُهُ مَجْعَلَ مَالِ اللَّهِ، فَعَمِلَ بِذَلِكَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم حَيَاتَهُ، أَنْشُدُكُمْ بِاللَّهِ هَلْ تَعْلَمُونَ ذَلِكَ قَالُوا نَعَمْ. ثُمَّ قَالَ لِعَلِيٍّ وَعَبَّاسٍ أَنْشُدُكُمَا بِاللَّهِ هَلْ تَعْلَمَانِ ذَلِكَ قَالاَ نَعَمْ. فَتَوَفَّى اللَّهُ نَبِيَّهُ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ أَبُو بَكْرٍ أَنَا وَلِيُّ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَبَضَهَا فَعَمِلَ بِمَا عَمِلَ بِهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ثُمَّ تَوَفَّى اللَّهُ أَبَا بَكْرٍ فَقُلْتُ أَنَا وَلِيُّ وَلِيِّ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَبَضْتُهَا سَنَتَيْنِ أَعْمَلُ فِيهَا مَا عَمِلَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَأَبُو بَكْرٍ، ثُمَّ جِئْتُمَانِي وَكَلِمَتُكُمَا وَاحِدَةٌ، وَأَمْرُكُمَا جَمِيعٌ، جِئْتَنِي تَسْأَلُنِي نَصِيبَكَ مِنِ ابْنِ أَخِيكَ، وَأَتَانِي هَذَا يَسْأَلُنِي نَصِيبَ امْرَأَتِهِ مِنْ أَبِيهَا فَقُلْتُ إِنْ شِئْتُمَا دَفَعْتُهَا إِلَيْكُمَا بِذَلِكَ، فَتَلْتَمِسَانِ مِنِّي قَضَاءً غَيْرَ ذَلِكَ، فَوَاللَّهِ الَّذِي بِإِذْنِهِ تَقُومُ السَّمَاءُ وَالأَرْضُ، لاَ أَقْضِي فِيهَا قَضَاءً غَيْرَ ذَلِكَ حَتَّى تَقُومَ السَّاعَةُ، فَإِنْ عَجَزْتُمَا فَادْفَعَاهَا إِلَىَّ، فَأَنَا أَكْفِيكُمَاهَا.
Überliefert von Malik bin Aus: 'Ich ging und trat bei 'Umar ein, sein Türhüter Yarfa kam und sagte: 'Uthman, 'Abdur-Rahman, Az-Zubair und Sa'd bitten um deine Erlaubnis (dich zu sehen). Darf ich sie hereinlassen? 'Umar sagte: 'Ja.' So ließ er sie herein. Dann kam er wieder und sagte: 'Darf ich 'Ali und 'Abbas hereinlassen?' Er sagte: 'Ja.' 'Abbas sagte: 'O Befehlshaber der Gläubigen! Richte zwischen mir und diesem Mann ('Ali).' 'Umar sagte: 'Ich beschwöre dich bei Allah, durch dessen Erlaubnis sowohl Himmel als auch Erde existieren, weißt du, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Unser (der Gesandten) Besitz wird nicht vererbt, und was wir (nach unserem Tod) hinterlassen, soll als Almosen ausgegeben werden?' Und damit meinte der Gesandte Allahs (ﷺ) sich selbst.' Die Gruppe sagte: '(Ohne Zweifel), er sagte so.' 'Umar wandte sich dann an 'Ali und 'Abbas und sagte: 'Wisst ihr beide, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) das sagte?' Sie antworteten: '(Ohne Zweifel), er sagte so.' 'Umar sagte: 'So lasst mich mit euch über diese Angelegenheit sprechen. Allah begünstigte Seinen Gesandten mit etwas von diesem Fai' (d. h. Kriegsbeute, die die Muslime im Krieg ohne Kampf erlangten), das Er niemandem sonst gab; Allah sagte:-- 'Und was Allah Seinem Gesandten gab (Fai'-Kriegsbeute) .........um alle Dinge zu tun....(59.6) Und so war dieser Besitz nur für den Gesandten Allahs (ﷺ). Doch bei Allah, er sammelte diesen Besitz weder für sich selbst noch hielt er ihn von euch zurück, sondern er gab euch dessen Einkünfte und verteilte ihn unter euch, bis der gegenwärtige Besitz übrig blieb, von dem der Prophet (ﷺ) den jährlichen Unterhalt für seine Familie ausgab, und was übrig blieb, gab er dort aus, wo Allahs Besitz ausgegeben wird (d. h. als Almosen usw.). Der Gesandte Allahs (ﷺ) befolgte das sein ganzes Leben lang. Nun beschwöre ich euch bei Allah, wisst ihr all das?' Sie sagten: 'Ja.' 'Umar sagte dann zu 'Ali und 'Abbas: 'Ich beschwöre euch bei Allah, wisst ihr das?' Beide sagten: 'Ja.' 