حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لَعَنَ اللَّهُ السَّارِقَ يَسْرِقُ الْبَيْضَةَ فَتُقْطَعُ يَدُهُ وَيَسْرِقُ الْحَبْلَ فَتُقْطَعُ يَدُهُ».
Es wurde von Abu Huraira überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Möge Allah den Dieb verfluchen! Er stiehlt ein Ei und seine Hand wird abgeschnitten, und er stiehlt ein Seil und seine Hand wird abgeschnitten.“
حَدَّثَنَا أَبُو مَرْوَانَ الْعُثْمَانِيُّ، حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ سَعْدٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّ عَمْرَةَ، أَخْبَرَتْهُ عَنْ عَائِشَةَ، قَالَتْ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تُقْطَعُ الْيَدُ إِلاَّ فِي رُبُعِ دِينَارٍ فَصَاعِدًا».
Es wurde von Aishah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Die Hand (des Diebes) wird nur abgeschnitten für etwas im Wert von einem Viertel Dinar oder mehr.“
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ، حَدَّثَنَا أَبُو هِشَامٍ الْمَخْزُومِيُّ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، حَدَّثَنَا أَبُو وَاقِدٍ، عَنْ عَامِرِ بْنِ سَعْدٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «تُقْطَعُ يَدُ السَّارِقِ فِي ثَمَنِ الْمِجَنِّ».
Es wurde von Amir bin Sa'd, von seinem Vater, überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Die Hand des Diebes wird zum Preis eines Schildes abgeschnitten.“
Es wurde überliefert, dass Ibn Muhairiz sagte: „Ich fragte Fadalah bin Ubaid über das Aufhängen der Hand (des Diebes) an seinem Hals, und er sagte: ‚Es ist Sunna. Der Gesandte Allahs (ﷺ) schnitt einem Mann die Hand ab und hängte sie dann an seinen Hals.‘“
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يَحْيَى، حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي مَرْيَمَ، أَنْبَأَنَا ابْنُ لَهِيعَةَ، عَنْ يَزِيدَ بْنِ أَبِي حَبِيبٍ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ ثَعْلَبَةَ الأَنْصَارِيِّ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ عَمْرَو بْنَ سَمُرَةَ بْنِ حَبِيبِ بْنِ عَبْدِ شَمْسٍ، جَاءَ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنِّي سَرَقْتُ جَمَلاً لِبَنِي فُلاَنٍ فَطَهِّرْنِي. فَأَرْسَلَ إِلَيْهِمُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَقَالُوا إِنَّا افْتَقَدْنَا جَمَلاً لَنَا فَأَمَرَ بِهِ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَقُطِعَتْ يَدُهُ. قَالَ ثَعْلَبَةُ أَنَا أَنْظُرُ إِلَيْهِ حِينَ وَقَعَتْ يَدُهُ وَهُوَ يَقُولُ الْحَمْدُ لِلَّهِ الَّذِي طَهَّرَنِي مِنْكِ أَرَدْتِ أَنْ تُدْخِلِي جَسَدِي النَّارَ.
Es wurde von Abdur-Rahman bin Tha’labah Al-Ansari, von seinem Vater, überliefert, dass Amr bin Samurah bin Habib bin Abd Shams zum Gesandten Allahs (ﷺ) kam und sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Ich habe ein Kamel gestohlen, das den Banu soundso gehörte; reinige mich!“ Der Prophet (ﷺ) sandte ihnen eine Nachricht, und sie sagten: „(Ja), wir haben ein Kamel von uns verloren.“ So befahl der Prophet (ﷺ), dass seine Hand abgeschnitten werde. Tha'labah sagte: „Ich sah ihn an, als seine Hand fiel, und er sagte (zu ihr): ‚Lob sei Allah (STW), Der mich von dir gereinigt hat; du wolltest meinen ganzen Körper in die Hölle eingehen lassen.‘“
Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass einer der Sklaven des Khumus etwas vom Khumus stahl, und die Angelegenheit wurde dem Propheten (ﷺ) vorgetragen, doch er ließ ihm nicht die Hand abhacken, und er sagte: 'Das Eigentum Allahs, (STW) ein Teil davon stiehlt einen anderen Teil.'
