Überliefert von Ubaydah ibn as-Samit: Ich lehrte einige Personen von den Leuten der Suffah das Schreiben und den Qur'an. Ein Mann von ihnen schenkte mir einen Bogen. Ich sagte: Er kann nicht als Eigentum angerechnet werden; darf ich damit auf dem Weg Allahs schießen? Ich muss zum Gesandten Allahs (ﷺ) kommen und ihn (darüber) fragen. So kam ich zu ihm und sagte: Gesandter Allahs (ﷺ), einer von denen, die ich das Schreiben und den Qur'an gelehrt habe, hat mir einen Bogen geschenkt, und da er nicht als Eigentum angerechnet werden kann, darf ich damit auf dem Weg Allahs schießen? Er sagte: Wenn du eine Halskette aus Feuer an dir haben willst, nimm es an.
Eine ähnliche Überlieferung wurde ebenfalls von 'Ubadah b. al-Samit durch eine andere Überliefererkette überliefert, doch die frühere Überlieferung ist vollkommener. Diese Version enthält: Ich sagte: Was denkst du darüber, Gesandter Allahs? Er sagte: Eine lebendige Kohle zwischen deinen Schultern, die du um deinen Hals gelegt oder aufgehängt hast.
Überliefert von Abu Sa'id Al Khudri: Einige der Gefährten des Propheten (ﷺ) begaben sich auf eine Reise. Sie lagerten bei einem arabischen Stamm und baten sie um Gastfreundschaft, doch sie weigerten sich, ihnen jegliche Gastfreundschaft zu gewähren. Das Oberhaupt des Stammes wurde von einem Skorpion gestochen oder von einer Schlange gebissen. Sie gaben ihm alle möglichen Behandlungen, doch nichts verschaffte ihm Linderung. Einer von ihnen sagte: Würdet ihr doch zu jenen Leuten gehen, die bei euch gelagert haben; einige von ihnen könnten etwas haben, das eurem Gefährten Linderung verschaffen könnte. (So gingen sie und) einer von ihnen sagte: Unser Oberhaupt wurde von einem Skorpion gestochen oder von einer Schlange gebissen. Wir verabreichten alle möglichen Medikamente, doch nichts verschaffte ihm Linderung. Hat einer von euch etwas, d. h. eine Beschwörung, die unserem Gefährten Heilung bringt? Einer jener Leute sagte: Ich werde eine Beschwörung anwenden; wir baten euch um Gastfreundschaft, doch ihr weigertet euch, uns zu bewirten. Ich werde keine Beschwörung anwenden, bis ihr mir einen Lohn gebt. So boten sie ihnen eine Anzahl Schafe an. Er kam dann und rezitierte die Fatiha al-Kitab und spuckte, bis er geheilt war, als wäre er von einer Fessel befreit worden. Danach zahlten sie den Lohn, wie von ihnen vereinbart. Sie sagten: Verteilt (den Lohn). Der Mann, der die Beschwörung angewendet hatte, sagte: Tut es nicht, bis wir zum Gesandten Allahs (ﷺ) kommen und ihn konsultieren. So kamen sie am nächsten Morgen zum Gesandten Allahs (ﷺ) und erwähnten es ihm. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Woher habt ihr gelernt, dass es eine Beschwörung ist? Ihr habt richtig gehandelt. Gebt mir einen Anteil zusammen mit euch.
Kharijah b. al-Salt zitierte seinen Onkel väterlicherseits mit den Worten, dass er an einem Stamm (der Araber) vorbeikam, die zu ihm kamen und sagten: Du hast Gutes von diesem Mann gebracht. Dann brachten sie einen Wahnsinnigen in Ketten. Er rezitierte drei Tage lang, morgens und abends, die Sure al-Fatihah über ihn. Als er fertig war, sammelte er seinen Speichel und spuckte ihn dann aus, (er fühlte Erleichterung), als wäre er von einer Fessel befreit worden. Sie gaben ihm etwas (als Lohn). Er kam dann zum Propheten (ﷺ) und erwähnte es ihm. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Nimm es an, denn bei meinem Leben, manche nehmen es für einen wertlosen Zauber an, aber du hast bisher einen echten vollbracht.
Überliefert von Rafi' ibn Khadij: Der Prophet (ﷺ) sagte: Der Verdienst eines Schröpfers ist unrein, der Preis, der für einen Hund gezahlt wird, ist unrein, und der Lohn, der einer Prostituierten gezahlt wird, ist unrein.
