Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Das Blutgeld für Ahl Adh-Dhimmah ist die Hälfte des Blutgeldes für die Muslime, und sie sind die Juden und Christen.'"
أَخْبَرَنَا أَحْمَدُ بْنُ عَمْرِو بْنِ السَّرْحِ، قَالَ أَنْبَأَنَا ابْنُ وَهْبٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي أُسَامَةُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «عَقْلُ الْكَافِرِ نِصْفُ عَقْلِ الْمُؤْمِنِ».
Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von 'Abdullah bin 'Amr überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Das Blutgeld für einen Ungläubigen (Kafir) ist die Hälfte des Blutgeldes für den Gläubigen." (Hasan)
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، قَالَ حَدَّثَنَا وَكِيعٌ، قَالَ حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ الْمُبَارَكِ، عَنْ يَحْيَى، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ قَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي الْمُكَاتَبِ يُقْتَلُ بِدِيَةِ الْحُرِّ عَلَى قَدْرِ مَا أَدَّى.
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) entschied, dass die Diyah für einen Mukatab, der getötet wird, (gleichwertig) der Diyah für einen freien Mann sein soll, proportional zu dem Betrag, den er (für den Kauf seiner Freiheit) abbezahlt hatte."
Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass der Prophet Allahs entschied, dass die Diya für einen Mukatab (der Diya) für einen freien Mann entsprechen soll, proportional zu dem Betrag, den er (für den Kauf seiner Freiheit) abbezahlt hatte.
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) entschied, dass im Falle eines Mukatab die Diya (der Diya) für einen freien Mann entsprechen soll, proportional zu dem Betrag, den er (für den Kauf seiner Freiheit) abbezahlt hatte.“ (Dar'if)
Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Der Mukatab ist frei in dem Maße, in dem er (für den Kauf seiner Freiheit) abbezahlt hat; die Hadd-Strafe soll an ihm vollstreckt werden proportional zu dem Betrag, den er (für den Kauf seiner Freiheit) abbezahlt hat; und er erbt proportional zu dem Betrag, den er (für den Kauf seiner Freiheit) abbezahlt hat.“
Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass ein Mukatab zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) getötet wurde und er befahl, dass die Diya (der Diya) für einen freien Mann entsprechend (proportional zu dem Betrag, den er für den Kauf seiner Freiheit abbezahlt hatte) gezahlt werde.
Es wurde von 'Abdullah bin Buraidah, von seinem Vater überliefert, dass eine Frau einige Kieselsteine warf und eine andere Frau traf, und sie erlitt eine Fehlgeburt. Der Gesandte Allahs (ﷺ) legte (eine Diya von) fünfzig Schafen für ihr Kind fest. Und an jenem Tag verbot er das Werfen von Kieselsteinen.
Überliefert von 'Abdullah bin Buraidah: Eine Frau warf Steine auf eine andere Frau, und die getroffene Frau erlitt eine Fehlgeburt. Die Angelegenheit wurde dem Propheten (ﷺ) vorgetragen, und er setzte das Blutgeld für ihr Kind auf fünfhundert Schafe fest. Und an jenem Tag verbot er das Werfen von Steinen. (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasa'i) sagte: Dies ist ein Fehler, und es muss sein, dass die Absicht einhundert Kamele waren. Und das Verbot des Werfens von Steinen wurde von 'Abdullah bin Buraidah, von 'Abdullah bin Mughaffal überliefert.
Es wurde von 'Abdullah bin Mughaffal überliefert, dass er einen Mann sah, der Steine warf, und er sagte: "Wirf keine Steine, denn der Prophet Allahs (ﷺ) verbot das Werfen von Steinen", oder "er missbilligte das Werfen von Steinen." Kahmas (einer der Überlieferer) war sich nicht sicher.
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ طَاوُسٍ، أَنَّ عُمَرَ، اسْتَشَارَ النَّاسَ فِي الْجَنِينِ فَقَالَ حَمَلُ بْنُ مَالِكٍ قَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي الْجَنِينِ غُرَّةً. قَالَ طَاوُسٌ إِنَّ الْفَرَسَ غُرَّةٌ.