'Umar fügte hinzu: 'Und als der Prophet (ﷺ) starb, sagte Abu Bakr: 'Ich bin der Nachfolger des Gesandten Allahs (ﷺ),' und übernahm die Verantwortung für diesen Besitz und verwaltete ihn auf dieselbe Weise wie der Gesandte Allahs (ﷺ). Dann übernahm ich die Verantwortung für diesen Besitz zwei Jahre lang, während derer ich ihn verwaltete, wie der Gesandte Allahs (ﷺ) und Abu Bakr es taten. Dann kamt ihr beide ('Ali und 'Abbas) zu mir, um mit mir zu sprechen, mit demselben Anspruch und derselben Sache. (O 'Abbas!) Du kamst zu mir und verlangtest deinen Anteil vom Besitz deines Neffen, und dieser Mann ('Ali) kam zu mir und verlangte den Anteil seiner Frau vom Besitz ihres Vaters. Ich sagte: 'Wenn ihr beide wünscht, werde ich es euch unter der Bedingung geben (d. h. dass ihr dem Weg des Propheten (ﷺ) und Abu Bakrs folgt und wie ich ('Umar) es bei der Verwaltung getan habe).' Nun sucht ihr beide von mir ein Urteil, das anders ist? Siehe! Bei Allah, durch dessen Erlaubnis sowohl Himmel als auch Erde existieren, ich werde kein anderes Urteil fällen, bis die Stunde errichtet ist. Wenn ihr nicht in der Lage seid, es zu verwalten, dann gebt es mir zurück, und ich werde es ausreichend für euch verwalten.'
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، قَالَ حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَقْتَسِمُ وَرَثَتِي دِينَارًا، مَا تَرَكْتُ بَعْدَ نَفَقَةِ نِسَائِي وَمُؤْنَةِ عَامِلِي فَهْوَ صَدَقَةٌ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Nicht einmal ein einziger Dinar von meinem Besitz soll (nach meinem Tod) an meine Erben verteilt werden, sondern was ich hinterlasse, mit Ausnahme des Unterhalts für meine Frauen und meine Diener, soll als Almosen ausgegeben werden.“
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها أَنَّ أَزْوَاجَ، النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم حِينَ تُوُفِّيَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَرَدْنَ أَنْ يَبْعَثْنَ عُثْمَانَ إِلَى أَبِي بَكْرٍ يَسْأَلْنَهُ مِيرَاثَهُنَّ. فَقَالَتْ عَائِشَةُ أَلَيْسَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ نُورَثُ مَا تَرَكْنَا صَدَقَةٌ».
Überliefert von 'Urwa: 'Aisha sagte: „Als der Gesandte Allahs (ﷺ) starb, beabsichtigten seine Frauen, 'Uthman zu Abu Bakr zu schicken, um ihn um ihren Anteil am Erbe zu bitten.“ Dann sagte 'Aisha zu ihnen: „Sagte nicht der Gesandte Allahs (ﷺ): ‚Unser (der Gesandten) Besitz wird nicht vererbt, und was wir hinterlassen, soll als Almosen ausgegeben werden?‘“
حَدَّثَنَا عَبْدَانُ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ اللَّهِ، أَخْبَرَنَا يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، حَدَّثَنِي أَبُو سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «أَنَا أَوْلَى، بِالْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَنْفُسِهِمْ، فَمَنْ مَاتَ وَعَلَيْهِ دَيْنٌ، وَلَمْ يَتْرُكْ وَفَاءً، فَعَلَيْنَا قَضَاؤُهُ، وَمَنْ تَرَكَ مَالاً فَلِوَرَثَتِهِ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Ich stehe den Gläubigen näher als sie sich selbst, wer also (von ihnen) stirbt, während er verschuldet ist und nichts zur Rückzahlung hinterlässt, so zahlen wir seine Schulden für ihn, und wer (unter den Gläubigen) stirbt und Vermögen hinterlässt, so gehört dieses Vermögen seinen Erben.“
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، حَدَّثَنَا ابْنُ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «أَلْحِقُوا الْفَرَائِضَ بِأَهْلِهَا، فَمَا بَقِيَ فَهْوَ لأَوْلَى رَجُلٍ ذَكَرٍ».
