Buch 68
كتاب الطلاق

Die Scheidung

95 Überlieferungen · Nr. 5251 – 5350

وَحَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، حَدَّثَنَا عَبْدُ الأَعْلَى، حَدَّثَنَا سَعِيدٌ، عَنْ قَتَادَةَ، حَدَّثَنَا الْحَسَنُ، أَنَّ مَعْقِلَ بْنَ يَسَارٍ، كَانَتْ أُخْتُهُ تَحْتَ رَجُلٍ فَطَلَّقَهَا، ثُمَّ خَلَّى عَنْهَا حَتَّى انْقَضَتْ عِدَّتُهَا، ثُمَّ خَطَبَهَا فَحَمِيَ مَعْقِلٌ مِنَ ذَلِكَ أَنَفًا فَقَالَ خَلَّى عَنْهَا وَهْوَ يَقْدِرُ عَلَيْهَا، ثُمَّ يَخْطُبُهَا فَحَالَ بَيْنَهُ وَبَيْنَهَا، فَأَنْزَلَ اللَّهُ {وَإِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَبَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَلاَ تَعْضُلُوهُنَّ} إِلَى آخِرِ الآيَةِ، فَدَعَاهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَرَأَ عَلَيْهِ، فَتَرَكَ الْحَمِيَّةَ وَاسْتَقَادَ لأَمْرِ اللَّهِ.

Überliefert von Al-Hasan: Die Schwester von Ma'qil bin Yasar war mit einem Mann verheiratet, und dann ließ dieser Mann sie scheiden und blieb von ihr fern, bis ihre Wartezeit ('Iddah) abgelaufen war. Dann bat er um ihre Hand zur Ehe, aber Ma'qil wurde aus Stolz und Hochmut zornig und sagte: „Er blieb von ihr fern, als er sie noch behalten konnte, und jetzt bittet er erneut um ihre Hand?“ So lehnte Ma'qil ab, sie ihm erneut zu verheiraten. Dann offenbarte Allah: ‚Wenn ihr Frauen scheidet und sie ihre vorgeschriebene Frist erfüllt haben, hindert sie nicht daran, ihre (früheren) Ehemänner zu heiraten.‘ (2:232) So sandte der Prophet (ﷺ) nach Ma'qil und rezitierte ihm (Allahs Anordnung), und infolgedessen gab Ma'qil seinen Stolz und Hochmut auf und fügte sich in Allahs Anordnung.

حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ ابْنَ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ ـ رضى الله عنهما ـ طَلَّقَ امْرَأَةً لَهُ وَهْىَ حَائِضٌ تَطْلِيقَةً وَاحِدَةً، فَأَمَرَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُرَاجِعَهَا، ثُمَّ يُمْسِكَهَا حَتَّى تَطْهُرَ، ثُمَّ تَحِيضَ عِنْدَهُ حَيْضَةً أُخْرَى، ثُمَّ يُمْهِلَهَا حَتَّى تَطْهُرَ مِنْ حَيْضِهَا، فَإِنْ أَرَادَ أَنْ يُطَلِّقَهَا فَلْيُطَلِّقْهَا حِينَ تَطْهُرُ مِنْ قَبْلِ أَنْ يُجَامِعَهَا، فَتِلْكَ الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ أَنْ تُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ. وَكَانَ عَبْدُ اللَّهِ إِذَا سُئِلَ عَنْ ذَلِكَ قَالَ لأَحَدِهِمْ إِنْ كُنْتَ طَلَّقْتَهَا ثَلاَثًا فَقَدْ حَرُمَتْ عَلَيْكَ، حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ. وَزَادَ فِيهِ غَيْرُهُ عَنِ اللَّيْثِ حَدَّثَنِي نَافِعٌ قَالَ ابْنُ عُمَرَ لَوْ طَلَّقْتَ مَرَّةً أَوْ مَرَّتَيْنِ، فَإِنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم أَمَرَنِي بِهَذَا.