Hamal bin Malik sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass ein Sklave (als Diyah) für einen Fötus gegeben werden sollte." Tawus sagte: "Ein Pferd würde anstelle eines Sklaven genügen."
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنِ ابْنِ الْمُسَيَّبِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي جَنِينِ امْرَأَةٍ مِنْ بَنِي لِحْيَانَ سَقَطَ مَيِّتًا بِغُرَّةٍ عَبْدٍ أَوْ أَمَةٍ ثُمَّ إِنَّ الْمَرْأَةَ الَّتِي قَضَى عَلَيْهَا بِالْغُرَّةِ تُوُفِّيَتْ فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بِأَنَّ مِيرَاثَهَا لِبَنِيهَا وَزَوْجِهَا وَأَنَّ الْعَقْلَ عَلَى عَصَبَتِهَا.
Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass ein männlicher oder weiblicher Sklave (als Diyah) einer Frau von Banu Lihyah gegeben werden sollte, deren Kind eine Fehlgeburt erlitt und starb. Dann starb die Frau, der er den Sklaven zugesprochen hatte, und der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass ihr Nachlass den Kindern und dem Ehemann gehörte und dass das Blutgeld von ihrer 'Asabah zu zahlen war."
أَخْبَرَنَا أَحْمَدُ بْنُ عَمْرِو بْنِ السَّرْحِ، قَالَ حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ وَهْبٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، وَسَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّهُ قَالَ اقْتَتَلَتِ امْرَأَتَانِ مِنْ هُذَيْلٍ فَرَمَتْ إِحْدَاهُمَا الأُخْرَى بِحَجَرٍ وَذَكَرَ كَلِمَةً مَعْنَاهَا فَقَتَلَتْهَا وَمَا فِي بَطْنِهَا فَاخْتَصَمُوا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّ دِيَةَ جَنِينِهَا غُرَّةٌ عَبْدٌ أَوْ وَلِيدَةٌ وَقَضَى بِدِيَةِ الْمَرْأَةِ عَلَى عَاقِلَتِهَا وَوَرَّثَهَا وَلَدَهَا وَمَنْ مَعَهُمْ. فَقَالَ حَمَلُ بْنُ مَالِكِ بْنِ النَّابِغَةِ الْهُذَلِيُّ يَا رَسُولَ اللَّهِ كَيْفَ أُغَرَّمُ مَنْ لاَ شَرِبَ وَلاَ أَكَلْ وَلاَ نَطَقَ وَلاَ اسْتَهَلّ فَمِثْلُ ذَلِكَ يُطَلّ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِنَّمَا هَذَا مِنْ إِخْوَانِ الْكُهَّانِ». مِنْ أَجْلِ سَجْعِهِ الَّذِي سَجَعَ.
Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte: "Zwei Frauen von Hudhail kämpften, und eine von ihnen warf einen Stein auf die andere und tötete sie und das Kind in ihrem Mutterleib. Sie trugen den Streit dem Gesandten Allahs (ﷺ) vor, und der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass die Diyah für ihren Fötus ein männlicher oder weiblicher Sklave sei und dass die Diyah der Frau von ihrer 'Aqilah (männliche Verwandte väterlicherseits) gezahlt werden sollte. Und er machte ihre Kinder und diejenigen, die bei ihnen waren, zu ihren Erben. Hamal bin Malik bin An-Nabighah Al-Hudhali sagte: "O Gesandter Allahs, wie kann ich Blutgeld für einen zahlen, der weder aß noch trank noch schrie, ein solcher sollte übersehen werden." Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Dies ist einer der Brüder der Wahrsager", wegen der gereimten Art, in der er sprach.
أَخْبَرَنَا أَحْمَدُ بْنُ عَمْرِو بْنِ السَّرْحِ، قَالَ حَدَّثَنَا ابْنُ وَهْبٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ امْرَأَتَيْنِ، مِنْ هُذَيْلٍ فِي زَمَانِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم رَمَتْ إِحْدَاهُمَا الأُخْرَى فَطَرَحَتْ جَنِينَهَا فَقَضَى فِيهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بِغُرَّةٍ عَبْدٍ أَوْ وَلِيدَةٍ.
