Überliefert von Usamah b. Zaid: Ich sagte: Gesandter Allahs, wo wirst du morgen bleiben? Dies (geschah) während seiner Pilgerfahrt (Haddsch). Er antwortete: Hat 'Aqil uns irgendein Haus hinterlassen? Dann sagte er: Wir werden im Tal von Banu Kinarah bleiben, wo die Quraisch einen Eid auf den Unglauben (Kufr) leisteten. Dies bezieht sich auf al-Muhassab. Der Grund ist, dass Banu Kinarah ein Bündnis mit den Quraisch gegen Banu Haschim schlossen, dass sie keine ehelichen Verbindungen mit ihnen haben würden, noch kommerzielle Transaktionen mit ihnen tätigen würden, noch ihnen Zuflucht gewähren würden. Al-Zuhri sagte: Khalf bedeutet Tal.
Überliefert von Mu'adh ibn Jabal: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Der Islam (Iman) vermehrt sich und vermindert sich nicht. Er bestimmte daher einen muslimischen Erben (eines Nicht-Muslims).
Überliefert von Abu Al-Aswad al-Dili: Mu'adh kaufte das Eigentum eines Juden, dessen Erbe ein Muslim war. Er überlieferte dann vom Propheten (ﷺ) mit derselben Bedeutung.
Überliefert von Abdullah ibn Abbas: Der Prophet (ﷺ) sagte: Ein Nachlass, der in vorislamischer Zeit aufgeteilt wurde, mag der damals geltenden Aufteilung folgen, aber jeder Nachlass in islamischer Zeit muss der vom Islam festgelegten Aufteilung folgen.
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، قَالَ قُرِئَ عَلَى مَالِكٍ وَأَنَا حَاضِرٌ، قَالَ مَالِكٌ عَرَضَ عَلَىَّ نَافِعٌ عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ عَائِشَةَ، رضى الله عنها أُمَّ الْمُؤْمِنِينَ أَرَادَتْ أَنْ تَشْتَرِيَ جَارِيَةً تَعْتِقُهَا فَقَالَ أَهْلُهَا نَبِيعُكِهَا عَلَى أَنَّ وَلاَءَهَا لَنَا. فَذَكَرَتْ عَائِشَةُ ذَاكَ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «لاَ يَمْنَعُكِ ذَلِكَ فَإِنَّ الْوَلاَءَ لِمَنْ أَعْتَقَ».
Überliefert von Ibn 'Umar: 'Aishah, die Mutter der Gläubigen (möge Allah mit ihr zufrieden sein), beabsichtigte, eine Sklavin zu kaufen, um sie freizulassen. Ihre Leute sagten: Wir werden sie dir unter der Bedingung verkaufen, dass wir von ihr erben. 'Aishah erwähnte dies dem Gesandten Allahs (ﷺ). Er sagte: Das sollte dich nicht daran hindern, denn das Recht auf Erbschaft gehört demjenigen, der eine Person freigelassen hat.
حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا وَكِيعُ بْنُ الْجَرَّاحِ، عَنْ سُفْيَانَ الثَّوْرِيِّ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنِ الأَسْوَدِ، عَنْ عَائِشَةَ، قَالَتْ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «الْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْطَى الثَّمَنَ وَوَلِيَ النِّعْمَةَ».
Überliefert von 'Aishah: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Das Recht auf Erbschaft gehört nur demjenigen, der den Preis (des Sklaven) bezahlt und ihn durch eine Handlung der Dankbarkeit als Klienten angenommen hat.
Überliefert von 'Amr b. Suh'aib: Auf Autorität seines Vaters, der von seinem Großvater berichtete: Rabab ibn Hudhayfah heiratete eine Frau, und drei Söhne wurden ihm von ihr geboren. Ihre Mutter starb dann. Sie erbten ihre Häuser und hatten das Recht auf Erbschaft ihrer freigelassenen Sklaven. Amr ibn al-'As war der Agnat ihrer Söhne. Er sandte sie nach Syrien, wo sie starben. Amr ibn al-'As kam dann. Ein freigelassener Sklave von ihr starb und hinterließ etwas Eigentum. Ihre Brüder stritten mit ihm und brachten den Fall zu Umar ibn al-Khattab. Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Welches Eigentum auch immer ein Sohn oder ein Vater als Erbe erhält, geht an seine Agnaten, wer auch immer sie sein mögen. Er schrieb dann ein Dokument für ihn, bezeugt von AbdurRahman ibn Awf, Zayd ibn Thabit und einer weiteren Person. Als AbdulMalik Kalif wurde, legten sie den Fall Hisham ibn Isma'il oder Isma'il ibn Hisham vor (der Überlieferer ist unsicher). Er sandte sie zu 'Abd al-Malik, der sagte: Dies ist die Entscheidung, die ich bereits gesehen habe. Der Überlieferer sagte: So traf er ('Abd al-Malik) die Entscheidung auf der Grundlage des Dokuments von Umar ibn al-Khattab, und das ist bis zu diesem Moment bei uns.
Überliefert von Tamim ad-Dari: Tamim fragte: Gesandter Allahs, was ist die Sunna über einen Mann, der den Islam durch Rat und Überzeugung eines Muslims annimmt? Er antwortete: Er ist ihm am nächsten im Leben und im Tod.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Auch denen, mit denen eure rechte Hand ein Bündnis eingegangen ist, gebt ihren Anteil. Ein Mann traf mit einem anderen Mann (in den frühen Tagen des Islam) eine Vereinbarung, und es bestand keine Verwandtschaft zwischen ihnen; einer von ihnen erbte von dem anderen. Der folgende Vers der Sure Al-Anfal hob dies auf: "Doch Blutsverwandte haben Vorrang vor einander."
