حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ النُّفَيْلِيُّ، حَدَّثَنَا زُهَيْرٌ، حَدَّثَنَا أَبُو إِسْحَاقَ، عَنْ عَاصِمِ بْنِ ضَمْرَةَ، وَعَنِ الْحَارِثِ الأَعْوَرِ، عَنْ عَلِيٍّ، - رضى الله عنه - قَالَ زُهَيْرٌ أَحْسَبُهُ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ «هَاتُوا رُبْعَ الْعُشُورِ مِنْ كُلِّ أَرْبَعِينَ دِرْهَمًا دِرْهَمٌ وَلَيْسَ عَلَيْكُمْ شَىْءٌ حَتَّى تَتِمَّ مِائَتَىْ دِرْهَمٍ فَإِذَا كَانَتْ مِائَتَىْ دِرْهَمٍ فَفِيهَا خَمْسَةُ دَرَاهِمَ فَمَا زَادَ فَعَلَى حِسَابِ ذَلِكَ وَفِي الْغَنَمِ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ شَاةً شَاةٌ فَإِنْ لَمْ يَكُنْ إِلاَّ تِسْعًا وَثَلاَثِينَ فَلَيْسَ عَلَيْكَ فِيهَا شَىْءٌ». وَسَاقَ صَدَقَةَ الْغَنَمِ مِثْلَ الزُّهْرِيِّ قَالَ «وَفِي الْبَقَرِ فِي كُلِّ ثَلاَثِينَ تَبِيعٌ وَفِي الأَرْبَعِينَ مُسِنَّةٌ وَلَيْسَ عَلَى الْعَوَامِلِ شَىْءٌ وَفِي الإِبِلِ». فَذَكَرَ صَدَقَتَهَا كَمَا ذَكَرَ الزُّهْرِيُّ قَالَ «وَفِي خَمْسٍ وَعِشْرِينَ خَمْسَةٌ مِنَ الْغَنَمِ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا ابْنَةُ مَخَاضٍ فَإِنْ لَمْ تَكُنْ بِنْتُ مَخَاضٍ فَابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ إِلَى خَمْسٍ وَثَلاَثِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا بِنْتُ لَبُونٍ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا حِقَّةٌ طَرُوقَةُ الْجَمَلِ إِلَى سِتِّينَ». ثُمَّ سَاقَ مِثْلَ حَدِيثِ الزُّهْرِيِّ قَالَ «فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً - يَعْنِي وَاحِدَةً وَتِسْعِينَ - فَفِيهَا حِقَّتَانِ طَرُوقَتَا الْجَمَلِ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِنْ كَانَتِ الإِبِلُ أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ فَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ وَلاَ يُفَرَّقُ بَيْنَ مُجْتَمِعٍ وَلاَ يُجْمَعُ بَيْنَ مُفْتَرِقٍ خَشْيَةَ الصَّدَقَةِ وَلاَ تُؤْخَذُ فِي الصَّدَقَةِ هَرِمَةٌ وَلاَ ذَاتُ عَوَارٍ وَلاَ تَيْسٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ الْمُصَّدِّقُ وَفِي النَّبَاتِ مَا سَقَتْهُ الأَنْهَارُ أَوْ سَقَتِ السَّمَاءُ الْعُشْرُ وَمَا سَقَى الْغَرْبُ فَفِيهِ نِصْفُ الْعُشْرِ». وَفِي حَدِيثِ عَاصِمٍ وَالْحَارِثِ «الصَّدَقَةُ فِي كُلِّ عَامٍ». قَالَ زُهَيْرٌ أَحْسَبُهُ قَالَ «مَرَّةً». وَفِي حَدِيثِ عَاصِمٍ «إِذَا لَمْ يَكُنْ فِي الإِبِلِ ابْنَةُ مَخَاضٍ وَلاَ ابْنُ لَبُونٍ فَعَشَرَةُ دَرَاهِمَ أَوْ شَاتَانِ».
Al-Harith al-A'war berichtete von Ali. Zuhayr sagte: Ich denke, der Prophet (ﷺ) sagte: „Zahle ein Vierzigstel. Ein Dirham ist für je vierzig fällig, aber du bist nicht zur Zahlung verpflichtet, bis du zweihundert Dirhams angesammelt hast. Wenn du zweihundert Dirhams hast, sind fünf Dirhams fällig, und dieses Verhältnis gilt für größere Beträge.“ Bezüglich Schafen: Für je vierzig Schafe bis zu einhundertzwanzig ist ein Schaf fällig. Aber wenn du nur neununddreißig besitzt, ist nichts dafür fällig.“ Er überlieferte weiter die Tradition über die freiwillige Spende (Sadaqah) (Zakat) auf Schafe wie die von az-Zuhri. „Bezüglich Rindern: Ein einjähriger Stier ist für je dreißig fällig, und eine dreijährige Kuh für vierzig, und nichts ist für Arbeitstiere fällig. Bezüglich (der Zakat auf) Kamele erwähnte er die Sätze, die az-Zuhri in seiner Tradition erwähnte. Er sagte: „Für fünfundzwanzig Kamele sind fünf Schafe zu zahlen. Wenn sie um eines überschritten werden, ist eine zweijährige Kamelstute zu geben. Wenn keine zweijährige Kamelstute vorhanden ist, ist ein dreijähriger Kamelhengst zu geben, bis fünfunddreißig. Wenn sie um eines überschritten werden, ist eine dreijährige Kamelstute zu geben, bis fünfundvierzig. Wenn sie um eines überschritten werden, ist eine vierjährige Kamelstute, die bereit ist, von einem Kamelhengst gedeckt zu werden, zu geben.“ Er überlieferte dann den Rest der Tradition wie die von az-Zuhri. Er fuhr fort: Wenn sie um eines überschritten werden, d. h. sie sind einundneunzig bis einhundertzwanzig, sind zwei vierjährige Kamelstuten, die bereit sind, von einem Kamelhengst gedeckt zu werden, zu geben. Wenn es mehr Kamele als das gibt, ist eine vierjährige Kamelstute für je fünfzig zu geben. Die, die in einer Herde sind, sollen nicht getrennt werden, und die, die getrennt sind, sollen nicht zusammengebracht werden. Ein altes Schaf, eines mit einem Augendefekt oder ein Ziegenbock ist nicht als freiwillige Spende (Sadaqah) anzunehmen, es sei denn, der Einzieher ist einverstanden. Was landwirtschaftliche Erzeugnisse betrifft, ist ein Zehntel für das fällig, was durch Flüsse oder Regen bewässert wird, und ein Zwanzigstel für das, was durch Zugkamele bewässert wird.“ Die Version von Asim und al-Harith besagt: „Die freiwillige Spende (Sadaqah) (Zakat) ist jedes Jahr fällig.“ Zuhayr sagte: Ich denke, er sagte „einmal im Jahr“. Die Version von Asim enthält die Worte: „Wenn keine zweijährige Kamelstute unter den Kamelen verfügbar ist, noch ein dreijähriger Kamelhengst, sind zehn Dirhams oder zwei Ziegen zu geben.“