Überliefert von Jabir b. 'Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Jedem Mann, dem ein Geschenk auf Lebenszeit gegeben wird, gehört es ihm und seinen Erben. Es gehört demjenigen, dem es gegeben wird, und geht nicht an den zurück, der es gegeben hat, weil er es in einer Weise gegeben hat, dass es den Regeln der Erbschaft unterliegt.“
Überliefert von Jaber b. 'Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer einer Person eine lebenslange Schenkung gewährt, wird sie sein Besitz und der seiner Nachfolger, denn er hat sein Recht daran durch seine Erklärung aufgegeben. (Dieses Eigentum) gehört nun demjenigen, dem diese lebenslange Schenkung gemacht wurde, und seinen Nachfolgern.“ Yahya überlieferte am Anfang seiner Überlieferung: „Welchem Mann auch immer eine lebenslange Schenkung gegeben wird, sie gehört ihm und seinen Nachkommen.“
Jabir b. 'Abdullah al-Ansari (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wenn jemand einer Person eine 'Umrah (Leibrente) gewährt und sagt: Ich gewähre dir dies und deinen Nachkommen und jedem, der dich überlebt, und es wird sein Besitz und der seiner Nachkommen. Es wird (ein dauerhafter Besitz) derjenigen, denen dieses Geschenk gewährt wurde, und es kehrt nicht zu seinem Besitzer (Geber) zurück, denn er gab es als Geschenk, in dem das Recht der Erbschaft begründet ist.
Jabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Die 'Umrah, für die der Gesandte Allahs (ﷺ) die Erlaubnis gab, ist, dass eine Person sagt: Dies (Eigentum) ist für dich und deine Nachkommen. Und wenn er sagt: Das ist für dich, solange du lebst, dann kehrt es zu seinem Besitzer zurück (nach dem Tod des Beschenkten). Ma'mar sagte: Zuhri pflegte religiöse Urteile gemäß diesem (Grundsatz) zu fällen.
Jabir b. 'Abdullah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) anordnete, dass jeder, dem zusammen mit seinen Nachkommen eine Leibrente gewährt wird, berechtigt ist, das gewährte Eigentum zu nutzen, solange er lebt, und seine Nachfolger (genießen dieses Privileg ebenfalls). Dieses (Eigentum) wird ihr dauerhafter Besitz. Der Geber kann (nach der Erklärung der 'Umrah) keine Bedingung stellen oder eine Ausnahme machen. Abu Salama sagte: Denn er gewährte eine Schenkung, und somit wird sie Erbe, und das Recht der Erbschaft hob seine Bedingung auf.
Jabir (b. 'Abdullah) (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Die Leibrente gehört demjenigen, dem sie gewährt wird.
وَحَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، - وَاللَّفْظُ لَهُ - أَخْبَرَنَا أَبُو خَيْثَمَةَ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرٍ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «أَمْسِكُوا عَلَيْكُمْ أَمْوَالَكُمْ وَلاَ تُفْسِدُوهَا فَإِنَّهُ مَنْ أَعْمَرَ عُمْرَى فَهِيَ لِلَّذِي أُعْمِرَهَا حَيًّا وَمَيِّتًا وَلِعَقِبِهِ».
Überliefert von Jabir (b. 'Abdullah) (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Behaltet euren Besitz für euch und verschwendet ihn nicht, denn wer einem anderen eine Leibrente gewährt, so gehört dieser Besitz dem, dem sie gewährt wurde, ob er lebt oder stirbt, und (würde) an seine Nachfolger (als Erbe) übergehen.
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بِشْرٍ، حَدَّثَنَا حَجَّاجُ بْنُ أَبِي عُثْمَانَ، ح وَحَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، وَإِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ وَكِيعٍ، عَنْ سُفْيَانَ، ح وَحَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَارِثِ بْنُ عَبْدِ الصَّمَدِ، حَدَّثَنِي أَبِي، عَنْ جَدِّي، عَنْ أَيُّوبَ، كُلُّ هَؤُلاَءِ عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِمَعْنَى حَدِيثِ أَبِي خَيْثَمَةَ وَفِي حَدِيثِ أَيُّوبَ مِنَ الزِّيَادَةِ قَالَ جَعَلَ الأَنْصَارُ يُعْمِرُونَ الْمُهَاجِرِينَ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «أَمْسِكُوا عَلَيْكُمْ أَمْوَالَكُمْ».
Dieser Hadith wird auf Autorität von Jabir durch andere Überliefererketten überliefert, jedoch (mit diesem Zusatz an Worten), dass der auf Autorität von Ayyub überlieferte Hadith (diese Worte enthält): "Die Helfer (Ansar) gewährten den Auswanderern (Muhadschirun) den Nutzen der 'Umra, woraufhin der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Behaltet euren Besitz für euch.
Überliefert von Jabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass eine Frau ihren Garten ihrem Sohn als Leibrente gewährte. Er starb und später starb auch sie und hinterließ einen Sohn und auch Brüder. Die Söhne der Frau, die die Leibrente gewährt hatte, sagten (zu denen, denen diese 'Umra gewährt worden war): Dieser Garten ist zu uns zurückgekehrt. Die Söhne desjenigen, dem die Leibrente gewährt worden war, sagten: Dies gehörte unserem Vater, zu seinen Lebzeiten und im Falle seines Todes. Sie trugen ihren Streit zu Tariq, dem freigelassenen Sklaven von 'Uthman. Er rief Jabir und er gab Zeugnis davon, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) gesagt hatte: Die Leibrente gehört demjenigen, dem dieses (Privileg) gewährt wird. Tariq gab diese Entscheidung und schrieb dann an Abd al-Malik und informierte ihn, wobei Jabir dies bezeugte. Abd al-Malik sagte: Jabir hat die Wahrheit gesagt. Dann erließ Tariq ein Dekret und infolgedessen gehört der Garten bis heute den Nachkommen desjenigen, dem die Leibrente gewährt worden war.
Überliefert von Sulaiman b. Yasir, dass Jabir dieses Urteil gab. Der Erbe hat ein Recht (zu erben) die Leibrente gemäß der Aussage von Jabir (b. 'Abdullah) (möge Allah mit ihm zufrieden sein), die er vom Gesandten Allahs (ﷺ) überlieferte.
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ حَبِيبٍ الْحَارِثِيُّ، حَدَّثَنَا خَالِدٌ، - يَعْنِي ابْنَ الْحَارِثِ - حَدَّثَنَا سَعِيدٌ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنْ عَطَاءٍ، عَنْ جَابِرٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ «الْعُمْرَى مِيرَاثٌ لأَهْلِهَا».
Überliefert von Jabir b. Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Die Leibrente ist das Erbe dessen, dem sie gewährt wurde.