Überliefert von Abdullah ibn AbuAwfa ibn AbuAwfa al-Aslami: Wir unternahmen eine Reise nach Syrien auf einem Feldzug zusammen mit dem Gesandten Allahs (ﷺ). Die Nabatäer von Syrien kamen zu uns, und wir zahlten ihnen im Voraus (in einem Salam-Vertrag) für Weizen und Olivenöl zu einem festgelegten Preis und für eine festgelegte Zeit. Er fragte (durch die Leute): Ihr habt vielleicht mit demjenigen einen Vertrag geschlossen, der diese Dinge in seinem Besitz hatte? Er antwortete: Wir fragten sie nicht.
Überliefert von Abdullah ibn Umar: Ein Mann zahlte im Voraus für eine Palme. Sie trug in jenem Jahr keine Früchte. Sie brachten ihren Fall zur Entscheidung zum Propheten (ﷺ). Er sagte: Wofür macht ihr sein Vermögen rechtmäßig? Dann sagte er: Zahlt nicht im Voraus für eine Palme, bis die (Früchte) eindeutig in gutem Zustand sind.
Überliefert von AbuSa'id al-Khudri: Der Prophet (ﷺ) sagte: Wenn jemand im Voraus zahlt, darf er es nicht an einen anderen übertragen, bevor er es erhalten hat.
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ بُكَيْرٍ، عَنْ عِيَاضِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ، أَنَّهُ قَالَ أُصِيبَ رَجُلٌ فِي عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي ثِمَارٍ ابْتَاعَهَا فَكَثُرَ دَيْنُهُ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «تَصَدَّقُوا عَلَيْهِ». فَتَصَدَّقَ النَّاسُ عَلَيْهِ فَلَمْ يَبْلُغْ ذَلِكَ وَفَاءَ دَيْنِهِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «خُذُوا مَا وَجَدْتُمْ وَلَيْسَ لَكُمْ إِلاَّ ذَلِكَ».
Überliefert von Abu Sa'id Al Khudri: Zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) erlitt ein Mann einen Verlust, der Früchte betraf, die er gekauft hatte, und schuldete eine große Schuld, so sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): Gebt ihm die freiwillige Spende (Sadaqah). So gaben ihm die Leute die freiwillige Spende (Sadaqah), aber da das nicht ausreichte, um die Schuld vollständig zu begleichen, sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): Nehmt, was ihr findet. Aber das ist alles, was ihr haben könnt.
Überliefert von Jabir bin 'Abdullah: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wenn du deinem Bruder Datteln verkaufst und diese von einer Missernte befallen werden, ist es dir nicht erlaubt, das Eigentum deines Bruders ungerechtfertigt zu nehmen.
Yahya b. Sa'id sagte: Missernte ist nicht wirksam, wenn weniger als ein Drittel der Waren beschädigt ist. Yahya sagte: Das ist die etablierte Praxis der Muslime.
حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يُمْنَعُ فَضْلُ الْمَاءِ لِيُمْنَعَ بِهِ الْكَلأُ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Überschüssiges Wasser soll nicht zurückgehalten werden, um dadurch (Vieh) vom Gras abzuhalten.
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es gibt drei Menschen, die Allah am Tag der Auferstehung nicht ansprechen wird: einen Mann, der den Reisenden vom überschüssigen Wasser, das er hat, abhält; und einen Mann, der nach dem Nachmittagsgebet für die (zum Verkauf stehenden) Waren schwört, das heißt, (er schwört) falsch; und einen Mann, der dem Herrscher (Imam) den Treueid leistet; wenn er ihm (etwas) gibt, erfüllt er (den Treueid) ihm gegenüber, wenn er ihm nicht (etwas) gibt, erfüllt er ihn nicht.
Die oben erwähnte Überlieferung wurde ebenfalls von al-'Amash mit derselben Bedeutung durch eine andere Überliefererkette überliefert. Diese Version fügt hinzu: "Er verwendete: 'Nicht reinige sie; schwer wird ihre Strafe sein.'" Er sagte über (den Verkauf) der Ware: Bei Allah, mir wurde (der Preis) soundso dafür gegeben. Der andere Mann hielt es für korrekt und kaufte es.
Überliefert von Buhaisah: Auf Autorität ihres Vaters: Mein Vater bat den Propheten (ﷺ) um Erlaubnis (seinen Körper zu küssen). (Als ihm die Erlaubnis gegeben wurde), hob er sein Hemd, näherte sich seinem Körper und begann, ihn zu küssen und sich an ihn zu schmiegen. Dann fragte er: Prophet Allahs, was ist die Sache, deren Vorenthaltung nicht erlaubt ist? Er antwortete: Wasser. Er fragte: Prophet Allahs, was ist die Sache, deren Vorenthaltung nicht erlaubt ist? Er antwortete: Salz. Er fragte erneut: Prophet Allahs, was ist die Sache, deren Vorenthaltung nicht erlaubt ist? Er sagte: Dass du eine gute Tat vollbringst, ist besser für dich.
