حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ بْنِ، عَبْدِ الرَّحْمَنِ عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «أَيُّمَا رَجُلٍ أُعْمِرَ عُمْرَى لَهُ وَلِعَقِبِهِ فَإِنَّهَا لِلَّذِي أُعْطِيَهَا لاَ تَرْجِعُ إِلَى الَّذِي أَعْطَاهَا لأَنَّهُ أَعْطَى عَطَاءً وَقَعَتْ فِيهِ الْمَوَارِيثُ».

Überliefert von Jabir b. 'Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Jedem Mann, dem ein Geschenk auf Lebenszeit gegeben wird, gehört es ihm und seinen Erben. Es gehört demjenigen, dem es gegeben wird, und geht nicht an den zurück, der es gegeben hat, weil er es in einer Weise gegeben hat, dass es den Regeln der Erbschaft unterliegt.“

Quelle: sunnah.com

Sahih Muslim 1625a · Hadithsammlung