Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Es kam eine Person, die von dem Gesandten Allahs (ﷺ) ein Kamel forderte. Er (der Prophet) sagte: Gebt ihm (das Kamel) von diesem Alter oder von reiferem Alter, und sagte: Der Beste unter euch ist derjenige, der am besten Schulden begleicht.
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى التَّمِيمِيُّ، وَابْنُ، رُمْحٍ قَالاَ أَخْبَرَنَا اللَّيْثُ، ح وَحَدَّثَنِيهِ قُتَيْبَةُ، بْنُ سَعِيدٍ حَدَّثَنَا لَيْثٌ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرٍ، قَالَ جَاءَ عَبْدٌ فَبَايَعَ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم عَلَى الْهِجْرَةِ وَلَمْ يَشْعُرْ أَنَّهُ عَبْدٌ فَجَاءَ سَيِّدُهُ يُرِيدُهُ فَقَالَ لَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «بِعْنِيهِ». فَاشْتَرَاهُ بِعَبْدَيْنِ أَسْوَدَيْنِ ثُمَّ لَمْ يُبَايِعْ أَحَدًا بَعْدُ حَتَّى يَسْأَلَهُ «أَعَبْدٌ هُوَ».
Überliefert von Jabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Es kam ein Sklave und leistete dem Gesandten Allahs (ﷺ) den Treueid zur Auswanderung; er (der Prophet) wusste nicht, dass er ein Sklave war. Dann kam sein Herr und forderte ihn zurück, woraufhin der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Verkaufe ihn mir. Und er kaufte ihn für zwei schwarze Sklaven, und danach nahm er von niemandem einen Treueid entgegen, ohne ihn zuvor gefragt zu haben, ob er ein Sklave (oder ein freier Mann) sei.
Überliefert von 'A'isha (möge Allah mit ihr zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) kaufte etwas Getreide von einem Juden auf Kredit und gab ihm ein Kettenhemd von ihm als Pfand.
حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ الْحَنْظَلِيُّ، وَعَلِيُّ بْنُ خَشْرَمٍ، قَالاَ أَخْبَرَنَا عِيسَى بْنُ، يُونُسَ عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنِ الأَسْوَدِ، عَنْ عَائِشَةَ، قَالَتِ اشْتَرَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم مِنْ يَهُودِيٍّ طَعَامًا وَرَهَنَهُ دِرْعًا مِنْ حَدِيدٍ.
Überliefert von 'A'isha (möge Allah mit ihr zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) kaufte von einem Juden Getreide (als Darlehen) und verpfändete ihm sein eisernes Panzerhemd.
Überliefert von 'A'isha (möge Allah mit ihr zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) von einem Juden Getreide für eine festgelegte Zeit kaufte; und ihm sein eisernes Panzerhemd als Pfand gab.
حَدَّثَنَاهُ أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا حَفْصُ بْنُ غِيَاثٍ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، قَالَ حَدَّثَنِي الأَسْوَدُ، عَنْ عَائِشَةَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مِثْلَهُ. وَلَمْ يَذْكُرْ مِنْ حَدِيدٍ.
Dieser Hadith wurde auf Autorität von 'A'isha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) durch eine andere Überliefererkette überliefert, doch es wurde nicht erwähnt, dass es aus Eisen war.
Überliefert von Ibn 'Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), dass, als der Prophet Allahs (ﷺ) nach Medina kam, sie für Früchte ein und zwei Jahre im Voraus zahlten, so sagte er: Wer für etwas im Voraus zahlt, muss dies für ein festgelegtes Gewicht und für eine bestimmte Zeit tun.
