حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ ابْنَ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ ـ رضى الله عنهما ـ طَلَّقَ امْرَأَةً لَهُ وَهْىَ حَائِضٌ تَطْلِيقَةً وَاحِدَةً، فَأَمَرَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُرَاجِعَهَا، ثُمَّ يُمْسِكَهَا حَتَّى تَطْهُرَ، ثُمَّ تَحِيضَ عِنْدَهُ حَيْضَةً أُخْرَى، ثُمَّ يُمْهِلَهَا حَتَّى تَطْهُرَ مِنْ حَيْضِهَا، فَإِنْ أَرَادَ أَنْ يُطَلِّقَهَا فَلْيُطَلِّقْهَا حِينَ تَطْهُرُ مِنْ قَبْلِ أَنْ يُجَامِعَهَا، فَتِلْكَ الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ أَنْ تُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ. وَكَانَ عَبْدُ اللَّهِ إِذَا سُئِلَ عَنْ ذَلِكَ قَالَ لأَحَدِهِمْ إِنْ كُنْتَ طَلَّقْتَهَا ثَلاَثًا فَقَدْ حَرُمَتْ عَلَيْكَ، حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ. وَزَادَ فِيهِ غَيْرُهُ عَنِ اللَّيْثِ حَدَّثَنِي نَافِعٌ قَالَ ابْنُ عُمَرَ لَوْ طَلَّقْتَ مَرَّةً أَوْ مَرَّتَيْنِ، فَإِنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم أَمَرَنِي بِهَذَا.

Überliefert von Nafi': Ibn 'Umar bin Al-Khattab ließ sich von seiner Frau während ihrer Menstruation scheiden. Der Gesandte Allahs (ﷺ) befahl ihm, sie zurückzunehmen, bis sie rein wurde, und wenn sie eine weitere Menstruation bekam, während sie bei ihm war, sollte er warten, bis sie wieder rein wurde, und erst dann, wenn er sich scheiden lassen wollte, konnte er es tun, bevor er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Und das ist die Zeit, die Allah für die Scheidung von Frauen festgelegt hat. Wann immer 'Abdullah (bin 'Umar) danach gefragt wurde, sagte er zum Fragesteller: „Wenn du dich dreimal von ihr scheiden lässt, ist sie dir nicht mehr erlaubt, es sei denn, sie heiratet einen anderen Mann (und der andere Mann lässt sich wiederum von ihr scheiden).“ Ibn 'Umar sagte weiter: „Möchtet ihr (Leute) doch nur ein- oder zweimal die Scheidung aussprechen, denn der Prophet (ﷺ) hat mir dies befohlen.“

Quelle: sunnah.com

Sahih al-Bukhari 5332 · Hadithsammlung