حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا أَبُو أُسَامَةَ، عَنِ الْوَلِيدِ بْنِ كَثِيرٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ رَجُلاً، مِنْ مُزَيْنَةَ سَأَلَ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم عَنِ الثِّمَارِ فَقَالَ «مَا أُخِذَ فِي أَكْمَامِهِ فَاحْتُمِلَ فَثَمَنُهُ وَمِثْلُهُ مَعَهُ وَمَا كَانَ فِي الْجِرَانِ فَفِيهِ الْقَطْعُ إِذَا بَلَغَ ذَلِكَ ثَمَنَ الْمِجَنِّ وَإِنْ أَكَلَ وَلَمْ يَأْخُذْ فَلَيْسَ عَلَيْهِ». قَالَ الشَّاةُ الْحَرِيسَةُ مِنْهُنَّ يَا رَسُولَ اللَّهِ قَالَ «ثَمَنُهَا وَمِثْلُهُ مَعَهُ وَالنَّكَالُ وَمَا كَانَ فِي الْمُرَاحِ فَفِيهِ الْقَطْعُ إِذَا كَانَ مَا يَأْخُذُ مِنْ ذَلِكَ ثَمَنَ الْمِجَنِّ».

Es wurde überliefert von Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass ein Mann aus Muzainah den Propheten (ﷺ) über Früchte fragte. Er sagte: „Was vom Baum genommen und weggetragen wird, dafür ist sein Wert und das Gleiche noch einmal zusammen mit ihm (das heißt, das Doppelte seines Preises muss bezahlt werden). Was von dem Ort genommen wird, an dem Datteln getrocknet werden, dafür ist die Strafe das Abschneiden der Hand, wenn die genommene Menge dem Preis eines Schildes entspricht. Wenn er es aber isst und nicht wegtragen, gibt es keine Strafe.“ Er sagte: „Was ist mit den Schafen, die von der Weide genommen werden, o Gesandter Allahs (ﷺ)?“ Er sagte: „(Der Dieb) muss das Doppelte seines Preises bezahlen und bestraft werden, und wenn es im Pferch war, dann soll seine Hand abgeschnitten werden, wenn das Genommene den Preis eines Schildes wert war.“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Hasan (Darussalam)