حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، قَالَ حَدَّثَنِي سَعِيدٌ الْمَقْبُرِيُّ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّهُ سَمِعَهُ يَقُولُ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «إِذَا زَنَتِ الأَمَةُ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَجْلِدْهَا، وَلاَ يُثَرِّبْ، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَلْيَجْلِدْهَا، وَلاَ يُثَرِّبْ، ثُمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّالِثَةَ فَلْيَبِعْهَا، وَلَوْ بِحَبْلٍ مِنْ شَعَرٍ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn eine Sklavin Unzucht begeht und dies zweifelsfrei bewiesen ist, dann soll ihr Besitzer sie auspeitschen lassen und sie nach der gesetzlichen Strafe nicht tadeln. Und wenn sie die Unzucht wiederholt, soll er sie erneut auspeitschen lassen und sie nach der gesetzlichen Strafe nicht tadeln. Und wenn sie es ein drittes Mal begeht, dann soll er sie verkaufen, und sei es für ein Haarseil.“