Überliefert von Nafi': Ibn 'Umar bin Al-Khattab ließ sich von seiner Frau während ihrer Menstruation scheiden. Der Gesandte Allahs (ﷺ) befahl ihm, sie zurückzunehmen, bis sie rein wurde, und wenn sie eine weitere Menstruation bekam, während sie bei ihm war, sollte er warten, bis sie wieder rein wurde, und erst dann, wenn er sich scheiden lassen wollte, konnte er es tun, bevor er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Und das ist die Zeit, die Allah für die Scheidung von Frauen festgelegt hat. Wann immer 'Abdullah (bin 'Umar) danach gefragt wurde, sagte er zum Fragesteller: „Wenn du dich dreimal von ihr scheiden lässt, ist sie dir nicht mehr erlaubt, es sei denn, sie heiratet einen anderen Mann (und der andere Mann lässt sich wiederum von ihr scheiden).“ Ibn 'Umar sagte weiter: „Möchtet ihr (Leute) doch nur ein- oder zweimal die Scheidung aussprechen, denn der Prophet (ﷺ) hat mir dies befohlen.“

حَدَّثَنَا حَجَّاجٌ، حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ سِيرِينَ، حَدَّثَنِي يُونُسُ بْنُ جُبَيْرٍ، سَأَلْتُ ابْنَ عُمَرَ فَقَالَ طَلَّقَ ابْنُ عُمَرَ امْرَأَتَهُ وَهْىَ حَائِضٌ، فَسَأَلَ عُمَرُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَهُ أَنْ يُرَاجِعَهَا، ثُمَّ يُطَلِّقَ مِنْ قُبُلِ عِدَّتِهَا، قُلْتُ فَتَعْتَدُّ بِتِلْكَ التَّطْلِيقَةِ قَالَ أَرَأَيْتَ إِنْ عَجَزَ وَاسْتَحْمَقَ.

Überliefert von Yunus Ibn Jubair: Ibn 'Umar ließ sich von seiner Frau scheiden, während sie ihre Menstruation hatte. 'Umar fragte den Propheten (ﷺ), der sagte: „Befiehl ihm (deinem Sohn), sie zurückzunehmen und sich dann von ihr scheiden zu lassen, bevor ihre Wartezeit ('Iddah) abgelaufen ist.“ Ich fragte Ibn 'Umar: „Wird diese Scheidung (während der Menstruation) gezählt?“ Er antwortete: „Wenn jemand sich töricht verhält (wird seine Torheit eine Entschuldigung für sein Fehlverhalten sein)?“

حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرِ بْنِ مُحَمَّدِ بْنِ عَمْرِو بْنِ حَزْمٍ، عَنْ حُمَيْدِ بْنِ نَافِعٍ، عَنْ زَيْنَبَ ابْنَةِ أَبِي سَلَمَةَ، أَنَّهَا أَخْبَرَتْهُ هَذِهِ الأَحَادِيثَ الثَّلاَثَةَ، قَالَتْ زَيْنَبُ دَخَلْتُ عَلَى أُمِّ حَبِيبَةَ زَوْجِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم حِينَ تُوُفِّيَ أَبُوهَا أَبُو سُفْيَانَ بْنُ حَرْبٍ، فَدَعَتْ أُمُّ حَبِيبَةَ بِطِيبٍ فِيهِ صُفْرَةٌ خَلُوقٌ أَوْ غَيْرُهُ فَدَهَنَتْ مِنْهُ جَارِيَةً، ثُمَّ مَسَّتْ بِعَارِضَيْهَا، ثُمَّ قَالَتْ وَاللَّهِ مَا لِي بِالطِّيبِ مِنْ حَاجَةٍ، غَيْرَ أَنِّي سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ أَنْ تُحِدَّ عَلَى مَيِّتٍ فَوْقَ ثَلاَثِ لَيَالٍ، إِلاَّ عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا».