حَدَّثَنَا شَيْبَانُ بْنُ فَرُّوخَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَارِثِ، عَنِ ابْنِ أَبِي نَجِيحٍ، حَدَّثَنِي عَبْدُ اللَّهِ، بْنُ كَثِيرٍ عَنْ أَبِي الْمِنْهَالِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ قَدِمَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَالنَّاسُ يُسْلِفُونَ فَقَالَ لَهُمْ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ أَسْلَفَ فَلاَ يُسْلِفْ إِلاَّ فِي كَيْلٍ مَعْلُومٍ وَوَزْنٍ مَعْلُومٍ».
Überliefert von Ibn 'Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), dass, als der Gesandte Allahs (ﷺ) nach (Medina) kam und die Menschen im Voraus (für die Früchte usw.) zahlten, er zu ihnen sagte: Wer eine Vorauszahlung leistet, soll keine Vorauszahlung leisten außer für ein festgelegtes Maß und Gewicht (und für einen bestimmten Zeitraum).
Ibn Abu Nadschih hat einen Hadith wie diesen mit derselben Überliefererkette überliefert, doch er hat nicht erwähnt: „für einen festgelegten Zeitraum“.
Ma'mar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer hortet, ist ein Sünder. Es wurde zu Sa'id (b. al-Musayyib) gesagt: Du hortest auch. Sa'id sagte: Ma'mar, der diesen Hadith überlieferte, hortete ebenfalls.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Er sagte, er hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Der Schwur bewirkt einen schnellen Verkauf einer Ware, aber er löscht den Segen aus.
Überliefert von Abu Qatada al-Ansari (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Er berichtete, er hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Hütet euch vor dem Schwören; es bewirkt einen schnellen Verkauf einer Ware, aber es löscht den Segen aus.
Überliefert von Jabir b. 'Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer einen Partner in einer Wohnung oder einem Garten hat, dem ist es nicht erlaubt, diese zu verkaufen, bis sein Partner ihm die Erlaubnis dazu gibt. Wenn er (der Partner) zustimmt, soll er darauf eingehen, und wenn er es ablehnt, soll er (die Idee des Verkaufs) aufgeben.
Überliefert von Jabir bin 'Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Er sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) das Vorkaufsrecht in jedem gemeinsamen Eigentum festlegte, das nicht aufgeteilt ist – sei es eine Wohnung oder ein Garten. Es ist ihm (dem Partner) nicht erlaubt, es zu verkaufen, bis sein Partner seine Zustimmung gibt. Er (der Partner) ist berechtigt, es zu kaufen, wenn er möchte, und er kann es aufgeben, wenn er so will. Und wenn er (der eine Partner) es ohne die Zustimmung des (anderen Partners) verkauft, hat er (der andere Partner) das größte Anrecht darauf.
Überliefert von Jabir b. 'Abdullah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es gibt ein Vorkaufsrecht in allem, was geteilt wird, sei es Land, eine Wohnung oder ein Garten. Es ist nicht angemessen, es zu verkaufen, bis er seinen Partner informiert; er kann darauf eingehen oder es aufgeben; und wenn er (der Partner, der seinen Anteil verkaufen will) das nicht tut, dann hat sein Partner das größte Anrecht darauf, bis er ihm die Erlaubnis gibt.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Keiner von euch soll seinen Nachbarn daran hindern, einen Balken in seine Wand einzufügen. Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte dann: Was ist das, dass ich sehe, wie ihr (dieser Anweisung des heiligen Propheten) ausweicht? Bei Allah, ich werde es gewiss zwischen euren Schultern werfen (euch dies überliefern).
Überliefert von Sa'id b. Zaid b. 'Amr b. Nufail (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer unrechtmäßig eine Handbreit Land nimmt, den wird Allah sieben Erden um seinen Hals tragen lassen.