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ، حَدَّثَنَا أَبُو عَاصِمٍ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يُقْطَعُ الْخَائِنُ وَلاَ الْمُنْتَهِبُ وَلاَ الْمُخْتَلِسُ».
Es wurde von Jabir bin Abdullah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Demjenigen, der ein Treuhandgut verrät, dem Räuber und dem Dieb, der heimlich stiehlt, ist die Hand nicht abzuhacken.“
Es wurde von Ibrahim bin Abdur-Rahman bin Awf überliefert, dass sein Vater sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: 'Dem Dieb, der heimlich stiehlt, ist die Hand nicht abzuhacken.'“
Es wurde von Rafi bin Khadij überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Die Hand ist nicht abzuhacken für (den Diebstahl von) Feldfrüchten oder dem Blütenstand der Palmen.“
حَدَّثَنَا هِشَامُ بْنُ عَمَّارٍ، حَدَّثَنَا سَعْدُ بْنُ سَعِيدٍ الْمَقْبُرِيُّ، عَنْ أَخِيهِ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ قَطْعَ فِي ثَمَرٍ وَلاَ كَثَرٍ».
Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Die Hand ist nicht abzuhacken für (den Diebstahl von) Feldfrüchten oder dem Blütenstand der Palmen.“
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا شَبَابَةُ، عَنْ مَالِكِ بْنِ أَنَسٍ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ صَفْوَانَ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّهُ نَامَ فِي الْمَسْجِدِ وَتَوَسَّدَ رِدَاءَهُ فَأُخِذَ مِنْ تَحْتِ رَأْسِهِ فَجَاءَ بِسَارِقِهِ إِلَى النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَ بِهِ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُقْطَعَ فَقَالَ صَفْوَانُ يَا رَسُولَ اللَّهِ لَمْ أُرِدْ هَذَا رِدَائِي عَلَيْهِ صَدَقَةٌ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «فَهَلاَّ قَبْلَ أَنْ تَأْتِيَنِي بِهِ».
Es wurde überliefert von Abdullah bin Safwan, dass sein Vater in der Moschee schlief und seinen Oberkörperwickel als Kissen benutzte, und dieser wurde unter seinem Kopf hervorgezogen. Er brachte den Dieb zum Propheten (ﷺ), und der Prophet (ﷺ) ordnete an, dass seine Hand abgeschnitten werde. Safwan sagte: „O Gesandter Allahs, (ﷺ) ich wollte dies nicht! Ich gebe ihm meinen Oberkörperwickel als Almosen.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Warum hast du ihm ihn nicht gegeben, bevor du ihn zu mir gebracht hast?“
Es wurde überliefert von Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass ein Mann aus Muzainah den Propheten (ﷺ) über Früchte fragte. Er sagte: „Was vom Baum genommen und weggetragen wird, dafür ist sein Wert und das Gleiche noch einmal zusammen mit ihm (das heißt, das Doppelte seines Preises muss bezahlt werden). Was von dem Ort genommen wird, an dem Datteln getrocknet werden, dafür ist die Strafe das Abschneiden der Hand, wenn die genommene Menge dem Preis eines Schildes entspricht. Wenn er es aber isst und nicht wegtragen, gibt es keine Strafe.“ Er sagte: „Was ist mit den Schafen, die von der Weide genommen werden, o Gesandter Allahs (ﷺ)?“ Er sagte: „(Der Dieb) muss das Doppelte seines Preises bezahlen und bestraft werden, und wenn es im Pferch war, dann soll seine Hand abgeschnitten werden, wenn das Genommene den Preis eines Schildes wert war.“
حَدَّثَنَا هِشَامُ بْنُ عَمَّارٍ، حَدَّثَنَا سَعِيدُ بْنُ يَحْيَى، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ سَلَمَةَ، عَنْ إِسْحَاقَ بْنِ أَبِي طَلْحَةَ، سَمِعْتُ أَبَا الْمُنْذِرِ، - مَوْلَى أَبِي ذَرٍّ - يَذْكُرُ أَنَّ أَبَا أُمَيَّةَ، حَدَّثَهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أُتِيَ بِلِصٍّ فَاعْتَرَفَ اعْتِرَافًا وَلَمْ يُوجَدْ مَعَهُ الْمَتَاعُ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَا إِخَالُكَ سَرَقْتَ». قَالَ بَلَى. ثُمَّ قَالَ «مَا إِخَالُكَ سَرَقْتَ». قَالَ بَلَى. فَأَمَرَ بِهِ فَقُطِعَ. فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «قُلْ أَسْتَغْفِرُ اللَّهَ وَأَتُوبُ إِلَيْهِ». قَالَ أَسْتَغْفِرُ اللَّهَ وَأَتُوبُ إِلَيْهِ. قَالَ «اللَّهُمَّ تُبْ عَلَيْهِ». مَرَّتَيْنِ.
