حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، قَالَ أَخَذْتُ مِنْ ثُمَامَةَ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَنَسٍ كِتَابًا زَعَمَ أَنَّ أَبَا بَكْرٍ، كَتَبَهُ لأَنَسٍ وَعَلَيْهِ خَاتَمُ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم حِينَ بَعَثَهُ مُصَدِّقًا وَكَتَبَهُ لَهُ فَإِذَا فِيهِ «هَذِهِ فَرِيضَةُ الصَّدَقَةِ الَّتِي فَرَضَهَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى الْمُسْلِمِينَ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ بِهَا نَبِيَّهُ صلى الله عليه وسلم فَمَنْ سُئِلَهَا مِنَ الْمُسْلِمِينَ عَلَى وَجْهِهَا فَلْيُعْطِهَا وَمَنْ سُئِلَ فَوْقَهَا فَلاَ يُعْطِهِ فِيمَا دُونَ خَمْسٍ وَعِشْرِينَ مِنَ الإِبِلِ الْغَنَمُ فِي كُلِّ خَمْسِ ذَوْدٍ شَاةٌ. فَإِذَا بَلَغَتْ خَمْسًا وَعِشْرِينَ فَفِيهَا بِنْتُ مَخَاضٍ إِلَى أَنْ تَبْلُغَ خَمْسًا وَثَلاَثِينَ فَإِنْ لَمْ يَكُنْ فِيهَا بِنْتُ مَخَاضٍ فَابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتًّا وَثَلاَثِينَ فَفِيهَا بِنْتُ لَبُونٍ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتًّا وَأَرْبَعِينَ فَفِيهَا حِقَّةٌ طَرُوقَةُ الْفَحْلِ إِلَى سِتِّينَ فَإِذَا بَلَغَتْ إِحْدَى وَسِتِّينَ فَفِيهَا جَذَعَةٌ إِلَى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتًّا وَسَبْعِينَ فَفِيهَا ابْنَتَا لَبُونٍ إِلَى تِسْعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ إِحْدَى وَتِسْعِينَ فَفِيهَا حِقَّتَانِ طَرُوقَتَا الْفَحْلِ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ بِنْتُ لَبُونٍ وَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ فَإِذَا تَبَايَنَ أَسْنَانُ الإِبِلِ فِي فَرَائِضِ الصَّدَقَاتِ فَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْجَذَعَةِ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ جَذَعَةٌ وَعِنْدَهُ حِقَّةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَأَنْ يَجْعَلَ مَعَهَا شَاتَيْنِ - إِنِ اسْتَيْسَرَتَا لَهُ - أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْحِقَّةِ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ حِقَّةٌ وَعِنْدَهُ جَذَعَةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَيُعْطِيهِ الْمُصَدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْحِقَّةِ وَلَيْسَ عِنْدَهُ حِقَّةٌ وَعِنْدَهُ ابْنَةُ لَبُونٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ». قَالَ أَبُو دَاوُدَ مِنْ هَا هُنَا لَمْ أَضْبِطْهُ عَنْ مُوسَى كَمَا أُحِبُّ «وَيَجْعَلُ مَعَهَا شَاتَيْنِ - إِنِ اسْتَيْسَرَتَا لَهُ - أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ بِنْتِ لَبُونٍ وَلَيْسَ عِنْدَهُ إِلاَّ حِقَّةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ». قَالَ أَبُو دَاوُدَ إِلَى هَا هُنَا ثُمَّ أَتْقَنْتُهُ «وَيُعْطِيهِ الْمُصَدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ ابْنَةِ لَبُونٍ وَلَيْسَ عِنْدَهُ إِلاَّ بِنْتُ مَخَاضٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَشَاتَيْنِ أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ ابْنَةِ مَخَاضٍ وَلَيْسَ عِنْدَهُ إِلاَّ ابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ فَإِنَّهُ يُقْبَلُ مِنْهُ وَلَيْسَ مَعَهُ شَىْءٌ وَمَنْ لَمْ يَكُنْ عِنْدَهُ إِلاَّ أَرْبَعٌ فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا وَفِي سَائِمَةِ الْغَنَمِ إِذَا كَانَتْ أَرْبَعِينَ فَفِيهَا شَاةٌ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِيهَا شَاتَانِ إِلَى أَنْ تَبْلُغَ مِائَتَيْنِ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى مِائَتَيْنِ فَفِيهَا ثَلاَثُ شِيَاهٍ إِلَى أَنْ تَبْلُغَ ثَلاَثَمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى ثَلاَثِمِائَةٍ فَفِي كُلِّ مِائَةِ شَاةٍ شَاةٌ وَلاَ يُؤْخَذُ فِي الصَّدَقَةِ هَرِمَةٌ وَلاَ ذَاتُ عَوَارٍ مِنَ الْغَنَمِ وَلاَ تَيْسُ الْغَنَمِ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ الْمُصَّدِّقُ وَلاَ يُجْمَعُ بَيْنَ مُفْتَرِقٍ وَلاَ يُفَرَّقُ بَيْنَ مُجْتَمِعٍ خَشْيَةَ الصَّدَقَةِ وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ فَإِنْ لَمْ تَبْلُغْ سَائِمَةُ الرَّجُلِ أَرْبَعِينَ فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا وَفِي الرِّقَةِ رُبْعُ الْعُشْرِ فَإِنْ لَمْ يَكُنِ الْمَالُ إِلاَّ تِسْعِينَ وَمِائَةً فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا».
