Überliefert von Aqra' ibn Habib: Ibn Abbas sagte: Aqra' ibn Habis fragte den Propheten (ﷺ) und sagte: Gesandter Allahs, ist die Pilgerfahrt (Haddsch) jährlich zu verrichten oder nur einmal? Er antwortete: Nur einmal, und wer sie öfter verrichtet, der verrichtet eine übererfüllende Handlung. Abu Dawud sagte: Der Überlieferer Abu Sinan ist Abu Sinan al-Du'wail. Dasselbe wurde von sowohl 'Abd al-Jalil bin Humaid als auch Sulaiman bin Kathir von al-Zuhri überliefert. Der Überlieferer 'Uqail überlieferte den Namen "Sinan".
حَدَّثَنَا النُّفَيْلِيُّ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ مُحَمَّدٍ، عَنْ زَيْدِ بْنِ أَسْلَمَ، عَنِ ابْنٍ لأَبِي، وَاقِدٍ اللَّيْثِيِّ، عَنْ أَبِيهِ، قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ لأَزْوَاجِهِ فِي حَجَّةِ الْوَدَاعِ «هَذِهِ ثُمَّ ظُهُورُ الْحُصْرِ».
Überliefert von Abu Waqid al-Laythi: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) während der Abschiedspilgerfahrt zu seinen Frauen sagen: Dies (ist die Pilgerfahrt für euch); danach haltet euch an die Oberfläche der Matten (d. h. bleibt zu Hause).
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ الثَّقَفِيُّ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ بْنُ سَعْدٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ أَبِي سَعِيدٍ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ مُسْلِمَةٍ تُسَافِرُ مَسِيرَةَ لَيْلَةٍ إِلاَّ وَمَعَهَا رَجُلٌ ذُو حُرْمَةٍ مِنْهَا».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Eine muslimische Frau darf keine Reise einer Nacht unternehmen, es sei denn, sie wird von einem Mann begleitet, der zu den verbotenen Graden gehört.
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: Eine Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf keine Reise eines Tages und einer Nacht unternehmen. Dann überlieferte er den Rest der Tradition mit derselben Bedeutung (wie oben). Der Überlieferer al-Nufaili sagte: Malik überlieferte uns. Abu Dawud sagte: Die Überlieferer al-Nufail und al-Qa'nabi erwähnten nicht die Worte "von seinem Vater". Ibn Wahb und 'Uthman bin 'Umr überlieferten von Malik dieselben Worte wie von al-Qa'nabi überliefert (d. h. sie ließen die Worte "von seinem Vater" weg).
حَدَّثَنَا يُوسُفُ بْنُ مُوسَى، عَنْ جَرِيرٍ، عَنْ سُهَيْلٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ أَبِي سَعِيدٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَذَكَرَ نَحْوَهُ إِلاَّ أَنَّهُ قَالَ «بَرِيدًا».
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Er überlieferte dann dieselbe Tradition wie oben erwähnt, doch erwähnte er (in dieser Version) das Wort „Postkutsche“.
Überliefert von Abu Sa'id: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Eine Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf keine Reise von mehr als drei Tagen unternehmen, es sei denn, sie wird von ihrem Vater oder ihrem Bruder oder ihrem Ehemann oder ihrem Sohn oder einem ihrer Verwandten, mit dem eine Heirat verboten ist, begleitet.
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ حَنْبَلٍ، حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، قَالَ حَدَّثَنِي نَافِعٌ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ تُسَافِرُ الْمَرْأَةُ ثَلاَثًا إِلاَّ وَمَعَهَا ذُو مَحْرَمٍ».
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Prophet (ﷺ) sagte: Eine Frau darf keine Reise von drei Tagen unternehmen, es sei denn, sie wird von einem Mann begleitet, mit dem eine Heirat verboten ist.
Nafi' sagte: Ibn 'Umar pflegte seine Sklavin namens Safiyyah hinter sich (auf dem Kamel) sitzen zu lassen, und so reiste sie in seiner Begleitung nach Makkah.