Es wurde von Abu Huraira überliefert, dass es zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) zwei Frauen von Hudhail gab, von denen eine etwas auf die andere warf und dadurch eine Fehlgeburt bei ihr verursachte. Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass (die Diyah von) einem männlichen oder weiblichen Sklaven dafür zu zahlen sei.
قَالَ الْحَارِثُ بْنُ مِسْكِينٍ قِرَاءَةً عَلَيْهِ وَأَنَا أَسْمَعُ، عَنِ ابْنِ الْقَاسِمِ، قَالَ حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى فِي الْجَنِينِ يُقْتَلُ فِي بَطْنِ أُمِّهِ بِغُرَّةٍ عَبْدٍ أَوْ وَلِيدَةٍ فَقَالَ الَّذِي قَضَى عَلَيْهِ كَيْفَ أُغَرَّمُ مَنْ لاَ شَرِبَ وَلاَ أَكَلَ وَلاَ اسْتَهَلّ وَلاَ نَطَقَ فَمِثْلُ ذَلِكَ يُطَلّ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِنَّمَا هَذَا مِنَ الْكُهَّانِ».
Es wurde von Sa'eed bin Al-Musayyab überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass für einen Fötus, der im Mutterleib getötet wird, ein männlicher oder weiblicher Sklave (als Diyah) zu geben sei. Derjenige, gegen den er dieses Urteil fällte, sagte: "Wie kann ich Blutgeld für einen zahlen, der weder aß noch trank, noch schrie oder weinte (im Moment der Geburt)? Ein solcher sollte übersehen werden." Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Dies ist einer der Wahrsager."
أَخْبَرَنَا عَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدِ بْنِ عَلِيٍّ، قَالَ حَدَّثَنَا خَلَفٌ، - وَهُوَ ابْنُ تَمِيمٍ - قَالَ حَدَّثَنَا زَائِدَةُ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ عُبَيْدِ بْنِ نُضَيْلَةَ، عَنِ الْمُغِيرَةِ بْنِ شُعْبَةَ، أَنَّ امْرَأَةً، ضَرَبَتْ ضَرَّتَهَا بِعَمُودِ فُسْطَاطٍ فَقَتَلَتْهَا وَهِيَ حُبْلَى فَأُتِيَ فِيهَا النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى عَصَبَةِ الْقَاتِلَةِ بِالدِّيَةِ وَفِي الْجَنِينِ غُرَّةً. فَقَالَ عَصَبَتُهَا أَدِي مَنْ لاَ طَعِمَ وَلاَ شَرِبَ وَلاَ صَاحَ فَاسْتَهَلّ فَمِثْلُ هَذَا يُطَلّ فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «أَسَجْعٌ كَسَجْعِ الأَعْرَابِ».
Es wurde von Al-Mughirah bin Shu'bah überliefert, dass eine Frau ihre Mitschfrau mit einer Zeltstange schlug und sie tötete, und sie (die getötete Frau) war schwanger. Sie wurde zum Propheten (ﷺ) gebracht, und der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass die 'Asabah der Täterin die Diyah zahlen sollte, und ein Sklave (sollte gezahlt werden) für den Fötus. Ihre 'Asabah sagte: "Sollte Diyah für einen gezahlt werden, der weder aß noch trank, noch schrie oder weinte (im Moment der Geburt)? Ein solcher sollte übersehen werden." Der Prophet (ﷺ) sagte: "Gereimte Verse wie die Verse der Beduinen."