Überliefert von Humaid bin Nafi': Zainab bint Abu Salama erzählte mir diese drei Überlieferungen: Zainab sagte: Ich ging zu Um Habiba, der Frau des Propheten (ﷺ), als ihr Vater, Abu Sufyan bin Harb, gestorben war. Um Habiba bat um ein Parfüm, das gelben Duft (Khaluq) oder einen anderen Duft enthielt, und sie parfümierte zuerst eines der Mädchen damit und rieb dann ihre Wangen damit ein und sagte: „Bei Allah, ich habe kein Bedürfnis nach Parfüm, aber ich habe den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hören: ‚Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Verstorbenen länger als drei Tage zu trauern, es sei denn, es ist ihr Ehemann, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.‘“

قَالَتْ زَيْنَبُ فَدَخَلْتُ عَلَى زَيْنَبَ ابْنَةِ جَحْشٍ حِينَ تُوُفِّيَ أَخُوهَا، فَدَعَتْ بِطِيبٍ فَمَسَّتْ مِنْهُ، ثُمَّ قَالَتْ أَمَا وَاللَّهِ مَا لِي بِالطِّيبِ مِنْ حَاجَةٍ غَيْرَ أَنِّي سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ عَلَى الْمِنْبَرِ «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ أَنْ تُحِدَّ عَلَى مَيِّتٍ فَوْقَ ثَلاَثِ لَيَالٍ إِلاَّ عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا».

Zainab sagte weiter: Ich ging zu Zainab bint Jahsh, als ihr Bruder starb. Sie verlangte nach Parfüm und benutzte etwas davon und sagte: „Bei Allah, ich habe kein Bedürfnis nach Parfüm, aber ich habe den Gesandten Allahs (ﷺ) auf der Kanzel sagen hören: ‚Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, mehr als drei Tage zu trauern, außer um ihren Ehemann, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.‘“

قَالَتْ زَيْنَبُ وَسَمِعْتُ أُمَّ سَلَمَةَ، تَقُولُ جَاءَتِ امْرَأَةٌ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَتْ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّ ابْنَتِي تُوُفِّيَ عَنْهَا زَوْجُهَا وَقَدِ اشْتَكَتْ عَيْنَهَا أَفَتَكْحُلُهَا فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ». مَرَّتَيْنِ أَوْ ثَلاَثًا كُلَّ ذَلِكَ يَقُولُ لاَ، ثُمَّ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِنَّمَا هِيَ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ وَعَشْرٌ، وَقَدْ كَانَتْ إِحْدَاكُنَّ فِي الْجَاهِلِيَّةِ تَرْمِي بِالْبَعَرَةِ عَلَى رَأْسِ الْحَوْلِ».

Zainab sagte weiter: „Ich hörte meine Mutter, Um Salama, sagen, dass eine Frau zum Gesandten Allahs (ﷺ) kam und sagte: ‚O Gesandter Allahs (ﷺ)! Der Ehemann meiner Tochter ist gestorben und sie leidet an einer Augenkrankheit; kann sie Kohl auf ihr Auge auftragen?‘ Der Gesandte Allahs (ﷺ) antwortete: ‚Nein‘, zweimal oder dreimal. (Jedes Mal, wenn sie ihre Frage wiederholte) sagte er: ‚Nein.‘ Dann fügte der Gesandte Allahs (ﷺ) hinzu: ‚Es ist nur eine Sache von vier Monaten und zehn Tagen. In der vorislamischen Zeit der Unwissenheit musste eine Witwe unter euch, wenn ein Jahr vergangen war, einen Klumpen Dung werfen.‘“

قَالَ حُمَيْدٌ فَقُلْتُ لِزَيْنَبَ وَمَا تَرْمِي بِالْبَعَرَةِ عَلَى رَأْسِ الْحَوْلِ فَقَالَتْ زَيْنَبُ كَانَتِ الْمَرْأَةُ إِذَا تُوُفِّيَ عَنْهَا زَوْجُهَا دَخَلَتْ حِفْشًا، وَلَبِسَتْ شَرَّ ثِيَابِهَا، وَلَمْ تَمَسَّ طِيبًا حَتَّى تَمُرَّ بِهَا سَنَةٌ، ثُمَّ تُؤْتَى بِدَابَّةٍ حِمَارٍ أَوْ شَاةٍ أَوْ طَائِرٍ فَتَفْتَضُّ بِهِ، فَقَلَّمَا تَفْتَضُّ بِشَىْءٍ إِلاَّ مَاتَ، ثُمَّ تَخْرُجُ فَتُعْطَى بَعَرَةً فَتَرْمِي، ثُمَّ تُرَاجِعُ بَعْدُ مَا شَاءَتْ مِنْ طِيبٍ أَوْ غَيْرِهِ. سُئِلَ مَالِكٌ مَا تَفْتَضُّ بِهِ قَالَ تَمْسَحُ بِهِ جِلْدَهَا.