Ibn 'Abbas sagte: Die Menschen pflegten die Pilgerfahrt (Haddsch) zu vollziehen und keine Verpflegung mitzunehmen. Abu Mas'ud sagte: Die Bewohner des Jemen oder die Leute des Jemen pflegten die Pilgerfahrt (Haddsch) zu vollziehen und keine Verpflegung mitzunehmen. Sie erklärten: Wir vertrauen auf Allah. Da sandte Allah, der Erhabene, herab: „Und bringt Verpflegung mit, doch die beste Verpflegung ist die Gottesfurcht (Taqwa).“
Überliefert von Abdullah ibn Abbas: Ibn Abbas rezitierte diesen Vers: ‚Es ist keine Sünde für euch, dass ihr die Huld eures Herrn sucht‘, und sagte: Die Menschen pflegten in Mina (während des Haddsch) nicht zu handeln, so wurden sie angewiesen zu handeln, wenn sie von Arafat aufbrachen.
Abu Umamah at-Taymi sagte: Ich war ein Mann, der (Reittiere) zu diesem Zweck (für die Reise während der Pilgerfahrt) zu vermieten pflegte, und die Leute sagten (mir): Deine Pilgerfahrt (Haddsch) ist nicht gültig. Da traf ich Ibn Umar und sagte ihm: Abu Abdur Rahman, ich bin ein Mann, der (Reittiere) zu diesem Zweck (d. h. für den Haddsch) vermietet, und die Leute sagen mir: Deine Pilgerfahrt (Haddsch) ist nicht gültig. Ibn Umar erwiderte: Legst du nicht den Ihram (das Pilgergewand) an, rufst die Talbiyah (Labbayk), umrundest die Ka'bah, kehrst von Arafat zurück und steinigst die Dschamrahs? Ich sagte: Warum nicht? Dann sagte er: Deine Pilgerfahrt (Haddsch) ist gültig. Ein Mann kam zum Propheten (ﷺ) und fragte ihn dasselbe, was du mich gefragt hast. Der Gesandte Allahs (ﷺ) schwieg und antwortete ihm nicht, bis dieser Vers herabkam: „Es ist keine Sünde für euch, dass ihr die Huld eures Herrn sucht.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) ließ ihn rufen und rezitierte ihm diesen Vers und sagte: Deine Pilgerfahrt (Haddsch) ist gültig.
Überliefert von Abdullah ibn Abbas: Die Menschen pflegten anfangs in Mina, Arafat, dem Marktplatz von Dhul-Majaz und während der Haddsch-Saison zu handeln. Doch (später) fürchteten sie sich zu handeln, während sie den Ihram trugen. Da sandte Allah, gepriesen sei Er, diesen Vers herab: „Es ist keine Sünde für euch, dass ihr die Huld eures Herrn während der Haddsch-Saisons sucht.“ Ubayd ibn Umayr erzählte mir, dass er (Ibn Abbas) diesen Vers in seinem Kodex zu rezitieren pflegte.
`Abd Allah bin `Abbas sagte: Am Anfang, als die Pilgerfahrt (Haddsch) vorgeschrieben wurde, pflegten die Menschen während der Pilgerfahrt (Haddsch) Handel zu treiben. Der Überlieferer erzählte dann den Rest der Überlieferung bis zu den Worten: ‚Zeit der Pilgerfahrt (Haddsch)‘.
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ حَنْبَلٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ بْنُ عُيَيْنَةَ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ بْنِ عُقْبَةَ، عَنْ كُرَيْبٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بِالرَّوْحَاءِ فَلَقِيَ رَكْبًا فَسَلَّمَ عَلَيْهِمْ فَقَالَ «مَنِ الْقَوْمُ». فَقَالُوا الْمُسْلِمُونَ. فَقَالُوا فَمَنْ أَنْتُمْ قَالُوا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم. فَفَزِعَتِ امْرَأَةٌ فَأَخَذَتْ بِعَضُدِ صَبِيٍّ فَأَخْرَجَتْهُ مِنْ مِحَفَّتِهَا فَقَالَتْ يَا رَسُولَ اللَّهِ هَلْ لِهَذَا حَجٌّ قَالَ «نَعَمْ وَلَكِ أَجْرٌ».