Überliefert von Sa'id b. Zaid b. 'Amr b. Nufail (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Arwi (bint Uwais) stritt mit ihm (bezüglich eines Teils des Landes) seines Hauses. Er sagte: Lass es und gib deinen Anspruch darauf auf, denn ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Wer eine Handbreit Land ohne sein Recht nimmt, dem wird am Tag der Auferstehung sieben Erden um seinen Hals gelegt. Er (Sa'id b. Zaid) sagte: O Allah, mache sie blind, wenn sie gelogen hat, und mache ihr Grab in ihrem Haus. Er (der Überlieferer) sagte: Ich sah sie blind, wie sie sich an den Wänden entlang tastete und sagte: Der Fluch von Sa'id b. Zaid hat mich getroffen. Und es geschah, dass sie, als sie in ihrem Haus ging, an einem Brunnen in ihrem Haus vorbeikam und hineinfiel, und das wurde ihr Grab.
حَدَّثَنَا أَبُو الرَّبِيعِ الْعَتَكِيُّ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ أَرْوَى بِنْتَ أُوَيْسٍ، ادَّعَتْ عَلَى سَعِيدِ بْنِ زَيْدٍ أَنَّهُ أَخَذَ شَيْئًا مِنْ أَرْضِهَا فَخَاصَمَتْهُ إِلَى مَرْوَانَ بْنِ الْحَكَمِ. فَقَالَ سَعِيدٌ أَنَا كُنْتُ آخُذُ مِنْ أَرْضِهَا شَيْئًا بَعْدَ الَّذِي سَمِعْتُ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ وَمَا سَمِعْتَ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «مَنْ أَخَذَ شِبْرًا مِنَ الأَرْضِ ظُلْمًا طُوِّقَهُ إِلَى سَبْعِ أَرَضِينَ». فَقَالَ لَهُ مَرْوَانُ لاَ أَسْأَلُكَ بَيِّنَةً بَعْدَ هَذَا. فَقَالَ اللَّهُمَّ إِنْ كَانَتْ كَاذِبَةً فَعَمِّ بَصَرَهَا وَاقْتُلْهَا فِي أَرْضِهَا. قَالَ فَمَا مَاتَتْ حَتَّى ذَهَبَ بَصَرُهَا ثُمَّ بَيْنَا هِيَ تَمْشِي فِي أَرْضِهَا إِذْ وَقَعَتْ فِي حُفْرَةٍ فَمَاتَتْ.
Überliefert von Hisham b. Urwa auf Autorität seines Vaters (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Arwa bint Uwais stritt mit Sa'id b. Zaid, dass er etwas von dem Land, das ihr gehörte, ergriffen habe. Sie brachte diesen Streit vor Marwan b. al-Hakam. Sa'id sagte: Wie könnte ich einen Teil ihres Landes nehmen, nach dem, was ich vom Gesandten Allahs (Friede sei auf ihm) gehört habe? Er (Marwan) sagte: Was hast du vom Gesandten Allahs (ﷺ) gehört? Er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Wer unrechtmäßig eine Handbreit Land nimmt, dem wird sieben Erden um seinen Hals gelegt. Marwan sagte: Ich verlange von dir danach keinen Beweis mehr. Er (Sa'id) sagte: O Allah, mache sie blind, wenn sie gelogen hat, und töte sie in ihrem eigenen Land. Er (der Überlieferer) sagte: Sie starb nicht, bis sie ihr Augenlicht verloren hatte, und (eines Tages), als sie in ihrem Land ging, fiel sie in eine Grube und starb.
Überliefert von Sa'id b. Zaid: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Wer eine Handbreit Erde unrechtmäßig nimmt, dem wird am Tag der Auferstehung sieben Erden um den Hals gelegt.
وَحَدَّثَنِي زُهَيْرُ بْنُ حَرْبٍ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ سُهَيْلٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَأْخُذُ أَحَدٌ شِبْرًا مِنَ الأَرْضِ بِغَيْرِ حَقِّهِ إِلاَّ طَوَّقَهُ اللَّهُ إِلَى سَبْعِ أَرَضِينَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ».
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Man soll keine Handbreit Land ohne legitimes Recht daran nehmen, sonst würde Allah ihm am Tag der Auferstehung sieben Erden um den Hals legen.