حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا مُعْتَمِرٌ، قَالَ سَمِعْتُ أَبِي يَقُولُ، حَدَّثَنَا أَبُو عُثْمَانَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ مَنِ اشْتَرَى شَاةً مُحَفَّلَةً، فَرَدَّهَا فَلْيَرُدَّ مَعَهَا صَاعًا. وَنَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ تُلَقَّى الْبُيُوعُ.
Überliefert von 'Abdullah bin Mas'ud: Wer ein Schaf kauft, das lange Zeit nicht gemolken wurde, hat die Wahl, es zusammen mit einem Sa Datteln zurückzugeben; und der Prophet (ﷺ) verbot, dem Verkäufer unterwegs entgegenzugehen (da er keine Kenntnis vom Marktpreis hat und seine Waren möglicherweise zu einem niedrigen Preis verkauft).
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ تَلَقَّوُا الرُّكْبَانَ، وَلاَ يَبِيعُ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ بَعْضٍ وَلاَ تَنَاجَشُوا وَلاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ، وَلاَ تُصَرُّوا الْغَنَمَ، وَمَنِ ابْتَاعَهَا فَهْوَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ بَعْدَ أَنْ يَحْتَلِبَهَا إِنْ رَضِيَهَا أَمْسَكَهَا، وَإِنْ سَخِطَهَا رَدَّهَا وَصَاعًا مِنْ تَمْرٍ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Geht nicht vor, um der Karawane entgegenzugehen (um von ihr unterwegs zu kaufen, bevor sie die Stadt erreicht). Und drängt Käufer nicht, ihre Käufe zu stornieren, um ihnen (eure eigenen Waren) selbst zu verkaufen, und praktiziert nicht Najsh. Ein Stadtbewohner soll nicht die Waren für den Wüstenbewohner verkaufen. Lasst Schafe nicht lange Zeit ungemolken, wenn sie zum Verkauf stehen, und wer ein solches Tier kauft, hat die Wahl, es nach dem Melken zusammen mit einem Sa Datteln zurückzugeben oder es zu behalten. Es wurde vom Verkäufer lange Zeit ungemolken gelassen (um andere zu täuschen).
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَمْرٍو، حَدَّثَنَا الْمَكِّيُّ، أَخْبَرَنَا ابْنُ جُرَيْجٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي زِيَادٌ، أَنَّ ثَابِتًا، مَوْلَى عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ زَيْدٍ أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، سَمِعَ أَبَا هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ يَقُولُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنِ اشْتَرَى غَنَمًا مُصَرَّاةً فَاحْتَلَبَهَا، فَإِنْ رَضِيَهَا أَمْسَكَهَا، وَإِنْ سَخِطَهَا فَفِي حَلْبَتِهَا صَاعٌ مِنْ تَمْرٍ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer ein Schaf kauft, das lange Zeit ungemolken gelassen wurde, und es melkt, kann es behalten, wenn er zufrieden ist, und wenn er nicht zufrieden ist, kann er es zurückgeben, aber er soll einen Sa Datteln für die Milch bezahlen.“
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، قَالَ حَدَّثَنِي سَعِيدٌ الْمَقْبُرِيُّ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّهُ سَمِعَهُ يَقُولُ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «إِذَا زَنَتِ الأَمَةُ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَجْلِدْهَا، وَلاَ يُثَرِّبْ، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَلْيَجْلِدْهَا، وَلاَ يُثَرِّبْ، ثُمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّالِثَةَ فَلْيَبِعْهَا، وَلَوْ بِحَبْلٍ مِنْ شَعَرٍ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn eine Sklavin Unzucht begeht und dies zweifelsfrei bewiesen ist, dann soll ihr Besitzer sie auspeitschen lassen und sie nach der gesetzlichen Strafe nicht tadeln. Und wenn sie die Unzucht wiederholt, soll er sie erneut auspeitschen lassen und sie nach der gesetzlichen Strafe nicht tadeln. Und wenn sie es ein drittes Mal begeht, dann soll er sie verkaufen, und sei es für ein Haarseil.“
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، قَالَ حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، وَزَيْدِ بْنِ خَالِدٍ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم سُئِلَ عَنِ الأَمَةِ إِذَا زَنَتْ وَلَمْ تُحْصِنْ قَالَ «إِنْ زَنَتْ فَاجْلِدُوهَا، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَاجْلِدُوهَا، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَبِيعُوهَا وَلَوْ بِضَفِيرٍ». قَالَ ابْنُ شِهَابٍ لاَ أَدْرِي بَعْدَ الثَّالِثَةِ، أَوِ الرَّابِعَةِ.