Überliefert von Ibn `Abbas: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Gebt die Fara'id (die im Qur'an vorgeschriebenen Erbanteile) denen, die Anspruch darauf haben. Was dann übrig bleibt, soll dem nächsten männlichen Verwandten des Verstorbenen gegeben werden.“
Überliefert von Sa`d bin Abi Waqqas: Ich wurde von einer Krankheit befallen, die mich an den Rand des Todes brachte. Der Prophet (ﷺ) kam, um mich zu besuchen. Ich sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Ich habe viel Vermögen und keinen Erben außer meiner einzigen Tochter. Soll ich zwei Drittel meines Vermögens als Almosen geben?“ Er sagte: „Nein.“ Ich sagte: „Die Hälfte davon?“ Er sagte: „Nein.“ Ich sagte: „Ein Drittel davon?“ Er sagte: „(Du darfst es tun,) obwohl ein Drittel auch viel ist, denn es ist besser für dich, deine Nachkommen wohlhabend zu hinterlassen, als sie arm zurückzulassen, um andere um Hilfe zu bitten. Und was immer du (um Allahs willen) ausgibst, du wirst dafür belohnt werden, sogar für einen Bissen Essen, den du in den Mund deiner Frau legst.“ Ich sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Werde ich zurückbleiben und meine Auswanderung nicht vollenden?“ Der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn du nach mir zurückbleibst, werden dich alle guten Taten, die du um Allahs willen tust, erheben und hoch steigen lassen. Vielleicht wirst du ein langes Leben haben, sodass einige Menschen von dir profitieren und andere (die Feinde) durch dich Schaden erleiden.“ Aber der Gesandte Allahs (ﷺ) bedauerte Sa`d bin Khaula, da er in Mekka starb. (Sufyan, ein Unterüberlieferer, sagte, dass Sa`d bin Khaula ein Mann aus dem Stamm der Bani 'Amir bin Lu'ai war.)
Überliefert von Al-Aswad bin Yazid: Mu`adh bin Jabal kam als Lehrer und Herrscher zu uns in den Jemen, und wir (die Leute des Jemen) fragten ihn über (die Verteilung des Vermögens) eines Mannes, der gestorben war und eine Tochter und eine Schwester hinterließ. Mu`adh gab der Tochter die Hälfte des Vermögens und gab der Schwester die andere Hälfte.
حَدَّثَنَا مُسْلِمُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، حَدَّثَنَا ابْنُ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «أَلْحِقُوا الْفَرَائِضَ بِأَهْلِهَا فَمَا بَقِيَ فَهْوَ لأَوْلَى رَجُلٍ ذَكَرٍ».
Überliefert von Ibn `Abbas: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Gebt die Fara'id (die im Qur'an vorgeschriebenen Anteile) denen, die Anspruch darauf haben; und was dann übrig bleibt, soll dem nächsten männlichen Verwandten des Verstorbenen gegeben werden.“
Überliefert von Huzail bin Shirahbil: Abu Musa wurde bezüglich (des Erbes) einer Tochter, der Tochter eines Sohnes und einer Schwester gefragt. Er sagte: „Die Tochter erhält die Hälfte und die Schwester erhält die Hälfte. Wenn du zu Ibn Mas'ud gehst, wird er dir dasselbe sagen.“ Ibn Mas'ud wurde gefragt und man teilte ihm Abu Musas Urteil mit. Ibn Mas'ud sagte dann: „Wenn ich dasselbe Urteil fällen würde, würde ich irregehen und nicht zu den Rechtgeleiteten gehören. Das Urteil, das ich in diesem Fall fällen werde, wird dasselbe sein, wie es der Prophet (ﷺ) tat, d. h. die Hälfte ist für die Tochter, und ein Sechstel für die Tochter des Sohnes, d. h. beide Anteile machen zwei Drittel des Gesamtvermögens aus; und der Rest ist für die Schwester.“ Danach kamen wir zu Abu Musa und informierten ihn über Ibn Mas'uds Urteil, woraufhin er sagte: „So fragt mich nicht nach Urteilen, solange dieser Gelehrte unter euch ist.“
حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ بْنُ حَرْبٍ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، عَنِ ابْنِ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «أَلْحِقُوا الْفَرَائِضَ بِأَهْلِهَا فَمَا بَقِيَ فَلأَوْلَى رَجُلٍ ذَكَرٍ».
Überliefert von Ibn 'Abbas: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Gebt die Fara'id (die im Qur'an vorgeschriebenen Anteile) denen, die Anspruch darauf haben, und was dann übrig bleibt, soll dem nächsten männlichen Verwandten des Verstorbenen gegeben werden.“
Überliefert von Ibn 'Abbas: Die Person, über die der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wenn ich aus dieser Gemeinschaft (meiner Anhänger) einen Khalil nehmen würde, dann hätte ich ihn (d. h. Abu Bakr) genommen, aber die islamische Bruderschaft ist besser (oder sagte: gut),“ betrachtete einen Großvater als den Vater selbst (im Erbrecht).
