حَدَّثَنَا عَبْدَانُ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ اللَّهِ، أَخْبَرَنَا يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، حَدَّثَنِي أَبُو سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «أَنَا أَوْلَى، بِالْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَنْفُسِهِمْ، فَمَنْ مَاتَ وَعَلَيْهِ دَيْنٌ، وَلَمْ يَتْرُكْ وَفَاءً، فَعَلَيْنَا قَضَاؤُهُ، وَمَنْ تَرَكَ مَالاً فَلِوَرَثَتِهِ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Ich stehe den Gläubigen näher als sie sich selbst, wer also (von ihnen) stirbt, während er verschuldet ist und nichts zur Rückzahlung hinterlässt, so zahlen wir seine Schulden für ihn, und wer (unter den Gläubigen) stirbt und Vermögen hinterlässt, so gehört dieses Vermögen seinen Erben.“