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ قُدَامَةَ، قَالَ حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ عُبَيْدِ بْنِ نُضَيْلَةَ الْخُزَاعِيِّ، عَنِ الْمُغِيرَةِ بْنِ شُعْبَةَ، قَالَ ضَرَبَتِ امْرَأَةٌ ضَرَّتَهَا بِعَمُودِ الْفُسْطَاطِ وَهِيَ حُبْلَى فَقَتَلَتْهَا فَجَعَلَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم دِيَةَ الْمَقْتُولَةِ عَلَى عَصَبَةِ الْقَاتِلَةِ وَغُرَّةً لِمَا فِي بَطْنِهَا. فَقَالَ رَجُلٌ مِنْ عَصَبَةِ الْقَاتِلَةِ أَنَغْرَمُ دِيَةَ مَنْ لاَ أَكَلْ وَلاَ شَرِبَ وَلاَ اسْتَهَلّ فَمِثْلُ ذَلِكَ يُطَلّ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «أَسَجْعٌ كَسَجْعِ الأَعْرَابِ». فَجَعَلَ عَلَيْهِمُ الدِّيَةَ.
Es wurde überliefert, dass Al-Mughirah bin Shu'bah sagte: "Eine Frau schlug ihre Mitschfrau, die schwanger war, mit einer Zeltstange und tötete sie. Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass die 'Asabah der Täterin die Diyah zahlen und einen Sklaven (als Diyah für) das Kind in ihrem Mutterleib geben sollte. Einer der 'Asabah der Täterin sagte: 'Soll ich Blutgeld für einen zahlen, der weder aß noch trank, noch schrie oder weinte (im Moment der Geburt)? Ein solcher sollte übersehen werden.' Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Gereimte Verse wie die Verse der Beduinen?' und er ließ sie die Diyah zahlen.
Es wurde von Al-Mughirah bin Shu'bah überliefert, dass es zwei Mitschfrauen gab, von denen eine die andere mit einer Zeltstange schlug und sie tötete. Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass die Diyah von der 'Asabah der Täterin zu zahlen sei und dass ein Sklave (als Diyah) für das Kind in ihrem Mutterleib gegeben werden sollte. Der Beduine sagte: "Bestrafst du mich für einen, der weder aß noch trank, noch schrie oder weinte (im Moment der Geburt)? Ein solcher sollte übersehen werden." Er sagte: "Gereimte Verse wie die Verse der Dschahiliyyah," und er urteilte, dass ein Sklave (als Diyah) für das Kind in ihrem Mutterleib gegeben werden sollte.
Es wurde überliefert, dass Al-Mughirah bin Shu'bah sagte: „Eine Frau von Banu Lihyan schlug ihre Mitschfrau mit einer Zeltstange und tötete sie, und die getötete Frau war schwanger. Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass die Diyah von den 'Asbah des Täters zu zahlen sei und dass für das Kind in ihrem Mutterleib ein Sklave (als Diyah) gegeben werden sollte.“
أَخْبَرَنَا سُوَيْدُ بْنُ نَصْرٍ، قَالَ أَنْبَأَنَا عَبْدُ اللَّهِ، عَنْ شُعْبَةَ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ عُبَيْدِ بْنِ نُضَيْلَةَ، عَنِ الْمُغِيرَةِ بْنِ شُعْبَةَ، أَنَّ امْرَأَتَيْنِ، كَانَتَا تَحْتَ رَجُلٍ مِنْ هُذَيْلٍ فَرَمَتْ إِحْدَاهُمَا الأُخْرَى بِعَمُودِ فُسْطَاطٍ فَأَسْقَطَتْ فَاخْتَصَمَا إِلَى النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَقَالُوا كَيْفَ نَدِي مَنْ لاَ صَاحَ وَلاَ اسْتَهَلّ وَلاَ شَرِبَ وَلاَ أَكَلْ فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «أَسَجْعٌ كَسَجْعِ الأَعْرَابِ». فَقَضَى بِالْغُرَّةِ عَلَى عَاقِلَةِ الْمَرْأَةِ.
Es wurde von Al-Mughirah bin Shu'bah überliefert, dass zwei Frauen mit einem Mann von Hudhail verheiratet waren, und eine von ihnen warf eine Zeltstange auf die andere und verursachte bei ihr eine Fehlgeburt. Sie trugen den Streit dem Propheten (ﷺ) vor und sagten: „Wie können wir die Diyah für einen zahlen, der weder geschrien noch geweint hat (im Moment der Geburt), noch gegessen oder getrunken hat? Ein solcher sollte übersehen werden.“ Er sagte: „Gereimte Verse wie die Verse der Beduinen?“ Und er urteilte, dass die 'Aqilah der Frauen einen Sklaven (als Diyah) geben sollte.