Überliefert von Ibn 'Abbas: (In den frühen Tagen des Islam) wurde das Erbe den Nachkommen gegeben und das Vermächtnis den Eltern vermacht, dann hob Allah auf, was Er von dieser Anordnung wollte, und verordnete, dass dem Mann das Äquivalent des Anteils von zwei Frauen gegeben werden soll, und für die Eltern ein Sechstel für jeden von ihnen, und für die Ehefrau ein Achtel (wenn der Verstorbene Kinder hat) und ein Viertel (wenn er keine Kinder hat), für den Ehemann die Hälfte (wenn der Verstorbene keine Kinder hat) und ein Viertel (wenn sie Kinder hat).
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنِ ابْنِ الْمُسَيَّبِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّهُ قَالَ قَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي جَنِينِ امْرَأَةٍ مِنْ بَنِي لَحْيَانَ سَقَطَ مَيِّتًا بِغُرَّةٍ عَبْدٍ أَوْ أَمَةٍ. ثُمَّ إِنَّ الْمَرْأَةَ الَّتِي قَضَى عَلَيْهَا بِالْغُرَّةِ تُوُفِّيَتْ، فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «بِأَنَّ مِيرَاثَهَا لِبَنِيهَا وَزَوْجِهَا، وَأَنَّ الْعَقْلَ عَلَى عَصَبَتِهَا».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) fällte das Urteil, dass für einen Schwangerschaftsabbruch bei einer Frau aus dem Stamm der Bani Lihyan ein männlicher oder weiblicher Sklave als Qisas (Blutgeld für den Fötus) gegeben werden soll, aber die Frau, der die Strafe auferlegt worden war, starb, so befahl der Prophet, dass ihr Vermögen von ihren Nachkommen und ihrem Ehemann geerbt und die Strafe von ihrer Asaba gezahlt werden soll.
حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ خَالِدٍ، حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ جَعْفَرٍ، عَنْ شُعْبَةَ، عَنْ سُلَيْمَانَ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنِ الأَسْوَدِ، قَالَ قَضَى فِينَا مُعَاذُ بْنُ جَبَلٍ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم النِّصْفُ لِلاِبْنَةِ وَالنِّصْفُ لِلأُخْتِ. ثُمَّ قَالَ سُلَيْمَانُ قَضَى فِينَا. وَلَمْ يَذْكُرْ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم.
Überliefert von Al-Aswad: Mu'adh bin Jabal gab uns diese Entscheidung zur Lebzeit des Gesandten Allahs (ﷺ). Die Hälfte des Erbes ist der Tochter zu geben und die andere Hälfte der Schwester. Sulaiman sagte: Mu'adh gab uns eine Entscheidung, aber er erwähnte nicht, dass es zur Lebzeit des Gesandten Allahs (ﷺ) so war.
حَدَّثَنِي عَمْرُو بْنُ عَبَّاسٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحْمَنِ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ أَبِي قَيْسٍ، عَنْ هُزَيْلٍ، قَالَ قَالَ عَبْدُ اللَّهِ لأَقْضِيَنَّ فِيهَا بِقَضَاءِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم لِلاِبْنَةِ النِّصْفُ، وَلاِبْنَةِ الاِبْنِ السُّدُسُ، وَمَا بَقِيَ فَلِلأُخْتِ.
Überliefert von Huzail: 'Abdullah sagte: "Das Urteil, das ich in dieser Angelegenheit fällen werde, wird wie das Urteil des Propheten (ﷺ) sein, d. h. die Hälfte ist für die Tochter und ein Sechstel für die Tochter des Sohnes und der Rest des Erbes für die Schwester."
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُثْمَانَ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ اللَّهِ، أَخْبَرَنَا شُعْبَةُ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ الْمُنْكَدِرِ، قَالَ سَمِعْتُ جَابِرًا ـ رضى الله عنه ـ قَالَ دَخَلَ عَلَىَّ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم وَأَنَا مَرِيضٌ، فَدَعَا بِوَضُوءٍ فَتَوَضَّأَ، ثُمَّ نَضَحَ عَلَىَّ مِنْ وَضُوئِهِ فَأَفَقْتُ فَقُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّمَا لِي أَخَوَاتٌ. فَنَزَلَتْ آيَةُ الْفَرَائِضِ.