Es wurde überliefert von Ishaq bin Abu Talhah: „Ich hörte Abu Mundhir, den freigelassenen Sklaven von Abu Dharr, sagen, dass Abu Umayyah ihm überlieferte, dass ein Dieb zum Gesandten Allahs (ﷺ) gebracht wurde und er sein Verbrechen gestand, obwohl die gestohlenen Güter nicht bei ihm gefunden wurden. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Ich glaube nicht, dass du sie gestohlen hast.‘ Er sagte: ‚Doch, ich habe es getan.‘ Dann sagte er (wieder): ‚Ich glaube nicht, dass du sie gestohlen hast.‘ und er sagte: ‚Doch, ich habe es getan.‘ Dann ordnete er an, dass seine Hand abgeschnitten werde. Der Prophet (ﷺ) sagte: ‚Sag: Ich suche Allahs Vergebung und ich bereue vor Ihm.‘ So sagte er (der Dieb): ‚Ich suche Allahs Vergebung und ich bereue vor Ihm.‘ Er (der Prophet (ﷺ)) sagte zweimal: ‚O Allah! Nimm seine Reue an.‘
Es wurde überliefert von 'Abdul Jabbar bin Wa'il, dass sein Vater sagte: „Eine Frau wurde zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) vergewaltigt. Er erließ ihr die gesetzliche Strafe und vollstreckte sie an dem, der sie angegriffen hatte, aber er (der Überlieferer) sagte nicht, dass er urteilte, dass ihr ein Brautgeld gegeben werden sollte.“
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رُمْحٍ، أَنْبَأَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ لَهِيعَةَ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ عَجْلاَنَ، أَنَّهُ سَمِعَ عَمْرَو بْنَ شُعَيْبٍ، يُحَدِّثُ عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ جَلْدِ الْحَدِّ فِي الْمَسَاجِدِ.
Überliefert von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) das Auspeitschen zur gesetzlichen Strafe in den Moscheen verbot.
Es wurde überliefert von Abu Burdah bin Niyar, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) zu sagen pflegte: „Niemandem sollen mehr als zehn Peitschenhiebe gegeben werden, außer im Falle einer der gesetzlichen Strafen Allahs (SWT).“
Es wurde überliefert von Ubadah bin Samit, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer von euch eine Hadd-Strafe erleidet, dessen Strafe wurde vorweggenommen, und sie ist eine Sühne für ihn; andernfalls liegt seine Angelegenheit bei Allah.“
Es wurde überliefert von Ali, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer in diesem Leben eine Sünde begeht und dafür bestraft wird, so ist Allah (STW) zu gerecht, um die Strafe für Seinen Diener (im Jenseits) zu wiederholen. Und wer in diesem Leben eine Sünde begeht und Allah ihn verbirgt, so ist Allah zu großzügig, um auf etwas zurückzukommen, das Er vergeben hat.“
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ عَبْدَةَ، وَمُحَمَّدُ بْنُ عُبَيْدٍ الْمَدِينِيُّ أَبُو عُبَيْدٍ، قَالاَ حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ مُحَمَّدٍ الدَّرَاوَرْدِيُّ، عَنْ سُهَيْلِ بْنِ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ سَعْدَ بْنَ عُبَادَةَ الأَنْصَارِيَّ، قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ الرَّجُلُ يَجِدُ مَعَ امْرَأَتِهِ رَجُلاً أَيَقْتُلُهُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ». قَالَ سَعْدٌ بَلَى وَالَّذِي أَكْرَمَكَ بِالْحَقِّ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «اسْمَعُوا مَا يَقُولُ سَيِّدُكُمْ».
