حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ حَنْبَلٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَالِمٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنْ بَاعَ عَبْدًا وَلَهُ مَالٌ فَمَالُهُ لِلْبَائِعِ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَهُ الْمُبْتَاعُ وَمَنْ بَاعَ نَخْلاً مُؤَبَّرًا فَالثَّمَرَةُ لِلْبَائِعِ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَ الْمُبْتَاعُ».
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Prophet (ﷺ) sagte: Wenn jemand einen Sklaven kauft, der Vermögen besitzt, so gehört sein Vermögen dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer macht eine Vereinbarung; und wenn jemand Palmen kauft, nachdem sie befruchtet wurden, so gehören die Früchte dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer macht eine Vereinbarung.