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ الْقَعْنَبِيُّ، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنِ ابْنِ مُحَيِّصَةَ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّهُ اسْتَأْذَنَ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي إِجَارَةِ الْحَجَّامِ فَنَهَاهُ عَنْهَا فَلَمْ يَزَلْ يَسْأَلُهُ وَيَسْتَأْذِنُهُ حَتَّى أَمَرَهُ أَنِ اعْلِفْهُ نَاضِحَكَ وَرَقِيقَكَ.
Überliefert von Muhayyisah ibn Ka'b: Muhayyisah bat den Gesandten Allahs (ﷺ) um Erlaubnis bezüglich der Anstellung des Schröpfers, aber er verbot es ihm. Er bat weiterhin um seine Erlaubnis, und schließlich sagte er zu ihm: Füttere dein Tränkkamel damit und füttere deinen Sklaven damit.
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ زُرَيْعٍ، حَدَّثَنَا خَالِدٌ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ احْتَجَمَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَأَعْطَى الْحَجَّامَ أَجْرَهُ وَلَوْ عَلِمَهُ خَبِيثًا لَمْ يُعْطِهِ.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Der Gesandte Allahs (ﷺ) ließ sich schröpfen und gab dem Schröpfer seinen Lohn. Hätte er es als unrein betrachtet, hätte er ihm den Lohn nicht gegeben.
حَدَّثَنَا الْقَعْنَبِيُّ، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ حُمَيْدٍ الطَّوِيلِ، عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ، أَنَّهُ قَالَ حَجَمَ أَبُو طَيْبَةَ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَ لَهُ بِصَاعٍ مِنْ تَمْرٍ وَأَمَرَ أَهْلَهُ أَنْ يُخَفِّفُوا عَنْهُ مِنْ خَرَاجِهِ.
Überliefert von Anas b. Malik: Dass Abu Tibah den Gesandten Allahs (ﷺ) schröpfte und er anordnete, dass ihm ein Sa' Datteln gegeben werde, und er befahl auch seinen Leuten, einige seiner Abgaben zu erlassen.
Überliefert von Tariq ibn AbdurRahman al-Qarash: Rafi' ibn Rifa'ah kam zu einer Versammlung der Ansar und sagte: Der Prophet Allahs (ﷺ) verbot uns heute (einige Dinge), und er erwähnte einige Dinge. Er verbot den Verdienst einer Sklavin, außer dem, was sie mit ihrer Hand verdiente. Er wies mit seinen Fingern auf (einige Dinge) hin wie Backen, Spinnen und Entkörnen.
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، عَنْ سُفْيَانَ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ أَبِي بَكْرِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ أَبِي مَسْعُودٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ نَهَى عَنْ ثَمَنِ الْكَلْبِ وَمَهْرِ الْبَغِيِّ وَحُلْوَانِ الْكَاهِنِ.
Überliefert von AbuMas'ud: Der Prophet (ﷺ) verbot den Preis, der für einen Hund gezahlt wird, den Lohn, der einer Prostituierten gezahlt wird, und die Gabe, die einem Wahrsager gegeben wird.
Abu Majidah sagte: Ich schnitt einem Jungen das Ohr ab, oder er schnitt mir das Ohr ab (der Überlieferer ist unsicher). Dann kam Abu Bakr zu uns, um die Pilgerfahrt (Haddsch) zu vollziehen, und wir versammelten uns mit ihm. Doch er verwies uns an 'Umar ibn al-Khattab. 'Umar (ibn al-Khattab) sagte: Dies hat das Ausmaß der Wiedervergeltung erreicht. Ruft mir einen Schröpfer, damit er die Wiedervergeltung vollziehe. Als der Schröpfer gerufen wurde, sagte er ('Umar): Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Ich gab einen Jungen meiner Tante mütterlicherseits, und ich hoffe, dass sie durch ihn gesegnet wird. Ich sagte zu ihr: Vertraue ihn keinem Schröpfer an, noch einem Goldschmied, noch einem Metzger. Abu Dawud sagte: Diese Überlieferung wurde auch von 'Abd al-A'la von Ibn Ishaq überliefert, der sagte: Abu Majidah ist ein Mann von Banu Sahm, der von 'Umar b. al-Khattab überliefert.
