Es wurde überliefert, dass Miswar bin Makhramah sagte: „'Umar bin Khattab befragte die Menschen bezüglich einer Frau, die eine Fehlgeburt erlitten hatte. Al-Mughirah bin Shu'bah sagte: ‚Ich sah, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass ein Sklave, männlich oder weiblich, als Blutgeld (für einen Fötus) gegeben werden soll.‘ 'Umar sagte: ‚Bring mir jemanden, der zusammen mit dir bezeugen wird.‘ So brachte er Muhammad bin Maslamah, um zusammen mit ihm zu bezeugen.“
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ سَعِيدٍ الدَّارِمِيُّ، حَدَّثَنَا أَبُو عَاصِمٍ، أَخْبَرَنِي ابْنُ جُرَيْجٍ، حَدَّثَنِي عَمْرُو بْنُ دِينَارٍ، أَنَّهُ سَمِعَ طَاوُسًا، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، عَنْ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ، أَنَّهُ نَشَدَ النَّاسَ قَضَاءَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فِي ذَلِكَ يَعْنِي فِي الْجَنِينِ فَقَامَ حَمَلُ بْنُ مَالِكِ بْنِ النَّابِغَةِ فَقَالَ كُنْتُ بَيْنَ امْرَأَتَيْنِ لِي فَضَرَبَتْ إِحْدَاهُمَا الأُخْرَى بِمِسْطَحٍ فَقَتَلَتْهَا وَقَتَلَتْ جَنِينَهَا فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي الْجَنِينِ بِغُرَّةٍ عَبْدٍ وَأَنْ تُقْتَلَ بِهَا.
Es wurde von 'Umar bin Khattab überliefert, dass er die Menschen nach dem Urteil des Propheten (ﷺ) bezüglich dessen fragte – bezüglich eines Fötus. Hamal bin Malik bin Nabighah stand auf und sagte: „Ich war zwischen meinen beiden Frauen, und eine von ihnen schlug die andere mit einer Zeltstange, wodurch sie und ein Fötus getötet wurden. Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass das Blutgeld für den Fötus ein Sklave sei und dass sie als Vergeltung getötet werde.“
Es wurde von Sa'eed bin Musayyab überliefert, dass 'Umar zu sagen pflegte: „Das Blutgeld ist für die nahen männlichen Verwandten von der Vaterseite, und die Ehefrau erbt nichts vom Blutgeld ihres Ehemannes“, bis Ad-Dahhak bin Sufyan ihm schrieb und ihm mitteilte, dass der Prophet (ﷺ) urteilte, dass die Ehefrau von Ashyam bin Dibabi vom Blutgeld ihres Ehemannes erben soll.
Es wurde von 'Ubadah bin Samit überliefert: Dass der Prophet (ﷺ) urteilte, dass Hamal bin Malik Hudhali Al-Lihyani von seiner Ehefrau erben soll, die von seiner anderen Ehefrau getötet wurde.
حَدَّثَنَا هِشَامُ بْنُ عَمَّارٍ، حَدَّثَنَا حَاتِمُ بْنُ إِسْمَاعِيلَ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَيَّاشٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ،. أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى أَنَّ عَقْلَ أَهْلِ الْكِتَابَيْنِ نِصْفُ عَقْلِ الْمُسْلِمِينَ وَهُمُ الْيَهُودُ وَالنَّصَارَى.
Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Großvater, überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass das Blutgeld für die Leute der Schrift die Hälfte des Blutgeldes für die Muslime ist, und sie sind die Juden und Christen.
