وَحَدَّثَنَا عَبْدُ الْمَلِكِ بْنُ شُعَيْبِ بْنِ اللَّيْثِ، حَدَّثَنِي أَبِي، عَنْ جَدِّي، حَدَّثَنِي عُقَيْلُ بْنُ، خَالِدٍ عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ بْنِ الزُّبَيْرِ، عَنْ عَائِشَةَ، زَوْجِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهَا قَالَتْ خَرَجْنَا مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَامَ حَجَّةِ الْوَدَاعِ فَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ وَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِحَجٍّ حَتَّى قَدِمْنَا مَكَّةَ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ أَحْرَمَ بِعُمْرَةٍ وَلَمْ يُهْدِ فَلْيَحْلِلْ وَمَنْ أَحْرَمَ بِعُمْرَةٍ وَأَهْدَى فَلاَ يَحِلُّ حَتَّى يَنْحَرَ هَدْيَهُ وَمَنْ أَهَلَّ بِحَجٍّ فَلْيُتِمَّ حَجَّهُ». قَالَتْ عَائِشَةُ - رضى الله عنها - فَحِضْتُ فَلَمْ أَزَلْ حَائِضًا حَتَّى كَانَ يَوْمُ عَرَفَةَ وَلَمْ أُهْلِلْ إِلاَّ بِعُمْرَةٍ فَأَمَرَنِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ أَنْقُضَ رَأْسِي وَأَمْتَشِطَ وَأُهِلَّ بِحَجٍّ وَأَتْرُكَ الْعُمْرَةَ - قَالَتْ - فَفَعَلْتُ ذَلِكَ حَتَّى إِذَا قَضَيْتُ حَجَّتِي بَعَثَ مَعِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَبْدَ الرَّحْمَنِ بْنَ أَبِي بَكْرٍ وَأَمَرَنِي أَنْ أَعْتَمِرَ مِنَ التَّنْعِيمِ مَكَانَ عُمْرَتِي الَّتِي أَدْرَكَنِي الْحَجُّ وَلَمْ أَحْلِلْ مِنْهَا.
Überliefert von 'A'isha, der Frau des Gesandten Allahs (ﷺ): Sie sagte: Wir zogen mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) im Jahr der Abschiedspilgerfahrt aus. Es gab unter uns einige, die den Ihram für die 'Umrah angenommen hatten, und einige, die den Ihram für die Pilgerfahrt (Haddsch) angenommen hatten. (Wir zogen weiter, bis) wir nach Mekka kamen. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer den Ihram für die 'Umrah angenommen hat, aber kein Opfertier bei sich hat, der soll ihn ablegen; und wer den Ihram für die 'Umrah angenommen hat und wer das Opfertier bei sich hat, der soll ihn nicht ablegen, bis er das Tier geschlachtet hat; und wer den Ihram für die Pilgerfahrt (Haddsch) angenommen hat, der soll sie vollenden. 'A'isha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Ich hatte meine Menstruation und blieb in diesem Zustand bis zum Tag von 'Arafa, und ich war in den Zustand des Ihram für die 'Umrah eingetreten. Der Gesandte Allahs (ﷺ) befahl mir daher, mein Haar zu lösen und es (wieder) zu kämmen und in den Zustand des Ihram für die Pilgerfahrt (Haddsch) einzutreten und (die Riten der 'Umrah) aufzugeben. Sie ('A'isha) sagte: Ich tat so, und als ich meine Pilgerfahrt vollendet hatte, sandte der Gesandte Allahs (ﷺ) mit mir 'Abd al-Rahman ibn Abu Bakr und befahl mir, (die Riten der) 'Umrah in Tan'im (wiederaufzunehmen), dem Ort, wo ich die 'Umrah aufgegeben und den Ihram für die Pilgerfahrt (Haddsch) angenommen hatte (bevor ich die 'Umrah vollendet hatte).