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ حَنْبَلٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَالِمٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنْ بَاعَ عَبْدًا وَلَهُ مَالٌ فَمَالُهُ لِلْبَائِعِ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَهُ الْمُبْتَاعُ وَمَنْ بَاعَ نَخْلاً مُؤَبَّرًا فَالثَّمَرَةُ لِلْبَائِعِ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَ الْمُبْتَاعُ».
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Prophet (ﷺ) sagte: Wenn jemand einen Sklaven kauft, der Vermögen besitzt, so gehört sein Vermögen dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer macht eine Vereinbarung; und wenn jemand Palmen kauft, nachdem sie befruchtet wurden, so gehören die Früchte dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer macht eine Vereinbarung.
حَدَّثَنَا الْقَعْنَبِيُّ، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ عُمَرَ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بِقِصَّةِ الْعَبْدِ وَعَنْ نَافِعٍ عَنِ ابْنِ عُمَرَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِقِصَّةِ النَّخْلِ. قَالَ أَبُو دَاوُدَ وَاخْتَلَفَ الزُّهْرِيُّ وَنَافِعٌ فِي أَرْبَعَةِ أَحَادِيثَ هَذَا أَحَدُهَا.
Diese Überlieferung wurde auch von 'Umar vom Gesandten Allahs (ﷺ) durch eine andere Überliefererkette überliefert. Sie erwähnt nur den Verkauf des Sklaven. Sie wurde auch von Nafi' auf Autorität von Ibn 'Umar vom Propheten (ﷺ) überliefert, wobei nur der Verkauf von Palmen angegeben wird. Abu Dawud sagte: Al-Zuhri und Nafi' unterschieden sich in vier Überlieferungen. Dies ist eine von ihnen.
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ سُفْيَانَ، حَدَّثَنِي سَلَمَةُ بْنُ كُهَيْلٍ، حَدَّثَنِي مَنْ، سَمِعَ جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ، يَقُولُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ بَاعَ عَبْدًا وَلَهُ مَالٌ فَمَالُهُ لِلْبَائِعِ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَ الْمُبْتَاعُ».
Überliefert von Jabir ibn Abdullah: Der Prophet (ﷺ) sagte: Wenn jemand einen Sklaven kauft, der Eigentum besitzt, gehört sein Eigentum dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer macht einen Vorbehalt.
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ الْقَعْنَبِيُّ، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَبِعْ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ بَعْضٍ وَلاَ تَلَقَّوُا السِّلَعَ حَتَّى يُهْبَطَ بِهَا الأَسْوَاقَ».
Überliefert von 'Abdullah bin 'Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Keiner von euch darf gegen einen anderen kaufen; und geht nicht hinaus, um die Ware zu empfangen, (sondern man muss warten), bis sie auf den Markt gebracht wird.
Abu Hurairah sagte: Geht nicht hinaus, um das zu empfangen, was (zum Verkauf auf den Markt) gebracht wird. Wenn jemand dies tut und etwas davon kauft, hat der Eigentümer der Ware die Wahl (den Handel rückgängig zu machen), wenn sie auf den Markt kommt. Abu 'Ali sagte: Ich hörte Abu Dawud sagen: Sufyan sagte: Keiner von euch darf gegen einen anderen kaufen; das heißt, er sagt: Ich habe einen besseren für zehn (Dirham).
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عُبَيْدٍ، حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ ثَوْرٍ، عَنْ مَعْمَرٍ، عَنِ ابْنِ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يَبِيعَ حَاضِرٌ لِبَادٍ. فَقُلْتُ مَا يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ قَالَ لاَ يَكُونُ لَهُ سِمْسَارًا.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot einem Städter, für einen Mann aus der Wüste zu verkaufen. Ich fragte: Was meinst du mit dem Verkauf eines Städters für einen Mann aus der Wüste? Er antwortete: Er soll nicht als Makler für ihn auftreten.
Überliefert von Anas ibn Malik: Der Prophet (ﷺ) sagte: Ein Städter darf nicht für einen Wüstenbewohner verkaufen, selbst wenn er sein Bruder oder Vater ist. Abu Dawud sagte: Anas b. Malik sagte: Es wurde gesagt: Ein Städter darf nicht für einen Wüstenbewohner verkaufen. Dieser Ausdruck hat eine weite Bedeutung. Er bedeutet, dass (der Städter) nichts für ihn verkaufen oder etwas für ihn kaufen darf.