Ich (Humaid) sagte zu Zainab: „Was bedeutet ‚einen Klumpen Dung werfen, wenn ein Jahr vergangen ist‘?“ Zainab sagte: „Wenn eine Frau ihren Ehemann verlor, lebte sie in einem elenden kleinen Raum und trug die schlechteste Kleidung, die sie hatte, und berührte kein Parfüm, bis ein Jahr vergangen war. Dann brachte sie ein Tier, z. B. einen Esel, ein Schaf oder einen Vogel, und rieb ihren Körper daran. Das Tier, an dem sie ihren Körper rieb, überlebte kaum. Erst dann verließ sie ihren Raum, woraufhin ihr ein Klumpen Dung gegeben wurde, den sie wegwarf, und dann benutzte sie das Parfüm, das sie mochte, oder Ähnliches.“

حَدَّثَنَا آدَمُ بْنُ أَبِي إِيَاسٍ، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، حَدَّثَنَا حُمَيْدُ بْنُ نَافِعٍ، عَنْ زَيْنَبَ ابْنَةِ أُمِّ سَلَمَةَ، عَنْ أُمِّهَا، أَنَّ امْرَأَةً، تُوُفِّيَ زَوْجُهَا فَخَشُوا عَلَى عَيْنَيْهَا فَأَتَوْا رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَاسْتَأْذَنُوهُ فِي الْكُحْلِ فَقَالَ «لاَ تَكَحَّلْ قَدْ كَانَتْ إِحْدَاكُنَّ تَمْكُثُ فِي شَرِّ أَحْلاَسِهَا أَوْ شَرِّ بَيْتِهَا، فَإِذَا كَانَ حَوْلٌ فَمَرَّ كَلْبٌ رَمَتْ بِبَعَرَةٍ، فَلاَ حَتَّى تَمْضِيَ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ وَعَشْرٌ».

Überliefert von Um Salama: Eine Frau verlor ihren Ehemann und ihre Verwandten sorgten sich um ihre Augen (die erkrankt waren). Sie kamen zum Gesandten Allahs (ﷺ) und baten ihn, ihnen zu erlauben, ihre Augen mit Kohl zu behandeln, aber er sagte: „Sie soll keinen Kohl auf ihre Augen auftragen. (In der vorislamischen Zeit der Unwissenheit) blieb eine verwitwete Frau unter euch in ihrer schlechtesten Kleidung (oder im schlechtesten Teil ihres Hauses), und wenn ein Jahr vergangen war, wenn ein Hund an ihr vorbeikam, warf sie einen Klumpen Dung. Nein, (sie darf keinen Kohl verwenden), bis vier Monate und zehn Tage vergangen sind.“

وَسَمِعْتُ زَيْنَبَ ابْنَةَ أُمِّ سَلَمَةَ، تُحَدِّثُ عَنْ أُمِّ حَبِيبَةَ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ مُسْلِمَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ أَنْ تُحِدَّ فَوْقَ ثَلاَثَةِ أَيَّامٍ، إِلاَّ عَلَى زَوْجِهَا أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا».

Überliefert von Um Habiba: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Es ist einer muslimischen Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, mehr als drei Tage zu trauern, außer um ihren Ehemann, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.“

حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا بِشْرٌ، حَدَّثَنَا سَلَمَةُ بْنُ عَلْقَمَةَ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ سِيرِينَ، قَالَتْ أُمُّ عَطِيَّةَ نُهِينَا أَنْ نُحِدَّ أَكْثَرَ مِنْ ثَلاَثٍ إِلاَّ بِزَوْجٍ.