Überliefert von Abu Huraira und Zaid bin Khalid: Der Gesandte Allahs (ﷺ) wurde über die Sklavin gefragt, wenn sie Jungfrau war und Unzucht beging. Der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn sie Unzucht beging, peitsche sie aus, und wenn sie es ein zweites Mal tat, dann peitsche sie erneut aus, und wenn sie es ein drittes Mal wiederholte, dann verkaufe sie, und sei es für ein Haarseil.“ Ibn Shihab sagte: „Ich weiß nicht, ob sie nach dem dritten oder vierten Vergehen verkauft werden soll.“
حَدَّثَنَا أَبُو الْيَمَانِ، أَخْبَرَنَا شُعَيْبٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، قَالَ عُرْوَةُ بْنُ الزُّبَيْرِ قَالَتْ عَائِشَةُ ـ رضى الله عنها دَخَلَ عَلَىَّ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَذَكَرْتُ لَهُ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «اشْتَرِي وَأَعْتِقِي، فَإِنَّ الْوَلاَءَ لِمَنْ أَعْتَقَ». ثُمَّ قَامَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم مِنَ الْعَشِيِّ، فَأَثْنَى عَلَى اللَّهِ بِمَا هُوَ أَهْلُهُ، ثُمَّ قَالَ «مَا بَالُ أُنَاسٍ يَشْتَرِطُونَ شُرُوطًا لَيْسَ فِي كِتَابِ اللَّهِ، مَنِ اشْتَرَطَ شَرْطًا لَيْسَ فِي كِتَابِ اللَّهِ فَهْوَ بَاطِلٌ، وَإِنِ اشْتَرَطَ مِائَةَ شَرْطٍ، شَرْطُ اللَّهِ أَحَقُّ وَأَوْثَقُ».
Überliefert von 'Aisha: Der Gesandte Allahs (ﷺ) kam zu mir und ich erzählte ihm von der Sklavin (Barirah). Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Kaufe sie und befreie sie, denn die Wala' gehört dem, der befreit.“ Am Abend stand der Prophet (ﷺ) auf, pries Allah, wie es Ihm gebührt, und sagte dann: „Warum stellen manche Leute Bedingungen, die nicht in Allahs Buch (Gesetzen) enthalten sind? Wer eine solche Bedingung stellt, die nicht in Allahs Gesetzen ist, dann ist diese Bedingung ungültig, selbst wenn er hundert Bedingungen stellt, denn Allahs Bedingungen sind bindender und verlässlicher.“
حَدَّثَنَا حَسَّانُ بْنُ أَبِي عَبَّادٍ، حَدَّثَنَا هَمَّامٌ، قَالَ سَمِعْتُ نَافِعًا، يُحَدِّثُ عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما أَنَّ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ سَاوَمَتْ بَرِيرَةَ فَخَرَجَ إِلَى الصَّلاَةِ، فَلَمَّا جَاءَ قَالَتْ إِنَّهُمْ أَبَوْا أَنْ يَبِيعُوهَا، إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطُوا الْوَلاَءَ. فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «إِنَّمَا الْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْتَقَ». قُلْتُ لِنَافِعٍ حُرًّا كَانَ زَوْجُهَا أَوْ عَبْدًا فَقَالَ مَا يُدْرِينِي
Überliefert von 'Abdullah bin 'Umar: Aisha wollte Barirah kaufen und er (der Prophet) ging zum Gebet hinaus. Als er zurückkehrte, erzählte sie ihm, dass sie (ihre Herren) sich weigerten, sie zu verkaufen, außer unter der Bedingung, dass ihre Wala' ihnen zufallen würde. Der Prophet (ﷺ) antwortete: ‚Die Wala' fällt dem zu, der befreit.‘“ Hammam fragte Nafi', ob ihr (Barirahs) Ehemann ein freier Mann oder ein Sklave war. Er antwortete, dass er es nicht wusste.