Ibn 'Abbas erklärte den folgenden koranischen Vers: "Auch denen, mit denen eure rechte Hand ein Bündnis eingegangen ist, gebt ihren Anteil." Als die Auswanderer nach Medina kamen, erbten sie von den Helfern ohne jegliche Blutsverwandtschaft mit ihnen wegen der Bruderschaft, die der Gesandte Allahs (ﷺ) zwischen ihnen gestiftet hatte. Als der folgende Vers offenbart wurde: "Für (den Nutzen) eines jeden haben Wir Anteile und Erben für das von Eltern und Verwandten hinterlassene Vermögen bestimmt.", hob er den Vers auf: "Auch denen, mit denen eure rechte Hand ein Bündnis eingegangen ist, gebt ihren Anteil." Dieses Bündnis wurde für Hilfe, Wohlwollen und Zusammenarbeit geschlossen. Nun kann für ihn ein Vermächtnis gemacht werden. (Das Recht auf) Erbschaft wurde aufgehoben.
Überliefert von Dawud b. al-Husain: Ich pflegte die Rezitation des Korans von Umm Sa'd, der Tochter von al-Rabi', zu lernen. Sie war eine Waise unter der Vormundschaft von Abu Bakr. Ich las den koranischen Vers "Auch denen, mit denen eure rechte Hand ein Bündnis eingegangen ist." Sie sagte: Lies nicht den Vers: "Auch denen, mit denen eure rechte Hand ein Bündnis eingegangen ist." Dies wurde über Abu Bakr und seinen Sohn 'Abd al-Rahman offenbart, als er sich weigerte, den Islam anzunehmen. Abu Bakr leistete einen Eid, dass er ihm keinen Anteil an der Erbschaft geben würde. Als er den Islam annahm, befahl Allah, der Allerhöchste, Seinem Propheten (ﷺ), ihm den Anteil zu geben. Der Überlieferer 'Abd al-Aziz fügte hinzu: Er nahm den Islam nicht an, bis er durch das Schwert zum Islam gedrängt wurde. Abu Dawud sagte: Wer das Wort 'aqadat überlieferte, meint einen Pakt; und wer das Wort 'aaqadat überlieferte, meint die Partei, die einen Pakt schloss. Das Korrekte ist die Überlieferung von Talhah ('aaqadat).
Überliefert von Ibn 'Abbas: Bezüglich des Verses: "Diejenigen, die glaubten und auswanderten... Was diejenigen betrifft, die glaubten, aber nicht auswanderten": Ein Beduine (der nicht nach Medina auswanderte) erbte nicht von einem Auswanderer, und ein Auswanderer erbte nicht von ihm. Dies wurde durch den Vers aufgehoben: "Doch Blutsverwandte haben Vorrang vor einander."
Überliefert von Jubair b. Mu'tim: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es gibt kein Bündnis im Islam, und der Islam stärkte das Bündnis, das in vorislamischen Tagen geschlossen wurde.
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَاصِمٍ الأَحْوَلِ، قَالَ سَمِعْتُ أَنَسَ بْنَ مَالِكٍ، يَقُولُ حَالَفَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَيْنَ الْمُهَاجِرِينَ وَالأَنْصَارِ فِي دَارِنَا. فَقِيلَ لَهُ أَلَيْسَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ حِلْفَ فِي الإِسْلاَمِ». فَقَالَ حَالَفَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَيْنَ الْمُهَاجِرِينَ وَالأَنْصَارِ فِي دَارِنَا. مَرَّتَيْنِ أَوْ ثَلاَثًا
Überliefert von Anas bin Malik: Der Gesandte Allahs (ﷺ) schloss in unserem Haus ein Bündnis (der Brüderlichkeit) zwischen den Auswanderern und den Helfern. Er wurde gefragt: Sagte der Gesandte Allahs (ﷺ) nicht: Es gibt kein Bündnis im Islam? Er antwortete: Der Gesandte Allahs (ﷺ) schloss in unserem Haus ein Bündnis zwischen den Auswanderern und den Helfern. Dies sagte er zwei- oder dreimal.
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ صَالِحٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَعِيدٍ، قَالَ كَانَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ يَقُولُ الدِّيَةُ لِلْعَاقِلَةِ وَلاَ تَرِثُ الْمَرْأَةُ مِنْ دِيَةِ زَوْجِهَا شَيْئًا حَتَّى قَالَ لَهُ الضَّحَّاكُ بْنُ سُفْيَانَ كَتَبَ إِلَىَّ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ أُوَرِّثَ امْرَأَةَ أَشْيَمَ الضِّبَابِيِّ مِنْ دِيَةِ زَوْجِهَا. فَرَجَعَ عُمَرُ. قَالَ أَحْمَدُ بْنُ صَالِحٍ حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ بِهَذَا الْحَدِيثِ عَنْ مَعْمَرٍ عَنِ الزُّهْرِيِّ عَنْ سَعِيدٍ وَقَالَ فِيهِ وَكَانَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم اسْتَعْمَلَهُ عَلَى الأَعْرَابِ.
Überliefert von Umar ibn al-Khattab: Sa'id sagte: Umar ibn al-Khattab sagte: Das Blutgeld ist für den Clan des Getöteten bestimmt, und sie wird nicht vom Blutgeld ihres Ehemanns erben. Ad-Dahhak ibn Sufyan sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) schrieb mir, dass ich der Frau von Ashyam ad-Dubabi einen Anteil vom Blutgeld ihres Ehemanns geben soll. So nahm Umar seine Meinung zurück. Ahmad ibn Salih sagte: AbdurRazzaq überlieferte uns diese Tradition von Ma'mar, von az-Zuhri auf Autorität von Sa'id. In dieser Version sagte er: Der Prophet (ﷺ) machte ihn zum Gouverneur über die Beduinen.