حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا وَكِيعٌ، عَنِ الْفَضْلِ بْنِ دَلْهَمٍ، عَنِ الْحَسَنِ، عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ حُرَيْثٍ، عَنْ سَلَمَةَ بْنِ الْمُحَبِّقِ، قَالَ قِيلَ لأَبِي ثَابِتٍ سَعْدِ بْنِ عُبَادَةَ حِينَ نَزَلَتْ آيَةُ الْحُدُودِ وَكَانَ رَجُلاً غَيُورًا أَرَأَيْتَ لَوْ أَنَّكَ وَجَدْتَ مَعَ أُمِّ ثَابِتٍ رَجُلاً أَىَّ شَىْءٍ كُنْتَ تَصْنَعُ قَالَ كُنْتُ ضَارِبَهُمَا بِالسَّيْفِ أَنْتَظِرُ حَتَّى أَجِيءَ بِأَرْبَعَةٍ إِلَى مَا ذَاكَ قَدْ قَضَى حَاجَتَهُ وَذَهَبَ. أَوْ أَقُولُ رَأَيْتُ كَذَا وَكَذَا فَتَضْرِبُونِي الْحَدَّ وَلاَ تَقْبَلُوا لِي شَهَادَةً أَبَدًا. قَالَ فَذُكِرَ ذَلِكَ لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «كَفَى بِالسَّيْفِ شَاهِدًا». ثُمَّ قَالَ «لاَ إِنِّي أَخَافُ أَنْ يَتَتَايَعَ فِي ذَلِكَ السَّكْرَانُ وَالْغَيْرَانُ». قَالَ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ يَعْنِي ابْنَ مَاجَهْ سَمِعْتُ أَبَا زُرْعَةَ يَقُولُ هَذَا حَدِيثُ عَلِيِّ بْنِ مُحَمَّدٍ الطَّنَافِسِيِّ وَفَاتَنِي مِنْهُ.
Es wurde überliefert, dass Salamah bin Muhabbiq sagte: „Als der Vers über die gesetzlichen Strafen offenbart wurde, wurde zu Abu Thabit Sa'd bin Ubadah, der ein eifersüchtiger Mann war, gesagt: ‚Wenn du einen anderen Mann mit deiner Frau finden würdest, was würdest du tun?‘ Er sagte: „Ich würde sie beide mit dem Schwert schlagen; meinst du, ich sollte warten, bis ich vier (Zeugen) bringe und er sich befriedigt hat und weggegangen ist? Oder sollte ich sagen, ich habe dies und das gesehen, und ihr werdet die gesetzliche Strafe an mir vollstrecken (wegen Verleumdung) und meine Zeugenaussage danach niemals akzeptieren?‘ Das wurde dem Propheten (ﷺ) erwähnt und er sagte: „Das Schwert genügt als Zeuge.‘ Dann sagte er: ‚Nein (bei nochmaligem Nachdenken), ich fürchte, dass der Trunkenbold und der Eifersüchtige das verfolgen würden.‘ (Da'if) Abu Abdullah – das heißt Ibn Majah – sagte: „Ich hörte Abu Zurah sagen: ‚Dies ist ein Hadith von Ali bin Muhammad At-Tanafisi, ich habe ihn nicht von ihm gehört.‘“