Überliefert von Hammad: Ich nahm einen Brief von Thumamah bin 'Abd Allah bin Anas. Er nahm an, dass Abu Bakr ihn für Anas geschrieben hatte, als er ihn (nach Al Bahrain) als Zakat-Einnehmer entsandte. Dieser (Brief) war mit dem Siegel des Gesandten Allahs (ﷺ) versehen und von Abu Bakr für ihn (Anas) geschrieben. Dieser Brief lautet: „Dies ist die obligatorische Sadaqah (Zakat), die der Gesandte Allahs (ﷺ) den Muslimen auferlegte, deren Auferlegung Allah seinem Propheten (ﷺ) befahl. Diejenigen Muslime, von denen der richtige Betrag verlangt wird, müssen ihn geben, aber diejenigen, von denen mehr als das verlangt wird, dürfen ihn nicht geben. Für weniger als fünfundzwanzig Kamele ist für je fünf Kamele eine Ziege zu geben. Wenn sie fünfundzwanzig bis fünfunddreißig erreichen, ist eine Kamelstute in ihrem zweiten Jahr zu geben. Wenn es keine Kamelstute in ihrem zweiten Jahr gibt, ist ein Kamelhengst in seinem dritten Jahr zu geben. Wenn sie sechsunddreißig bis fünfundvierzig erreichen, ist eine Kamelstute in ihrem dritten Jahr zu geben. Wenn sie sechsundvierzig bis sechzig erreichen, ist eine Kamelstute in ihrem vierten Jahr, die bereit ist, von einem Hengst gedeckt zu werden, zu geben. Wenn sie einundsechzig bis fünfundsiebzig erreichen, ist eine Kamelstute in ihrem fünften Jahr zu geben. Wenn sie sechsundsiebzig bis neunzig erreichen, sind zwei Kamelstuten in ihrem dritten Jahr zu geben. Wenn sie einundneunzig bis einhundertzwanzig erreichen, sind zwei Kamelstuten in ihrem vierten Jahr, die bereit sind, von einem Hengst gedeckt zu werden, zu geben. Wenn sie einhundertzwanzig überschreiten, ist für je vierzig eine Kamelstute in ihrem dritten Jahr und für je fünfzig eine Kamelstute in ihrem vierten Jahr zu geben. Falls die Altersstufen der Kamele bei der Zahlung der obligatorischen Sadaqah (Zakat) variieren: Wenn jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, bei der eine Kamelstute in ihrem fünften Jahr zu zahlen ist, keine besitzt, aber eine in ihrem vierten Jahr besitzt, wird diese von ihm angenommen zusammen mit zwei Ziegen, wenn er sie bequem geben kann, oder andernfalls zwanzig Dirham. Wenn jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, bei der eine Kamelstute in ihrem vierten Jahr zu zahlen ist, keine besitzt, aber eine in ihrem fünften Jahr besitzt, wird diese von ihm angenommen, und der Einnehmer muss ihm zwanzig Dirham oder zwei Ziegen geben. Wenn jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, bei der eine Kamelstute in ihrem vierten Jahr zu zahlen ist, nur eine in ihrem dritten Jahr besitzt, wird diese von ihm angenommen.“ Abu Dawud sagte: Von hier konnte ich nicht genau von Musa behalten, wie ich es gewünscht hätte: „Und er muss zusammen mit ihr zwei Ziegen geben, wenn er sie bequem geben kann, oder andernfalls zwanzig Dirham. Wenn jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, bei der eine Kamelstute in ihrem dritten Jahr zu zahlen ist, nur eine in ihrem vierten Jahr besitzt, wird diese von ihm angenommen.“ Abu Dawud sagte: (Ich war unsicher) bis hierhin, und behielt korrekt weiter: „und der Einnehmer muss ihm zwanzig Dirham oder zwei Ziegen geben. Wenn jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, bei der eine Kamelstute in ihrem dritten Jahr zu zahlen ist, keine besitzt, aber eine in ihrem zweiten Jahr besitzt, wird diese von ihm angenommen, aber er muss zwei Ziegen oder zwanzig Dirham geben. Jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, bei der eine Kamelstute in ihrem zweiten Jahr zu zahlen ist, keine besitzt, aber einen Kamelhengst in seinem dritten Jahr besitzt, wird dieser von ihm angenommen, und nichts Zusätzliches wird zusammen mit ihm verlangt. Wenn jemand nur vier Kamele besitzt, ist auf sie keine Zakat zu zahlen, es sei denn, ihr Besitzer wünscht es. Wenn die Anzahl der weidenden Ziegen vierzig bis einhundertzwanzig erreicht, ist eine Ziege zu geben. Über einhundertzwanzig bis zweihundert sind zwei Ziegen zu geben. Wenn sie zweihundert überschreiten und dreihundert erreichen, sind drei Ziegen zu geben. Wenn sie dreihundert überschreiten, ist für je hundert eine Ziege zu geben. Ein altes Schaf, eines mit einem Defekt im Auge oder ein Ziegenbock ist nicht als Sadaqah (Zakat) anzunehmen, es sei denn, der Einnehmer wünscht es. Diejenigen, die in getrennten Herden sind, sollen nicht zusammengebracht werden, und diejenigen, die in einer Herde sind, sollen nicht getrennt werden aus Furcht vor Sadaqah (Zakat). Bezüglich dessen, was zwei Partnern gehört, können sie gegenseitig mit Billigkeit Rückerstattung verlangen. Wenn die weidenden Tiere eines Mannes weniger als vierzig sind, ist auf sie keine Sadaqah (Zakat) fällig, es sei denn, ihr Besitzer wünscht es. Auf Silberdirhams ist ein Vierzigstel zu zahlen, aber wenn es nur einhundertneunzig sind, ist nichts zu zahlen, es sei denn, ihr Besitzer wünscht es.“