Es wurde von Al-Mughirah bin Shu'bah überliefert, dass ein Mann von Hudhail zwei Frauen hatte, und eine von ihnen warf eine Zeltstange auf die andere und verursachte bei ihr eine Fehlgeburt. Es wurde gesagt: „Was denkst du über einen, der weder gegessen noch getrunken hat, noch geschrien noch geweint hat (im Moment der Geburt)?“ Er sagte: „Gereimte Verse wie die Verse der Beduinen.“ Und der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass ein männlicher oder weiblicher Sklave (als Diyah) für ihn (das ungeborene Kind) gegeben werden sollte, zu zahlen von der 'Aqilah der Frau.
Es wurde von Al-A'mash von Ibrahim überliefert, der sagte: „Eine Frau schlug ihre Mitschfrau, die schwanger war, mit einem Stein und tötete sie. Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass ein Sklave (als Diyah) für das Kind in ihrem Mutterleib gegeben werden sollte und dass ihre Diyah von ihrer 'Asabah zu zahlen sei. Sie sagten: ‚Sollen wir für einen bestraft werden, der weder gegessen noch getrunken hat, noch geschrien noch geweint hat (im Moment der Geburt)? Ein solcher sollte übersehen werden.‘ Er sagte: ‚Gereimte Verse wie die Verse der Beduinen? Es ist, was ich sage.‘ (Sahih)
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: „Es gab zwei benachbarte Frauen, zwischen denen es einen Streit gab. Eine von ihnen warf einen Stein auf die andere, und sie erlitt eine Fehlgeburt eines Jungen – dessen Haare bereits gewachsen waren – der tot war, und die Frau starb ebenfalls. Er urteilte, dass die 'Aqilah die Diyah zahlen musste. Ihr Onkel väterlicherseits sagte: ‚O Gesandter Allahs, sie hat einen Jungen fehlgeboren, dessen Haare gewachsen waren.‘ Der Vater des Täters sagte: ‚Er lügt. Bei Allah, er hat weder geschrien noch geweint (im Moment der Geburt), noch getrunken noch gegessen. Ein solcher sollte übersehen werden.‘ Der Prophet (ﷺ) sagte: ‚Gereimte Verse wie die Verse der Dschahiliyyah und ihrer Wahrsager? Ein Sklave muss (als Diyah) für den Jungen gegeben werden.‘“ Ibn 'Abbas sagte: „Eine von ihnen war Mulaikah und die andere war Umm Ghatif.“
أَخْبَرَنَا الْعَبَّاسُ بْنُ عَبْدِ الْعَظِيمِ، قَالَ حَدَّثَنَا الضَّحَّاكُ بْنُ مَخْلَدٍ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي أَبُو الزُّبَيْرِ، أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرًا، يَقُولُ كَتَبَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى كُلِّ بَطْنٍ عُقُولَةً وَلاَ يَحِلُّ لِمَوْلًى أَنْ يَتَوَلَّى مُسْلِمًا بِغَيْرِ إِذْنِهِ.
Jabir sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) entschied, dass jeder Clan an der Zahlung des Blutgeldes teilnehmen soll, und es ist einem freigelassenen Sklaven nicht erlaubt, einen Muslim (außer dem, der ihn freigelassen hat) als seinen Mawla (Patron) ohne die Erlaubnis (seines früheren Herrn, der ihn freigelassen hat) zu nehmen.“
أَخْبَرَنِي عَمْرُو بْنُ عُثْمَانَ، وَمُحَمَّدُ بْنُ مُصَفًّى، قَالاَ حَدَّثَنَا الْوَلِيدُ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ تَطَبَّبَ وَلَمْ يُعْلَمْ مِنْهُ طِبٌّ قَبْلَ ذَلِكَ فَهُوَ ضَامِنٌ».
Es wurde von 'Amr bin Schu'aib, von seinem Vater, dass sein Großvater sagte, überliefert: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Wer die Medizin praktiziert, obwohl er dafür nicht bekannt ist, haftet.‘ (Da'if)“