Überliefert von Um 'Atiyya: Uns wurde verboten, länger als drei Tage zu trauern, außer um einen Ehemann.

حَدَّثَنِي عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عَبْدِ الْوَهَّابِ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ حَفْصَةَ، عَنْ أُمِّ عَطِيَّةَ، قَالَتْ كُنَّا نُنْهَى أَنْ نُحِدَّ عَلَى مَيِّتٍ فَوْقَ ثَلاَثٍ، إِلاَّ عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا، وَلاَ نَكْتَحِلَ، وَلاَ نَطَّيَّبَ، وَلاَ نَلْبَسَ ثَوْبًا مَصْبُوغًا، إِلاَّ ثَوْبَ عَصْبٍ، وَقَدْ رُخِّصَ لَنَا عِنْدَ الطُّهْرِ إِذَا اغْتَسَلَتْ إِحْدَانَا مِنْ مَحِيضِهَا فِي نُبْذَةٍ مِنْ كُسْتِ أَظْفَارٍ، وَكُنَّا نُنْهَى عَنِ اتِّبَاعِ الْجَنَائِزِ.

Überliefert von Um 'Atiyya: Uns wurde verboten, länger als drei Tage um einen Verstorbenen zu trauern, außer um einen Ehemann, um den eine Ehefrau vier Monate und zehn Tage trauern soll. (Während der Trauerzeit) war es uns nicht erlaubt, Kohl in unsere Augen zu geben, uns zu parfümieren oder gefärbte Kleidung zu tragen, außer einem Gewand aus 'Asb (spezielle Kleidung, die im Jemen hergestellt wird). Es war uns jedoch erlaubt, dass, wenn eine von uns von ihrer Menstruation rein wurde und eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornahm, sie ein Stück einer bestimmten Art von Räucherwerk verwenden konnte. Und es war uns verboten, Trauerzügen zu folgen.

حَدَّثَنَا الْفَضْلُ بْنُ دُكَيْنٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ السَّلاَمِ بْنُ حَرْبٍ، عَنْ هِشَامٍ، عَنْ حَفْصَةَ، عَنْ أُمِّ عَطِيَّةَ، قَالَتْ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ أَنْ تُحِدَّ فَوْقَ ثَلاَثٍ، إِلاَّ عَلَى زَوْجٍ، فَإِنَّهَا لاَ تَكْتَحِلُ وَلاَ تَلْبَسُ ثَوْبًا مَصْبُوغًا إِلاَّ ثَوْبَ عَصْبٍ».

Überliefert von Um 'Atiyya: Der Prophet (ﷺ) sagte: "Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, länger als drei Tage um einen Verstorbenen zu trauern, außer um ihren Ehemann, in diesem Fall soll sie weder Kohl in ihre Augen geben, noch sich parfümieren, noch gefärbte Kleidung tragen, außer einem Gewand aus 'Asb."

وَقَالَ الأَنْصَارِيُّ حَدَّثَنَا هِشَامٌ، حَدَّثَتْنَا حَفْصَةُ، حَدَّثَتْنِي أُمُّ عَطِيَّةَ، نَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «وَلاَ تَمَسَّ طِيبًا إِلاَّ أَدْنَى طُهْرِهَا إِذَا طَهُرَتْ، نُبْذَةً مِنْ قُسْطٍ وَأَظْفَارٍ». قَالَ أَبُو عَبْد اللَّهِ الْقُسْطُ وَالْكُسْتُ مِثْلُ الْكَافُورِ وَالْقَافُورِ

Um 'Atiyya fügte hinzu: Der Prophet (ﷺ) sagte: "Sie soll kein Parfüm verwenden, außer wenn sie von ihrer Menstruation rein wird, woraufhin sie Qust und Azfar (zwei Arten von Räucherwerk) verwenden kann."