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ إِسْمَاعِيلَ، عَنْ قَيْسٍ، سَمِعْتُ جَرِيرًا ـ رضى الله عنه ـ بَايَعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى شَهَادَةِ أَنْ لاَ إِلَهَ إِلاَّ اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ، وَإِقَامِ الصَّلاَةِ، وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ، وَالسَّمْعِ وَالطَّاعَةِ، وَالنُّصْحِ لِكُلِّ مُسْلِمٍ.
Überliefert von Jarir: Ich habe dem Gesandten Allahs (ﷺ) einen Treueid geleistet, um zu bezeugen, dass niemand das Recht hat, angebetet zu werden außer Allah, und dass Muhammad Sein Gesandter ist, um die Gebete vollkommen zu verrichten, die Zakat (Pflichtabgabe) zu zahlen, zu hören und zu gehorchen (den Befehlen Allahs und Seines Propheten) und jedem Muslim guten Rat zu geben.
حَدَّثَنَا الصَّلْتُ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَاحِدِ، حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَلَقَّوُا الرُّكْبَانَ وَلاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ». قَالَ فَقُلْتُ لاِبْنِ عَبَّاسٍ مَا قَوْلُهُ لاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ قَالَ لاَ يَكُونُ لَهُ سِمْسَارًا.
Überliefert von Tawus: Ibn 'Abbas sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Geht den Karawanen nicht auf dem Weg entgegen (um ihre Waren zu kaufen, ohne sie den Marktpreis wissen zu lassen); ein Stadtbewohner soll nicht die Waren eines Wüstenbewohners in dessen Namen verkaufen.‘ Ich fragte Ibn 'Abbas: ‚Was meint er damit, dass ein Stadtbewohner nicht die Waren eines Wüstenbewohners verkaufen soll?‘ Er sagte: ‚Er soll nicht sein Makler werden.‘“
حَدَّثَنَا الْمَكِّيُّ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، قَالَ أَخْبَرَنِي ابْنُ جُرَيْجٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّهُ سَمِعَ أَبَا هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ يَقُولُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَبْتَاعُ الْمَرْءُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ، وَلاَ تَنَاجَشُوا، وَلاَ يَبِعْ حَاضِرٌ لِبَادٍ»
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Ein Käufer soll einen Verkäufer nicht dazu drängen, einen Kauf rückgängig zu machen, um ihn selbst zu kaufen, und praktiziert nicht den Najsch; und ein Stadtbewohner soll nicht die Waren eines Wüstenbewohners verkaufen.“
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَهَّابِ، حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ أَبِي سَعِيدٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ نَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم عَنِ التَّلَقِّي، وَأَنْ يَبِيعَ حَاضِرٌ لِبَادٍ.
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) verbot das Entgegengehen (der Karawanen) auf dem Weg und den Verkauf von Waren durch einen Bewohner der Stadt im Namen eines Wüstenbewohners.
Überliefert von Tawus: Ich fragte Ibn 'Abbas: „Was bedeutet: ‚Kein Stadtbewohner soll für einen Wüstenbewohner verkaufen (oder kaufen)‘?“ Ibn 'Abbas sagte: „Es bedeutet, dass er nicht sein Vermittler werden soll.“
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ زُرَيْعٍ، قَالَ حَدَّثَنِي التَّيْمِيُّ، عَنْ أَبِي عُثْمَانَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ مَنِ اشْتَرَى مُحَفَّلَةً فَلْيَرُدَّ مَعَهَا صَاعًا. قَالَ وَنَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم عَنْ تَلَقِّي الْبُيُوعِ.