Überliefert von Jabir: Während ich krank war, trat der Prophet (ﷺ) bei mir ein und bat um etwas Wasser, um die Gebetswaschung (Wudu') zu verrichten, und nachdem er seine Gebetswaschung (Wudu') beendet hatte, sprengte er etwas Wasser seiner Gebetswaschung (Wudu') über mich, woraufhin ich zu Bewusstsein kam und sagte: "O Gesandter Allahs (ﷺ)! Ich habe Schwestern." Dann wurden die göttlichen Verse bezüglich der Erbgesetze offenbart.
حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ بْنُ مُوسَى، عَنْ إِسْرَائِيلَ، عَنْ أَبِي إِسْحَاقَ، عَنِ الْبَرَاءِ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ آخِرُ آيَةٍ نَزَلَتْ خَاتِمَةُ سُورَةِ النِّسَاءِ {يَسْتَفْتُونَكَ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِي الْكَلاَلَةِ}
Überliefert von Al-Bara: Der letzte Qur'an-Vers, der (dem Propheten) offenbart wurde, war der letzte Vers der Sure An-Nisa, d. h. 'Sie bitten dich um eine Rechtsentscheidung. Sprich: Allah erteilt euch (so) Auskunft über diejenigen, die keine Nachkommen oder Vorfahren als Erben hinterlassen....' (4.176)
حَدَّثَنَا مَحْمُودٌ، أَخْبَرَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ، عَنْ إِسْرَائِيلَ، عَنْ أَبِي حَصِينٍ، عَنْ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «أَنَا أَوْلَى بِالْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَنْفُسِهِمْ، فَمَنْ مَاتَ وَتَرَكَ مَالاً فَمَالُهُ لِمَوَالِي الْعَصَبَةِ، وَمَنْ تَرَكَ كَلاًّ أَوْ ضَيَاعًا، فَأَنَا وَلِيُّهُ فَلأُدْعَى لَهُ». لكل: العيال
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Ich bin den Gläubigen näher als sie sich selbst, so wer (unter ihnen) stirbt und ein Erbe hinterlässt, sein Erbe wird seinen 'Asaba gegeben, und wer stirbt und eine Schuld oder Hinterbliebene oder mittellose Kinder hinterlässt, dann bin ich ihr Unterstützer."
حَدَّثَنَا أُمَيَّةُ بْنُ بِسْطَامٍ، حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ زُرَيْعٍ، عَنْ رَوْحٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «أَلْحِقُوا الْفَرَائِضَ بِأَهْلِهَا، فَمَا تَرَكَتِ الْفَرَائِضُ فَلأَوْلَى رَجُلٍ ذَكَرٍ».
Überliefert von Ibn 'Abbas: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Gebt die Fara'id (die im Qur'an vorgeschriebenen Erbanteile) denen, die Anspruch darauf haben; und was übrig bleibt, soll dem nächsten männlichen Verwandten des Verstorbenen gegeben werden.“
Überliefert von Ibn 'Abbas: Bezüglich des heiligen Verses: „Und für jeden haben Wir Erben bestimmt...“ Und: (4:33) „Auch für diejenigen, denen eure rechte Hand Treue gelobt hat.“ (4:33) Als die Auswanderer nach Medina kamen, pflegten die Ansar die Erben der Auswanderer zu sein (und umgekehrt) anstelle ihrer eigenen Blutsverwandten (Dhawl-l-arham), und das war wegen des Bandes der Bruderschaft, das der Prophet (ﷺ) zwischen ihnen, d. h. den Ansar und den Auswanderern, errichtet hatte. Als aber der göttliche Vers: „Und für jeden haben Wir Erben bestimmt“ (4:33) offenbart wurde, hob er die andere Anordnung auf, d. h. „Auch für diejenigen, denen eure rechte Hand Treue gelobt hat.“
حَدَّثَنِي يَحْيَى بْنُ قَزَعَةَ، حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما أَنَّ رَجُلاً، لاَعَنَ امْرَأَتَهُ فِي زَمَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَانْتَفَى مِنْ وَلَدِهَا فَفَرَّقَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم بَيْنَهُمَا، وَأَلْحَقَ الْوَلَدَ بِالْمَرْأَةِ.
Überliefert von Ibn 'Umar: Ein Mann und seine Frau hatten zu Lebzeiten des Propheten (ﷺ) einen Fall von Lian (oder Mula'ana), und der Mann leugnete die Vaterschaft ihres Kindes. Der Prophet (ﷺ) fällte sein Urteil für ihre Trennung (Scheidung), und danach wurde das Kind als nur zur Frau gehörend betrachtet.