Es wurde von Abu Huraira überliefert, dass Sa'd bin Ubadah Al-Ansari sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ), wenn ein Mann einen anderen Mann mit seiner Frau findet, soll er ihn töten?“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Nein.“ Sa'd sagte: „Doch, bei Dem, Der dich mit der Wahrheit geehrt hat!“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Hört, was euer Anführer sagt!“
Es wurde überliefert, dass Salamah bin Muhabbiq sagte: „Als der Vers über die gesetzlichen Strafen offenbart wurde, wurde zu Abu Thabit Sa'd bin Ubadah, der ein eifersüchtiger Mann war, gesagt: ‚Wenn du einen anderen Mann mit deiner Frau finden würdest, was würdest du tun?‘ Er sagte: „Ich würde sie beide mit dem Schwert schlagen; meinst du, ich sollte warten, bis ich vier (Zeugen) bringe und er sich befriedigt hat und weggegangen ist? Oder sollte ich sagen, ich habe dies und das gesehen, und ihr werdet die gesetzliche Strafe an mir vollstrecken (wegen Verleumdung) und meine Zeugenaussage danach niemals akzeptieren?‘ Das wurde dem Propheten (ﷺ) erwähnt und er sagte: „Das Schwert genügt als Zeuge.‘ Dann sagte er: ‚Nein (bei nochmaligem Nachdenken), ich fürchte, dass der Trunkenbold und der Eifersüchtige das verfolgen würden.‘ (Da'if) Abu Abdullah – das heißt Ibn Majah – sagte: „Ich hörte Abu Zurah sagen: ‚Dies ist ein Hadith von Ali bin Muhammad At-Tanafisi, ich habe ihn nicht von ihm gehört.‘“
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ بْنُ مُوسَى، حَدَّثَنَا هُشَيْمٌ، ح وَحَدَّثَنَا سَهْلُ بْنُ أَبِي سَهْلٍ، حَدَّثَنَا حَفْصُ بْنُ غِيَاثٍ، جَمِيعًا عَنْ أَشْعَثَ، عَنْ عَدِيِّ بْنِ ثَابِتٍ، عَنِ الْبَرَاءِ بْنِ عَازِبٍ، قَالَ مَرَّ بِي خَالِي - سَمَّاهُ هُشَيْمٌ فِي حَدِيثِهِ الْحَارِثَ بْنَ عَمْرٍو - وَقَدْ عَقَدَ لَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم لِوَاءً فَقُلْتُ لَهُ أَيْنَ تُرِيدُ فَقَالَ بَعَثَنِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم إِلَى رَجُلٍ تَزَوَّجَ امْرَأَةَ أَبِيهِ مِنْ بَعْدِهِ فَأَمَرَنِي أَنْ أَضْرِبَ عُنُقَهُ.
Es wurde überliefert, dass Bara bin Azib sagte: „Mein Onkel mütterlicherseits kam an mir vorbei – (einer der Überlieferer) Hushaim nannte ihn in seiner Überlieferung Harith bin Amr – und der Prophet (ﷺ) hatte ihm ein Banner zum Tragen gegeben. Ich sagte zu ihm: ‚Wohin gehst du?‘ Er sagte: ‚Der Gesandte Allahs (ﷺ) hat mich zu einem Mann geschickt, der die Frau seines Vaters nach dessen Tod geheiratet hat, und hat mir befohlen, ihm den Hals abzuschlagen (d. h. ihn hinzurichten).‘“