حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَحْلُبَنَّ أَحَدٌ مَاشِيَةَ امْرِئٍ بِغَيْرِ إِذْنِهِ، أَيُحِبُّ أَحَدُكُمْ أَنْ تُؤْتَى مَشْرُبَتُهُ فَتُكْسَرَ خِزَانَتُهُ، فَيُنْتَقَلَ طَعَامُهُ فَإِنَّمَا تَخْزُنُ لَهُمْ ضُرُوعُ مَوَاشِيهِمْ أَطْعِمَاتِهِمْ، فَلاَ يَحْلُبَنَّ أَحَدٌ مَاشِيَةَ أَحَدٍ إِلاَّ بِإِذْنِهِ».
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Ein Tier soll nicht ohne die Erlaubnis seines Besitzers gemolken werden. Möchte einer von euch, dass jemand zu seinem Laden kommt, seinen Behälter zerbricht und sein Essen wegnimmt? Die Euter der Tiere sind die Läden ihrer Besitzer, in denen ihr Unterhalt aufbewahrt wird, so soll niemand die Tiere eines anderen melken, ohne die Erlaubnis seines Besitzers.“