حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ النُّفَيْلِيُّ، حَدَّثَنَا عَبَّادُ بْنُ الْعَوَّامِ، عَنْ سُفْيَانَ بْنِ حُسَيْنٍ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَالِمٍ، عَنْ أَبِيهِ، قَالَ كَتَبَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم كِتَابَ الصَّدَقَةِ فَلَمْ يُخْرِجْهُ إِلَى عُمَّالِهِ حَتَّى قُبِضَ فَقَرَنَهُ بِسَيْفِهِ فَعَمِلَ بِهِ أَبُو بَكْرٍ حَتَّى قُبِضَ ثُمَّ عَمِلَ بِهِ عُمَرُ حَتَّى قُبِضَ فَكَانَ فِيهِ «فِي خَمْسٍ مِنَ الإِبِلِ شَاةٌ وَفِي عَشْرٍ شَاتَانِ وَفِي خَمْسَ عَشَرَةَ ثَلاَثُ شِيَاهٍ وَفِي عِشْرِينَ أَرْبَعُ شِيَاهٍ وَفِي خَمْسٍ وَعِشْرِينَ ابْنَةُ مَخَاضٍ إِلَى خَمْسٍ وَثَلاَثِينَ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا ابْنَةُ لَبُونٍ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا حِقَّةٌ إِلَى سِتِّينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا جَذَعَةٌ إِلَى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا ابْنَتَا لَبُونٍ إِلَى تِسْعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا حِقَّتَانِ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِنْ كَانَتِ الإِبِلُ أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ فَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ وَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ ابْنَةُ لَبُونٍ وَفِي الْغَنَمِ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ شَاةً شَاةٌ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً فَشَاتَانِ إِلَى مِائَتَيْنِ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً عَلَى الْمِائَتَيْنِ فَفِيهَا ثَلاَثُ شِيَاهٍ إِلَى ثَلاَثِمِائَةٍ فَإِنْ كَانَتِ الْغَنَمُ أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ فَفِي كُلِّ مِائَةِ شَاةٍ شَاةٌ وَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ حَتَّى تَبْلُغَ الْمِائَةَ وَلاَ يُفَرَّقُ بَيْنَ مُجْتَمِعٍ وَلاَ يُجْمَعُ بَيْنَ مُتَفَرِّقٍ مَخَافَةَ الصَّدَقَةِ وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ وَلاَ يُؤْخَذُ فِي الصَّدَقَةِ هَرِمَةٌ وَلاَ ذَاتُ عَيْبٍ». قَالَ وَقَالَ الزُّهْرِيُّ إِذَا جَاءَ الْمُصَدِّقُ قُسِمَتِ الشَّاءُ أَثْلاَثًا ثُلُثًا شِرَارًا وَثُلُثًا خِيَارًا وَثُلُثًا وَسَطًا فَأَخَذَ الْمُصَدِّقُ مِنَ الْوَسَطِ وَلَمْ يَذْكُرِ الزُّهْرِيُّ الْبَقَرَ.

Überliefert von Abdullah ibn Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) schrieb einen Brief über Sadaqah (Zakat), aber er starb, bevor er ihn an seine Statthalter senden konnte. Er hatte ihn bei seinem Schwert aufbewahrt. So handelte Abu Bakr danach, bis er starb, und dann handelte Umar danach, bis er starb. Er enthielt: „Für fünf Kamele ist eine Ziege zu geben; für zehn Kamele sind zwei Ziegen zu geben; für fünfzehn Kamele sind drei Ziegen zu geben; für zwanzig Kamele sind vier Ziegen zu geben; für fünfundzwanzig bis fünfunddreißig Kamele ist eine Kamelstute in ihrem zweiten Jahr zu geben. Wenn die Anzahl um eins bis siebzig Kamele überschreitet, ist eine Kamelstute in ihrem vierten Jahr zu geben; wenn sie um eins bis fünfundsiebzig Kamele überschreitet, ist eine Kamelstute in ihrem fünften Jahr zu geben; wenn sie um eins bis neunzig Kamele überschreitet, sind zwei Kamelstuten in ihrem dritten Jahr zu geben; wenn sie um eins bis einhundertzwanzig überschreitet, sind zwei Kamelstuten in ihrem vierten Jahr zu geben. Wenn die Kamele mehr als dies sind, ist für je fünfzig Kamele eine Kamelstute in ihrem vierten Jahr zu geben, und für je vierzig Kamele ist eine Kamelstute in ihrem dritten Jahr zu geben. Für vierzig bis einhundertzwanzig Ziegen ist eine Ziege zu geben; wenn sie um eins bis zweihundert überschreitet, sind zwei Ziegen zu geben. Wenn sie um eins bis dreihundert überschreitet, sind drei Ziegen zu geben; wenn die Ziegen mehr als dies sind, ist für je hundert Ziegen eine Ziege zu geben. Nichts ist zu zahlen, bis sie einhundert erreichen. Diejenigen, die in einer Herde sind, sollen nicht getrennt werden, und diejenigen, die in getrennten Herden sind, sollen nicht zusammengebracht werden aus Furcht vor Sadaqah (Zakat). Bezüglich dessen, was zwei Partnern gehört, können sie gegenseitig mit Billigkeit Rückerstattung verlangen. Eine alte Ziege und eine defekte sind nicht als Sadaqah (Zakat) anzunehmen.“ Az-Zuhri sagte: Wenn der Einnehmer kommt, werden die Ziegen in drei Herden aufgeteilt: eine mit schlechten, die zweite mit guten und die dritte mit mittelmäßigen. Der Einnehmer wird die Zakat von den mittelmäßigen nehmen. Az-Zuhri erwähnte nicht die Kühe (die in drei Herden aufzuteilen sind).

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Al-Albani)