حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا مُعْتَمِرٌ، قَالَ سَمِعْتُ أَبِي يَقُولُ، حَدَّثَنَا أَبُو عُثْمَانَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ مَنِ اشْتَرَى شَاةً مُحَفَّلَةً، فَرَدَّهَا فَلْيَرُدَّ مَعَهَا صَاعًا. وَنَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ تُلَقَّى الْبُيُوعُ.
Überliefert von 'Abdullah bin Mas'ud: Wer ein Schaf kauft, das lange Zeit nicht gemolken wurde, hat die Wahl, es zusammen mit einem Sa Datteln zurückzugeben; und der Prophet (ﷺ) verbot, dem Verkäufer unterwegs entgegenzugehen (da er keine Kenntnis vom Marktpreis hat und seine Waren möglicherweise zu einem niedrigen Preis verkauft).