حَدَّثَنَا الصَّلْتُ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَاحِدِ، حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَلَقَّوُا الرُّكْبَانَ وَلاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ». قَالَ فَقُلْتُ لاِبْنِ عَبَّاسٍ مَا قَوْلُهُ لاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ قَالَ لاَ يَكُونُ لَهُ سِمْسَارًا.

Überliefert von Tawus: Ibn 'Abbas sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Geht den Karawanen nicht auf dem Weg entgegen (um ihre Waren zu kaufen, ohne sie den Marktpreis wissen zu lassen); ein Stadtbewohner soll nicht die Waren eines Wüstenbewohners in dessen Namen verkaufen.‘ Ich fragte Ibn 'Abbas: ‚Was meint er damit, dass ein Stadtbewohner nicht die Waren eines Wüstenbewohners verkaufen soll?‘ Er sagte: ‚Er soll nicht sein Makler werden.‘“

Quelle: sunnah.com