Überliefert von 'Abdullah: Wer ein Tier kauft, das lange Zeit nicht gemolken wurde, kann es zurückgeben, muss aber einen Sa' Datteln zusammen mit ihm bezahlen. Und der Prophet (ﷺ) verbot, den Besitzern von Waren auf dem Weg weg vom Markt zu begegnen.
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَبِيعُ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ بَعْضٍ، وَلاَ تَلَقَّوُا السِّلَعَ حَتَّى يُهْبَطَ بِهَا إِلَى السُّوقِ».
Überliefert von 'Abdullah bin 'Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Ihr sollt nicht versuchen, die Käufe des anderen rückgängig zu machen (um daraus einen Vorteil zu ziehen), und geht nicht voraus, um der Karawane zu begegnen (um die Waren zu kaufen), (sondern wartet), bis sie den Markt erreicht.“
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا جُوَيْرِيَةُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ كُنَّا نَتَلَقَّى الرُّكْبَانَ فَنَشْتَرِي مِنْهُمُ الطَّعَامَ، فَنَهَانَا النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ نَبِيعَهُ حَتَّى يُبْلَغَ بِهِ سُوقُ الطَّعَامِ. قَالَ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ هَذَا فِي أَعْلَى السُّوقِ، يُبَيِّنُهُ حَدِيثُ عُبَيْدِ اللَّهِ.
Überliefert von 'Abdullah: Wir pflegten vorauszugehen, um der Karawane zu begegnen, und pflegten Lebensmittel von ihnen zu kaufen. Der Prophet (ﷺ) verbot uns, sie zu verkaufen, bis sie zum Markt gebracht wurden.
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، قَالَ حَدَّثَنِي نَافِعٌ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ كَانُوا يَبْتَاعُونَ الطَّعَامَ فِي أَعْلَى السُّوقِ فَيَبِيعُونَهُ فِي مَكَانِهِمْ، فَنَهَاهُمْ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يَبِيعُوهُ فِي مَكَانِهِ حَتَّى يَنْقُلُوهُ.
Überliefert von 'Abdullah: Manche Leute pflegten Lebensmittel am Anfang des Marktes zu kaufen und sie an Ort und Stelle zu verkaufen. Der Gesandte Allahs verbot ihnen, sie zu verkaufen, bis sie sie zu ihren (Orten) gebracht hatten.
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ قَالَتْ جَاءَتْنِي بَرِيرَةُ فَقَالَتْ كَاتَبْتُ أَهْلِي عَلَى تِسْعِ أَوَاقٍ فِي كُلِّ عَامٍ وَقِيَّةٌ، فَأَعِينِينِي. فَقُلْتُ إِنْ أَحَبَّ أَهْلُكِ أَنْ أَعُدَّهَا لَهُمْ وَيَكُونَ وَلاَؤُكِ لِي فَعَلْتُ. فَذَهَبَتْ بَرِيرَةُ إِلَى أَهْلِهَا، فَقَالَتْ لَهُمْ فَأَبَوْا عَلَيْهَا، فَجَاءَتْ مِنْ عِنْدِهِمْ وَرَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم جَالِسٌ، فَقَالَتْ إِنِّي قَدْ عَرَضْتُ ذَلِكَ عَلَيْهِمْ فَأَبَوْا، إِلاَّ أَنْ يَكُونَ الْوَلاَءُ لَهُمْ. فَسَمِعَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَأَخْبَرَتْ عَائِشَةُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «خُذِيهَا وَاشْتَرِطِي لَهُمُ الْوَلاَءَ، فَإِنَّمَا الْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْتَقَ». فَفَعَلَتْ عَائِشَةُ ثُمَّ قَامَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي النَّاسِ، فَحَمِدَ اللَّهَ وَأَثْنَى عَلَيْهِ، ثُمَّ قَالَ «أَمَّا بَعْدُ مَا بَالُ رِجَالٍ يَشْتَرِطُونَ شُرُوطًا لَيْسَتْ فِي كِتَابِ اللَّهِ، مَا كَانَ مِنْ شَرْطٍ لَيْسَ فِي كِتَابِ اللَّهِ فَهُوَ بَاطِلٌ وَإِنْ كَانَ مِائَةَ شَرْطٍ، قَضَاءُ اللَّهِ أَحَقُّ، وَشَرْطُ اللَّهِ أَوْثَقُ، وَإِنَّمَا الْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْتَقَ».