Es wurde von 'Amr bin Schu'aib überliefert, dass Abu Qatadah, ein Mann von Banu Mudlij, seinen Sohn tötete, und 'Umar nahm von ihm hundert Kamele, dreißig Hiqqah, dreißig Dschadha'ah und vierzig Khalifah. Dann sagte er: „Wo ist der Bruder des Getöteten? Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: ‚Der Mörder erbt nicht.‘“
Es wurde von 'Amr bin Schu'aib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass das Blutgeld einer Frau (wenn sie jemanden tötet) von ihren männlichen Verwandten väterlicherseits gezahlt werden soll, wer auch immer sie sind, und sie sollen nichts von ihr erben, außer dem, was nach Abzug der Anteile ihrer Erben übrig bleibt. Wenn sie getötet wird, soll ihr Blutgeld unter ihren Erben aufgeteilt werden, da sie es sind, die den töten dürfen, der sie getötet hat.“
Es wurde überliefert, dass Dschabir sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass das Blutgeld von den nahen männlichen Verwandten väterlicherseits des Mörders gezahlt werden soll, und die solchen Verwandten der getöteten Frau sagten: ‚O Gesandter Allahs (ﷺ), ihr Erbe ist für uns.‘ Er sagte: ‚Nein, ihr Erbe ist für ihren Ehemann und ihre Kinder.‘“
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى أَبُو مُوسَى، حَدَّثَنَا خَالِدُ بْنُ الْحَارِثِ، وَابْنُ أَبِي عَدِيٍّ، عَنْ حُمَيْدٍ، عَنْ أَنَسٍ، قَالَ كَسَرَتِ الرُّبَيِّعُ عَمَّةُ أَنَسٍ ثَنِيَّةَ جَارِيَةٍ فَطَلَبُوا الْعَفْوَ فَأَبَوْا فَعَرَضَ عَلَيْهِمُ الأَرْشَ فَأَبَوْا فَأَتَوُا النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَ بِالْقِصَاصِ. فَقَالَ أَنَسُ بْنُ النَّضْرِ يَا رَسُولَ اللَّهِ تُكْسَرُ ثَنِيَّةُ الرُّبَيِّعِ وَالَّذِي بَعَثَكَ بِالْحَقِّ لاَ تُكْسَرُ. فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «يَا أَنَسُ كِتَابُ اللَّهِ الْقِصَاصُ». قَالَ فَرَضِيَ الْقَوْمُ فَعَفَوْا فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِنَّ مِنْ عِبَادِ اللَّهِ مَنْ لَوْ أَقْسَمَ عَلَى اللَّهِ لأَبَرَّهُ».
Es wurde überliefert, dass Anas sagte: „Rubai, die Tante väterlicherseits von Anas, brach einer Frau einen Zahn, und sie (ihre Familie) baten (die Familie der Frau), sie freizulassen, aber sie weigerten sich. Sie boten an, Entschädigungsgeld zu zahlen, aber sie weigerten sich. So kamen sie zum Propheten (ﷺ), der Vergeltung anordnete. Anas bin Nadr sagte: ‚O Gesandter Allahs (ﷺ), wird der Zahn von Rubai gebrochen werden? Bei Dem, Der dich mit der Wahrheit gesandt hat, er wird nicht gebrochen werden!‘ Der Prophet (ﷺ) sagte: ‚O Anas, was Allah bestimmt hat, ist Vergeltung.‘ So akzeptierten die Leute das und vergaben ihr. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Es gibt unter den Dienern Allahs solche, die, wenn sie bei Allah schwören, Allah ihren Schwur erfüllt.‘“
حَدَّثَنَا الْعَبَّاسُ بْنُ عَبْدِ الْعَظِيمِ الْعَنْبَرِيُّ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الصَّمَدِ بْنُ عَبْدِ الْوَارِثِ، حَدَّثَنِي شُعْبَةُ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «الأَسْنَانُ سَوَاءٌ الثَّنِيَّةُ وَالضِّرْسُ سَوَاءٌ».
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Die Zähne sind alle gleich; der Schneidezahn und der Backenzahn sind gleich.‘“
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: „Der Prophet (ﷺ) sagte: ‚Dieser und dieser sind gleich‘ – womit er den kleinen Finger, den Ringfinger und den Daumen meinte.“
حَدَّثَنَا جَمِيلُ بْنُ الْحَسَنِ الْعَتَكِيُّ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الأَعْلَى، حَدَّثَنَا سَعِيدٌ، عَنْ مَطَرٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «الأَصَابِعُ سَوَاءٌ كُلُّهُنَّ فِيهِنَّ عَشْرٌ عَشْرٌ مِنَ الإِبِلِ».
Es wurde überliefert von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Die Finger sind alle gleich, und (das Ersatzgeld) für jeden von ihnen beträgt zehn Kamele.“
حَدَّثَنَا جَمِيلُ بْنُ الْحَسَنِ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الأَعْلَى، حَدَّثَنَا سَعِيدُ بْنُ أَبِي عَرُوبَةَ، عَنْ مَطَرٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «فِي الْمَوَاضِحِ خَمْسٌ خَمْسٌ مِنَ الإِبِلِ».
Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Für eine Wunde, die einen Knochen freilegt, sind es fünf; (die Entschädigung) sind fünf Kamele.“
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحِيمِ بْنُ سُلَيْمَانَ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ إِسْحَاقَ، عَنْ عَطَاءٍ، عَنْ صَفْوَانَ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، عَنْ عَمَّيْهِ، يَعْلَى وَسَلَمَةَ ابْنَىْ أُمَيَّةَ قَالاَ خَرَجْنَا مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي غَزْوَةِ تَبُوكَ وَمَعَنَا صَاحِبٌ لَنَا فَاقْتَتَلَ هُوَ وَرَجُلٌ آخَرُ وَنَحْنُ بِالطَّرِيقِ. قَالَ فَعَضَّ الرَّجُلُ يَدَ صَاحِبِهِ فَجَذَبَ صَاحِبُهُ يَدَهُ مِنْ فِيهِ فَطَرَحَ ثَنِيَّتَهُ فَأَتَى رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَلْتَمِسُ عَقْلَ ثَنِيَّتِهِ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «يَعْمِدُ أَحَدُكُمْ إِلَى أَخِيهِ فَيَعَضُّهُ كَعِضَاضِ الْفَحْلِ ثُمَّ يَأْتِي يَلْتَمِسُ الْعَقْلَ لاَ عَقْلَ لَهَا». قَالَ فَأَبْطَلَهَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم.