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ الْجَعْدِ اللُّؤْلُؤِيُّ، أَخْبَرَنَا حَرِيزُ بْنُ عُثْمَانَ، عَنْ حَبَّانَ بْنِ زَيْدٍ الشَّرْعَبِيِّ، عَنْ رَجُلٍ، مِنْ قَرْنٍ ح وَحَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا عِيسَى بْنُ يُونُسَ، حَدَّثَنَا حَرِيزُ بْنُ عُثْمَانَ، حَدَّثَنَا أَبُو خِدَاشٍ، - وَهَذَا لَفْظُ عَلِيٍّ - عَنْ رَجُلٍ، مِنَ الْمُهَاجِرِينَ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ غَزَوْتُ مَعَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم ثَلاَثًا أَسْمَعُهُ يَقُولُ «الْمُسْلِمُونَ شُرَكَاءُ فِي ثَلاَثٍ فِي الْكَلإِ وَالْمَاءِ وَالنَّارِ».
Überliefert von einem Mann: Ein Mann von den Auswanderern unter den Gefährten des Propheten (ﷺ) sagte: Ich nahm an drei Schlachten zusammen mit dem Propheten (ﷺ) teil. Ich hörte ihn sagen: Die Muslime haben gemeinsamen Anteil an drei (Dingen): Gras, Wasser und Feuer.
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ أَبِي بَكْرِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ أَبِي مَسْعُودٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ نَهَى عَنْ ثَمَنِ الْكَلْبِ وَمَهْرِ الْبَغِيِّ وَحُلْوَانِ الْكَاهِنِ.
Überliefert von Abu Mas'ud: Der Prophet (ﷺ) verbot den Preis, der für einen Hund gezahlt wird, den Lohn, der einer Prostituierten gezahlt wird, und die Gabe, die einem Wahrsager gegeben wird.
Überliefert von Abdullah ibn Abbas: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Preis, der für einen Hund gezahlt wird; wenn jemand kommt, um den Preis eines Hundes zu verlangen, fülle seine Handfläche mit Staub.
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ صَالِحٍ، حَدَّثَنَا ابْنُ وَهْبٍ، حَدَّثَنِي مَعْرُوفُ بْنُ سُوَيْدٍ الْجُذَامِيُّ، أَنَّ عُلَىَّ بْنَ رَبَاحٍ اللَّخْمِيَّ، حَدَّثَهُ أَنَّهُ، سَمِعَ أَبَا هُرَيْرَةَ، يَقُولُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَحِلُّ ثَمَنُ الْكَلْبِ وَلاَ حُلْوَانُ الْكَاهِنِ وَلاَ مَهْرُ الْبَغِيِّ».
Überliefert von AbuHurayrah: Der Prophet (ﷺ) sagte: Der Preis, der für einen Hund gezahlt wird, der Preis, der einem Wahrsager gegeben wird, und der Lohn, der einer Prostituierten gezahlt wird, sind nicht erlaubt.
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Allah hat den Wein und den dafür gezahlten Preis verboten, und Er hat das verendete Fleisch und den dafür gezahlten Preis verboten, und Er hat das Schwein und den dafür gezahlten Preis verboten.
Überliefert von Jabir bin 'Abdullah: Dass er den Gesandten Allahs (ﷺ) im Jahr der Eroberung, als er in Mekka war, sagen hörte: Allah hat den Verkauf von Wein, Tieren, die eines natürlichen Todes gestorben sind, Schweinen und Götzenbildern verboten. Er wurde gefragt: Gesandter Allahs, was denkst du über das Fett von Tieren, die eines natürlichen Todes gestorben sind, denn es wurde zum Abdichten von Schiffen, zum Einfetten von Häuten und zur Herstellung von Öl für Lampen verwendet? Er antwortete: Nein, es ist verboten. Danach sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): Möge Allah die Juden verfluchen! Als Allah das Fett solcher Tiere für erlaubt erklärte, schmolzen sie es, verkauften es und genossen den Preis, den sie dafür erhielten.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Ich sah den Gesandten Allahs (ﷺ) neben dem Schwarzen Stein (oder an einer Ecke der Ka'bah) sitzen. Er sagte: Er (der Prophet) hob seine Augen zum Himmel, lachte und sagte: Möge Allah die Juden verfluchen! Er sagte dies dreimal. Allah erklärte ihnen die Fette (der Tiere, die eines natürlichen Todes gestorben sind) für unerlaubt; sie verkauften sie und genossen den Preis, den sie dafür erhielten. Wenn Allah das Essen einer Sache für die Menschen verbietet, erklärt Er auch ihren Preis für sie für verboten. Die Version von Khalid b. 'Abd Allah al-Tahhan enthält nicht die Worte "Ich sah". Sie enthält: "Möge Allah die Juden vernichten!"
حَدَّثَنَا مُسْلِمُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، عَنْ سُلَيْمَانَ، عَنْ أَبِي الضُّحَى، عَنْ مَسْرُوقٍ، عَنْ عَائِشَةَ، قَالَتْ لَمَّا نَزَلَتِ الآيَاتُ الأَوَاخِرُ مِنْ سُورَةِ الْبَقَرَةِ خَرَجَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَرَأَهُنَّ عَلَيْنَا وَقَالَ «حُرِّمَتِ التِّجَارَةُ فِي الْخَمْرِ».
Überliefert von 'Aishah: Als die letzten Verse der Sure al-Baqarah offenbart wurden, kam der Gesandte Allahs (ﷺ) heraus und rezitierte sie uns und sagte: Der Handel mit Wein ist verboten worden.