Überliefert von 'Urwa: Aisha sagte: „Barira kam zu mir und sagte: ‚Ich habe mit meinen Herren vereinbart, ihnen neun Uqiyas (Gold) in Raten zu zahlen, eine Uqiya pro Jahr; bitte hilf mir.‘ Ich sagte: ‚Ich bin bereit, den gesamten Betrag jetzt zu zahlen, vorausgesetzt, deine Herren stimmen zu, dass deine Wala' mir gehört.‘ So ging Barira zu ihren Herren und erzählte ihnen von diesem Angebot, aber sie weigerten sich, es anzunehmen. Sie kehrte zurück, und zu dieser Zeit saß der Gesandte Allahs (ﷺ) (anwesend). Barira sagte: ‚Ich erzählte ihnen von dem Angebot, aber sie nahmen es nicht an und bestanden darauf, die Wala' zu behalten.‘ Der Prophet (ﷺ) hörte das.“ 'Aisha erzählte dem Propheten die ganze Geschichte. Er sagte zu ihr: „Kaufe sie und mache zur Bedingung, dass ihre Wala' dir gehört, denn die Wala' gehört dem Freilasser.“ 'Aisha tat so. Dann stand der Gesandte Allahs (ﷺ) vor den Menschen auf, und nachdem er Allah verherrlicht hatte, sagte er: „Amma Ba'du (d. h. nun denn)! Was ist mit den Leuten, die Bedingungen stellen, die nicht in Allahs Buch (Gesetzen) sind? Jede Bedingung, die nicht in Allahs Buch (Gesetzen) ist, ist ungültig, selbst wenn es hundert Bedingungen wären, denn Allahs Entscheidungen sind die richtigen und Seine Bedingungen sind die starken (festeren), und die Wala' gehört dem Freilasser.“
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ عَائِشَةَ، أُمَّ الْمُؤْمِنِينَ أَرَادَتْ أَنْ تَشْتَرِيَ جَارِيَةً فَتُعْتِقَهَا، فَقَالَ أَهْلُهَا نَبِيعُكِهَا عَلَى أَنَّ وَلاَءَهَا لَنَا. فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «لاَ يَمْنَعُكِ ذَلِكَ، فَإِنَّمَا الْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْتَقَ».
Überliefert von 'Abdullah bin 'Umar: Aisha, (die Mutter der gläubigen Gläubigen) wollte eine Sklavin kaufen und freilassen, aber ihre Herren sagten, dass sie sie nur unter der Bedingung verkaufen würden, dass ihre Wala' ihnen gehört. 'Aisha erzählte dem Gesandten Allahs (ﷺ) davon. Er sagte: „Was sie festlegen, sollte dich nicht daran hindern, sie zu kaufen, denn die Wala' gehört dem Freigelassenen.“
حَدَّثَنَا أَبُو الْوَلِيدِ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ مَالِكِ بْنِ أَوْسٍ، سَمِعَ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «الْبُرُّ بِالْبُرِّ رِبًا إِلاَّ هَاءَ وَهَاءَ، وَالشَّعِيرُ بِالشَّعِيرِ رِبًا إِلاَّ هَاءَ وَهَاءَ، وَالتَّمْرُ بِالتَّمْرِ رِبًا إِلاَّ هَاءَ وَهَاءَ».