حَدَّثَنِي إِسْحَاقُ بْنُ مَنْصُورٍ، أَخْبَرَنَا رَوْحُ بْنُ عُبَادَةَ، حَدَّثَنَا شِبْلٌ، عَنِ ابْنِ أَبِي نَجِيحٍ، عَنْ مُجَاهِدٍ، {وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنْكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا} قَالَ كَانَتْ هَذِهِ الْعِدَّةُ تَعْتَدُّ عِنْدَ أَهْلِ زَوْجِهَا وَاجِبًا، فَأَنْزَلَ اللَّهُ {وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنْكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا وَصِيَّةً لأَزْوَاجِهِمْ مَتَاعًا إِلَى الْحَوْلِ غَيْرَ إِخْرَاجٍ فَإِنْ خَرَجْنَ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا فَعَلْنَ فِي أَنْفُسِهِنَّ مِنْ مَعْرُوفٍ} قَالَ جَعَلَ اللَّهُ لَهَا تَمَامَ السَّنَةِ سَبْعَةَ أَشْهُرٍ وَعِشْرِينَ لَيْلَةً وَصِيَّةً إِنْ شَاءَتْ سَكَنَتْ فِي وَصِيَّتِهَا، وَإِنْ شَاءَتْ خَرَجَتْ، وَهْوَ قَوْلُ اللَّهِ تَعَالَى {غَيْرَ إِخْرَاجٍ فَإِنْ خَرَجْنَ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْكُمْ} فَالْعِدَّةُ كَمَا هِيَ، وَاجِبٌ عَلَيْهَا، زَعَمَ ذَلِكَ عَنْ مُجَاهِدٍ. وَقَالَ عَطَاءٌ قَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ نَسَخَتْ هَذِهِ الآيَةُ عِدَّتَهَا عِنْدَ أَهْلِهَا، فَتَعْتَدُّ حَيْثُ شَاءَتْ، وَقَوْلُ اللَّهِ تَعَالَى {غَيْرَ إِخْرَاجٍ}. وَقَالَ عَطَاءٌ إِنْ شَاءَتِ اعْتَدَّتْ عِنْدَ أَهْلِهَا، وَسَكَنَتْ فِي وَصِيَّتِهَا، وَإِنْ شَاءَتْ خَرَجَتْ لِقَوْلِ اللَّهِ {فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا فَعَلْنَ}. قَالَ عَطَاءٌ ثُمَّ جَاءَ الْمِيرَاثُ فَنَسَخَ السُّكْنَى، فَتَعْتَدُّ حَيْثُ شَاءَتْ، وَلاَ سُكْنَى لَهَا.

Überliefert von Mujahid: (Bezüglich des Verses): 'Wenn einer von euch stirbt und Ehefrauen hinterlässt,' Das war die Zeit der 'Iddah, die die Witwe verpflichtet war, im Haus des verstorbenen Ehemanns zu verbringen. Dann offenbarte Allah: Und diejenigen von euch, die sterben und Ehefrauen hinterlassen, sollen für ihre Ehefrauen eine jährliche Versorgung und Unterkunft vermachen, ohne sie hinauszuwerfen; doch wenn sie fortgehen, so trifft euch kein Vorwurf für das, was sie an sich selbst tun, vorausgesetzt, es ist ehrenhaft (d. h. rechtmäßige Ehe) (2.240). Mujahid sagte: Allah hat angeordnet, dass eine Witwe das Recht hat, sieben Monate und zwanzig Tage bei den Verwandten ihres Ehemanns durch das Testament ihres Ehemanns zu bleiben, damit sie die Zeit von einem Jahr (der 'Iddah) vollendet. Aber die Witwe hat das Recht, diese zusätzliche Zeit zu bleiben oder das Haus ihres Ehemanns zu verlassen, wie durch die Aussage Allahs angedeutet wird: 'Doch wenn sie fortgehen, so trifft euch kein Vorwurf,...' (2.240). Ibn 'Abbas sagte: Der obige Vers hat die Anordnung, die Zeit der 'Iddah im Haus ihres verstorbenen Ehemanns zu verbringen, aufgehoben, und so konnte sie ihre Zeit der 'Iddah verbringen, wo immer sie wollte. Und Allah sagt: 'Ohne sie hinauszuwerfen.' 'Ata sagte: Wenn sie wollte, konnte sie ihre Zeit der 'Iddah im Haus ihres Ehemanns verbringen und dort gemäß seinem Testament leben, und wenn sie wollte, konnte sie (das Haus ihres Ehemanns) verlassen, wie Allah sagt: 'Es trifft euch kein Vorwurf für das, was sie an sich selbst tun.' (2.240). 'Ata fügte hinzu: Dann wurden die Verse über die Erbschaft offenbart und die Anordnung des Wohnsitzes (für die Witwe) wurde aufgehoben, und sie konnte ihre Zeit der 'Iddah verbringen, wo immer sie wollte, und sie hatte keinen Anspruch mehr darauf, von der Familie ihres Ehemanns untergebracht zu werden.

حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ كَثِيرٍ، عَنْ سُفْيَانَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرِ بْنِ عَمْرِو بْنِ حَزْمٍ، حَدَّثَنِي حُمَيْدُ بْنُ نَافِعٍ، عَنْ زَيْنَبَ ابْنَةِ أُمِّ سَلَمَةَ، عَنْ أُمِّ حَبِيبَةَ ابْنَةِ أَبِي سُفْيَانَ، لَمَّا جَاءَهَا نَعِيُّ أَبِيهَا دَعَتْ بِطِيبٍ، فَمَسَحَتْ ذِرَاعَيْهَا وَقَالَتْ مَا لِي بِالطِّيبِ مِنْ حَاجَةٍ. لَوْلاَ أَنِّي سَمِعْتُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ تُحِدُّ عَلَى مَيِّتٍ فَوْقَ ثَلاَثٍ، إِلاَّ عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا».

Überliefert von Zainab bint Um Salama: Als Um Habiba bint Abi Sufyan vom Tod ihres Vaters informiert wurde, bat sie um Parfüm und rieb es sich über ihre Arme und sagte: "Ich habe kein Bedürfnis nach Parfüm, aber ich habe den Propheten (ﷺ) sagen hören: 'Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, mehr als drei Tage zu trauern, außer um ihren Ehemann, für den die Trauerzeit vier Monate und zehn Tage beträgt.'"

حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ أَبِي بَكْرِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ أَبِي مَسْعُودٍ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ نَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم عَنْ ثَمَنِ الْكَلْبِ، وَحُلْوَانِ الْكَاهِنِ، وَمَهْرِ الْبَغِيِّ.

Überliefert von Abu Mas'ud: Der Prophet (ﷺ) verbot den Preis eines Hundes, den Verdienst eines Wahrsagers und das Geld, das durch Prostitution verdient wird.

حَدَّثَنَا آدَمُ، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، حَدَّثَنَا عَوْنُ بْنُ أَبِي جُحَيْفَةَ، عَنْ أَبِيهِ، قَالَ لَعَنَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم الْوَاشِمَةَ، وَالْمُسْتَوْشِمَةَ، وَآكِلَ الرِّبَا وَمُوكِلَهُ، وَنَهَى عَنْ ثَمَنِ الْكَلْبِ، وَكَسْبِ الْبَغِيِّ، وَلَعَنَ الْمُصَوِّرِينَ.

Überliefert von Abu Juhaifa: Der Prophet (ﷺ) verfluchte die Frau, die tätowiert, und diejenige, die sich tätowieren lässt, und denjenigen, der Riba (Wucher) nimmt, und denjenigen, der ihn gibt. Und er verbot den Preis eines Hundes und das Geld, das durch Prostitution verdient wird, und verfluchte die Hersteller von Bildern.

حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ الْجَعْدِ، أَخْبَرَنَا شُعْبَةُ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ جُحَادَةَ، عَنْ أَبِي حَازِمٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، نَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم عَنْ كَسْبِ الإِمَاءِ.

Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) verbot, den Verdienst einer Sklavin durch Prostitution zu nehmen.