Es wurde von Ya'la und Salamah, den Söhnen von Ummayah, überliefert, die sagten: „Wir zogen mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) auf dem Feldzug nach Tabuk aus, und bei uns war ein Freund von uns. Er kämpfte mit einem anderen Mann, während wir auf dem Weg waren. Der Mann biss in die Hand seines Gegners, der seine Hand wegzog, und dem Mann fiel ein Zahn aus. Er kam zum Gesandten Allahs (ﷺ) und forderte Entschädigungsgeld für seinen Zahn, und der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Würde einer von euch hingehen und seinen Bruder wie ein Hengst beißen und dann kommen und Entschädigungsgeld fordern? Dafür gibt es keine Entschädigung.‘ Daher erklärte der Gesandte Allahs (ﷺ) es (d. h. die Entschädigung in einem solchen Fall) für ungültig.
Es wurde von 'Imran bin Husain überliefert, dass ein Mann einen anderen Mann in seinen Unterarm biss; er zog seinen Arm weg und dem Mann fiel ein Zahn aus. Die Angelegenheit wurde dem Propheten (ﷺ) vorgelegt, der sie für ungültig erklärte und sagte: ‚Würde einer von euch (einen anderen) wie ein Hengst beißen?‘
Es wurde überliefert, dass Abu Juhaifah sagte: „Ich sagte zu 'Ali bin Abu Talib: ‚Habt ihr irgendein Wissen, das die Menschen nicht haben?‘ Er sagte: ‚Nein, bei Allah, wir wissen nur, was die Menschen wissen, außer dass Allah einen Mann mit Verständnis des Qur'an segnen mag oder mit dem, was auf diesem Blatt steht, auf dem die Bestimmungen über das Blutgeld vom Gesandten Allahs (ﷺ) erwähnt sind, und es besagt, dass ein Muslim nicht als Vergeltung für die Ermordung eines Ungläubigen getötet werden soll.‘
حَدَّثَنَا هِشَامُ بْنُ عَمَّارٍ، حَدَّثَنَا حَاتِمُ بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ عَيَّاشٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يُقْتَلُ مُسْلِمٌ بِكَافِرٍ».
Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Ein Muslim soll nicht als Vergeltung für die Ermordung eines Ungläubigen getötet werden.“
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ الأَعْلَى الصَّنْعَانِيُّ، حَدَّثَنَا مُعْتَمِرُ بْنُ سُلَيْمَانَ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ حَنَشٍ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يُقْتَلُ مُؤْمِنٌ بِكَافِرٍ وَلاَ ذُو عَهْدٍ فِي عَهْدِهِ».
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Ein Gläubiger soll nicht als Vergeltung für die Tötung eines Ungläubigen getötet werden, und eine Person, die einen Vertrag hat, soll nicht während der Zeit des Vertrags getötet werden.“
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا أَبُو خَالِدٍ الأَحْمَرُ، عَنْ حَجَّاجٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، عَنْ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ، قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «لاَ يُقْتَلُ الْوَالِدُ بِالْوَلَدِ».
Es wurde überliefert von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass 'Umar bin Khattab sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: ‚Ein Vater soll nicht für seinen Sohn getötet werden.‘“
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا وَكِيعٌ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ أَبِي عَرُوبَةَ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنِ الْحَسَنِ، عَنْ سَمُرَةَ بْنِ جُنْدُبٍ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ قَتَلَ عَبْدَهُ قَتَلْنَاهُ وَمَنْ جَدَعَهُ جَدَعْنَاهُ».
Es wurde überliefert, dass Samurah bin Jundab sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer seinen Sklaven tötet, den werden wir töten, und wer (seinen Sklaven) verstümmelt, den werden wir verstümmeln.“
Es wurde überliefert von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, dass sein Großvater sagte: „Ein Mann tötete seinen Sklaven vorsätzlich und mit böswilliger Absicht, so gab ihm der Gesandte Allahs (ﷺ) hundert Peitschenhiebe, verbannte ihn für ein Jahr und strich seinen Anteil unter den Muslimen.“