حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي فُدَيْكٍ، عَنِ ابْنِ أَبِي ذِئْبٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ جَابِرٍ، - وَهُوَ ابْنُ عَبْدِ اللَّهِ - أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى فِيمَنْ أُعْمِرَ عُمْرَى لَهُ وَلِعَقِبِهِ فَهِيَ لَهُ بَتْلَةً لاَ يَجُوزُ لِلْمُعْطِي فِيهَا شَرْطٌ وَلاَ ثُنْيَا. قَالَ أَبُو سَلَمَةَ لأَنَّهُ أَعْطَى عَطَاءً وَقَعَتْ فِيهِ الْمَوَارِيثُ فَقَطَعَتِ الْمَوَارِيثُ شَرْطَهُ.

Jabir b. 'Abdullah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) anordnete, dass jeder, dem zusammen mit seinen Nachkommen eine Leibrente gewährt wird, berechtigt ist, das gewährte Eigentum zu nutzen, solange er lebt, und seine Nachfolger (genießen dieses Privileg ebenfalls). Dieses (Eigentum) wird ihr dauerhafter Besitz. Der Geber kann (nach der Erklärung der 'Umrah) keine Bedingung stellen oder eine Ausnahme machen. Abu Salama sagte: Denn er gewährte eine Schenkung, und somit wird sie Erbe, und das Recht der Erbschaft hob seine Bedingung auf.

Quelle: sunnah.com