حَدَّثَنَا آدَمُ بْنُ أَبِي إِيَاسٍ، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، حَدَّثَنَا حُمَيْدُ بْنُ نَافِعٍ، عَنْ زَيْنَبَ ابْنَةِ أُمِّ سَلَمَةَ، عَنْ أُمِّهَا، أَنَّ امْرَأَةً، تُوُفِّيَ زَوْجُهَا فَخَشُوا عَلَى عَيْنَيْهَا فَأَتَوْا رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَاسْتَأْذَنُوهُ فِي الْكُحْلِ فَقَالَ «لاَ تَكَحَّلْ قَدْ كَانَتْ إِحْدَاكُنَّ تَمْكُثُ فِي شَرِّ أَحْلاَسِهَا أَوْ شَرِّ بَيْتِهَا، فَإِذَا كَانَ حَوْلٌ فَمَرَّ كَلْبٌ رَمَتْ بِبَعَرَةٍ، فَلاَ حَتَّى تَمْضِيَ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ وَعَشْرٌ».

Überliefert von Um Salama: Eine Frau verlor ihren Ehemann und ihre Verwandten sorgten sich um ihre Augen (die erkrankt waren). Sie kamen zum Gesandten Allahs (ﷺ) und baten ihn, ihnen zu erlauben, ihre Augen mit Kohl zu behandeln, aber er sagte: „Sie soll keinen Kohl auf ihre Augen auftragen. (In der vorislamischen Zeit der Unwissenheit) blieb eine verwitwete Frau unter euch in ihrer schlechtesten Kleidung (oder im schlechtesten Teil ihres Hauses), und wenn ein Jahr vergangen war, wenn ein Hund an ihr vorbeikam, warf sie einen Klumpen Dung. Nein, (sie darf keinen Kohl verwenden), bis vier Monate und zehn Tage vergangen sind.“

Quelle: sunnah.com

Sahih al-Bukhari 5338 · Hadithsammlung