حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ تَلَقَّوُا الرُّكْبَانَ، وَلاَ يَبِيعُ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ بَعْضٍ وَلاَ تَنَاجَشُوا وَلاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ، وَلاَ تُصَرُّوا الْغَنَمَ، وَمَنِ ابْتَاعَهَا فَهْوَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ بَعْدَ أَنْ يَحْتَلِبَهَا إِنْ رَضِيَهَا أَمْسَكَهَا، وَإِنْ سَخِطَهَا رَدَّهَا وَصَاعًا مِنْ تَمْرٍ».

Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Geht nicht vor, um der Karawane entgegenzugehen (um von ihr unterwegs zu kaufen, bevor sie die Stadt erreicht). Und drängt Käufer nicht, ihre Käufe zu stornieren, um ihnen (eure eigenen Waren) selbst zu verkaufen, und praktiziert nicht Najsh. Ein Stadtbewohner soll nicht die Waren für den Wüstenbewohner verkaufen. Lasst Schafe nicht lange Zeit ungemolken, wenn sie zum Verkauf stehen, und wer ein solches Tier kauft, hat die Wahl, es nach dem Melken zusammen mit einem Sa Datteln zurückzugeben oder es zu behalten. Es wurde vom Verkäufer lange Zeit ungemolken gelassen (um andere zu täuschen).

Quelle: sunnah.com