حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ مُجَاهِدٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ كَانَتْ فِي بَنِي إِسْرَائِيلَ قِصَاصٌ، وَلَمْ تَكُنْ فِيهِمُ الدِّيَةُ فَقَالَ اللَّهُ لِهَذِهِ الأُمَّةِ {كُتِبَ عَلَيْكُمُ الْقِصَاصُ فِي الْقَتْلَى} إِلَى هَذِهِ الآيَةِ {فَمَنْ عُفِيَ لَهُ مِنْ أَخِيهِ شَىْءٌ}. قَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ فَالْعَفْوُ أَنْ يَقْبَلَ الدِّيَةَ فِي الْعَمْدِ، قَالَ {فَاتِّبَاعٌ بِالْمَعْرُوفِ} أَنْ يَطْلُبَ بِمَعْرُوفٍ وَيُؤَدِّيَ بِإِحْسَانٍ.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Für die Kinder Israels war die Strafe für Verbrechen allein Al-Qisas (d. h. das Gesetz der Gleichheit in der Bestrafung), und die Zahlung von Blutgeld war nicht als Alternative erlaubt. Doch Allah sagte zu dieser Gemeinde (den Muslimen): „O ihr, die ihr glaubt! Qisas ist für euch bei Mord vorgeschrieben, ...(bis)... Ende des Verses. (2.178) Ibn 'Abbas fügte hinzu: Nachlass (Vergebung) in diesem Vers bedeutet, das Blutgeld bei vorsätzlichem Mord anzunehmen. Ibn 'Abbas fügte hinzu: Der Vers: „Dann sollen die Angehörigen das Blutgeld in angemessener Weise fordern.“ (2.178) bedeutet, dass die Forderung angemessen sein soll und mit anständiger Dankbarkeit vergütet wird.