حَدَّثَنَا عَمْرُو بْنُ زُرَارَةَ، أَخْبَرَنَا إِسْمَاعِيلُ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، قَالَ قُلْتُ لاِبْنِ عُمَرَ رَجُلٌ قَذَفَ امْرَأَتَهُ فَقَالَ فَرَّقَ نَبِيُّ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَيْنَ أَخَوَىْ بَنِي الْعَجْلاَنِ وَقَالَ «اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبٌ». فَأَبَيَا، فَقَالَ «اللَّهُ يَعْلَمُ أَنَّ أَحَدَكُمَا كَاذِبٌ، فَهَلْ مِنْكُمَا تَائِبٌ». فَأَبَيَا، فَفَرَّقَ بَيْنَهُمَا. قَالَ أَيُّوبُ فَقَالَ لِي عَمْرُو بْنُ دِينَارٍ فِي الْحَدِيثِ شَىْءٌ لاَ أَرَاكَ تُحَدِّثُهُ قَالَ قَالَ الرَّجُلُ مَالِي. قَالَ «لاَ مَالَ لَكَ، إِنْ كُنْتَ صَادِقًا فَقَدْ دَخَلْتَ بِهَا، وَإِنْ كُنْتَ كَاذِبًا فَهْوَ أَبْعَدُ مِنْكَ».

Überliefert von Sa'id bin Jubair: Ich sagte zu Ibn 'Umar: "Wenn ein Mann seine Frau des illegalen Geschlechtsverkehrs beschuldigt (wie ist das Urteil)?" Er sagte: "Der Prophet Allahs trennte das Paar von Bani 'Ajlan (als der Ehemann seine Frau des illegalen Geschlechtsverkehrs beschuldigte). Der Prophet (ﷺ) sagte: 'Allah weiß, dass einer von euch beiden ein Lügner ist; wird einer von euch bereuen?' Aber sie weigerten sich. Er sagte dann erneut: 'Allah weiß, dass einer von euch beiden ein Lügner ist; wird einer von euch bereuen?' Aber sie weigerten sich, woraufhin er sie durch Scheidung trennte." Aiyub (ein Unterüberlieferer) sagte: 'Amr bin Dinar sagte zu mir: "In der Überlieferung gibt es etwas, das ich dich nicht erwähnen sehe, nämlich dass der Ehemann sagte: 'Was ist mit meinem Geld (Mahr)?' Der Prophet (ﷺ) sagte: 'Du hast kein Anrecht darauf, das Geld zurückzunehmen, denn wenn du die Wahrheit gesagt hast, bist du bereits in sie eingetreten (und hast deine Ehe mit ihr vollzogen), und wenn du ein Lügner bist, dann hast du noch weniger Anrecht darauf, es zurückzunehmen.'"

حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ لِلْمُتَلاَعِنَيْنِ «حِسَابُكُمَا عَلَى اللَّهِ، أَحَدُكُمَا كَاذِبٌ، لاَ سَبِيلَ لَكَ عَلَيْهَا». قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ مَالِي. قَالَ «لاَ مَالَ لَكَ، إِنْ كُنْتَ صَدَقْتَ عَلَيْهَا، فَهْوَ بِمَا اسْتَحْلَلْتَ مِنْ فَرْجِهَا، وَإِنْ كُنْتَ كَذَبْتَ عَلَيْهَا، فَذَاكَ أَبْعَدُ وَأَبْعَدُ لَكَ مِنْهَا».

Überliefert von Ibn 'Umar: Der Prophet (ﷺ) sagte zu denen, die in einen Fall von Li'an verwickelt waren: „Eure Abrechnung liegt bei Allah. Einer von euch beiden ist ein Lügner. Du (Ehemann) hast ein Recht an ihr (Ehefrau).“ Der Ehemann sagte: „Mein Geld, o Gesandter Allahs!“ Der Prophet (ﷺ) sagte: „Du hast kein Anrecht darauf, irgendein Geld zurückzunehmen. Wenn du die Wahrheit gesagt hast, so war die Mahr, die du bezahlt hast, für den rechtmäßigen Geschlechtsverkehr mit ihr; und wenn du ein Lügner bist, dann hast du noch weniger Anrecht darauf, es zurückzubekommen.“