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Der Verkauf von Weizen gegen Weizen ist Riba (Wucher), außer wenn er von Hand zu Hand und gleich in der Menge erfolgt. Ebenso ist der Verkauf von Gerste gegen Gerste Riba, außer wenn er von Hand zu Hand und gleich in der Menge erfolgt, und Datteln gegen Datteln ist Wucher, außer wenn er von Hand zu Hand und gleich in der Menge erfolgt. (Siehe Riba-Fadl im Glossar).“
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُزَابَنَةِ، وَالْمُزَابَنَةُ بَيْعُ الثَّمَرِ بِالتَّمْرِ كَيْلاً، وَبَيْعُ الزَّبِيبِ بِالْكَرْمِ كَيْلاً.
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot Muzabana; und Muzabana ist der Verkauf von frischen Datteln gegen getrocknete alte Datteln nach Maß, und der Verkauf von frischen Trauben gegen getrocknete Trauben nach Maß.
حَدَّثَنَا أَبُو النُّعْمَانِ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُزَابَنَةِ قَالَ وَالْمُزَابَنَةُ أَنْ يَبِيعَ الثَّمَرَ بِكَيْلٍ، إِنْ زَادَ فَلِي وَإِنْ نَقَصَ فَعَلَىَّ. قَالَ وَحَدَّثَنِي زَيْدُ بْنُ ثَابِتٍ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم رَخَّصَ فِي الْعَرَايَا بِخَرْصِهَا.
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Prophet (ﷺ) verbot Muzabana; und Muzabana ist der Verkauf von frischen Früchten (ohne sie zu messen) gegen etwas nach Maß auf der Grundlage, dass, wenn dieses Ding mehr ist als die Früchte, der Überschuss dem Verkäufer der Früchte gehört, und wenn es weniger ist, das zu seinem Los gehört. Überliefert von Ibn 'Umar von Zaid bin Thabit, dass der Prophet (ﷺ) den Verkauf der Früchte auf den Bäumen nach Schätzung (wenn sie reif sind) erlaubte.
Überliefert von Ibn Shihab: dass Malik bin Aus sagte: „Ich brauchte Wechselgeld für einhundert Dinar. Talha bin 'Ubaidullah rief mich, und wir besprachen die Angelegenheit, und er erklärte sich bereit, (meine Dinar) zu wechseln. Er nahm die Goldstücke in seine Hände und spielte mit ihnen, dann sagte er: ‚Warte, bis mein Lagerverwalter aus dem Wald kommt.‘ 'Umar hörte das und sagte: ‚Bei Allah! Du solltest dich nicht von Talha trennen, bis du das Geld von ihm erhalten hast, denn der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Der Verkauf von Gold für Gold ist Riba (Wucher), außer wenn der Austausch von Hand zu Hand und gleich in der Menge erfolgt, und ebenso ist der Verkauf von Weizen für Weizen Riba (Wucher), außer wenn er von Hand zu Hand und gleich in der Menge erfolgt, und der Verkauf von Gerste für Gerste ist Wucher, außer wenn er von Hand zu Hand und gleich in der Menge erfolgt, und Datteln für Datteln ist Wucher, außer wenn es von Hand zu Hand und gleich in der Menge erfolgt.‘“
حَدَّثَنَا صَدَقَةُ بْنُ الْفَضْلِ، أَخْبَرَنَا إِسْمَاعِيلُ ابْنُ عُلَيَّةَ، قَالَ حَدَّثَنِي يَحْيَى بْنُ أَبِي إِسْحَاقَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ أَبِي بَكْرَةَ، قَالَ قَالَ أَبُو بَكْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَبِيعُوا الذَّهَبَ بِالذَّهَبِ إِلاَّ سَوَاءً بِسَوَاءٍ، وَالْفِضَّةَ بِالْفِضَّةِ إِلاَّ سَوَاءً بِسَوَاءٍ، وَبِيعُوا الذَّهَبَ بِالْفِضَّةِ وَالْفِضَّةَ بِالذَّهَبِ كَيْفَ شِئْتُمْ».
Überliefert von Abu Bakra: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Verkauft Gold nicht für Gold, außer wenn es gleich im Gewicht ist, noch Silber für Silber, außer wenn es gleich im Gewicht ist, aber ihr könnt Gold für Silber oder Silber für Gold verkaufen, wie ihr wollt.“