Ibn `Abbas sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) war in al-Rawha. Dort traf er einige Reiter. Er grüßte sie und fragte, wer sie seien. Sie antworteten, dass sie Muslime seien. Sie fragten: Wer bist du? Sie (die Gefährten) antworteten: Er ist der Gesandte Allahs (ﷺ). Eine Frau wurde aufgeregt: Sie nahm ihr Kind an seinem Arm und hob es aus ihrem Tragesitz auf dem Kamel. Sie sagte: Gesandter Allahs (ﷺ), kann diesem (Kind) die Durchführung der Pilgerfahrt (Haddsch) angerechnet werden? Er antwortete: Ja, und du wirst einen Lohn haben.
حَدَّثَنَا الْقَعْنَبِيُّ، عَنْ مَالِكٍ، ح وَحَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ يُونُسَ، حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ وَقَّتَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم لأَهْلِ الْمَدِينَةِ ذَا الْحُلَيْفَةِ وَلأَهْلِ الشَّامِ الْجُحْفَةَ وَلأَهْلِ نَجْدٍ قَرْنًا وَبَلَغَنِي أَنَّهُ وَقَّتَ لأَهْلِ الْيَمَنِ يَلَمْلَمَ.
Ibn Umar sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) bestimmte die folgenden Orte für das Anlegen des Ihram: Dhul al-Hulaifah für die Leute von Medina, al-Juhfah für die Leute von Syrien und al-Qarn für die Leute von Najd, und es wurde mir gesagt, dass er Yalamlam für die Leute von Jemen bestimmte.
Ibn `Abbas und Tawus berichteten: Der Gesandte Allahs (ﷺ) bestimmte Orte für das Anlegen des Ihram und erzählte den Rest der Überlieferung mit derselben Bedeutung (wie oben erwähnt). Einer von ihnen sagte: und Yalamlam für die Leute von Jemen. Der andere Überlieferer sagte: Alamlam. Diese (Orte für Ihram) sind für diese Regionen und für Leute aus anderen Regionen bestimmt, die zu ihnen kommen mit der Absicht, die Pilgerfahrt (Haddsch) und die 'Umrah (kleine Pilgerfahrt) durchzuführen. Der Ort, von dem diejenigen, die näher an Makkah wohnen, den Ihram anlegen sollten, ist von wo sie starten, und so weiter bis zu den Einwohnern von Makkah selbst, die den Ihram darin anlegen. Dies ist die Version von Ibn Tawus.
Überliefert von Umm Salamah, der Mutter der Gläubigen: Sie hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Wenn jemand für die Haddsch oder die 'Umrah von der Aqsa-Moschee zur heiligen Moschee den Ihram anlegt, werden ihm seine früheren und späteren Sünden vergeben, oder ihm wird das Paradies (Dschannah) garantiert. Der Überlieferer Abdullah zweifelte daran, welche dieser Worte er sagte. Abu Dawud sagte: Möge Allah sich Waki's erbarmen. Er legte den Ihram von Jerusalem (Aqsa-Moschee) an, das heißt nach Mekka.
Überliefert von Al-Harith ibn Amr as-Sahmi: Ich kam zum Gesandten Allahs (ﷺ), als er in Mina oder in Arafat war. Er war von Menschen umgeben. Als die Beduinen kamen und sein Gesicht sahen, sagten sie: Dies ist ein gesegnetes Gesicht. Er sagte: Er (der Prophet) bestimmte Dhat Irq als den Ort, an dem die Menschen des Irak den Ihram anlegen.
'Aishah sagte: Asma, die Tochter von 'Umais, gebar Muhammad bin Abi Bakr in Shajarah. Der Gesandte Allahs (ﷺ) befahl Abu Bakr, sie zu bitten, eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vorzunehmen und den Ihram anzulegen.
Überliefert von Abdullah ibn Abbas: Der Prophet (ﷺ) sagte: Eine menstruierende Frau und diejenige, die ein Kind geboren hat, soll eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornehmen, den Ihram anlegen und alle Riten der Haddsch vollziehen, außer der Umrundung des Hauses (Ka'bah), wenn sie zum Ort des Anlegens des Ihram kommen. Abu Ma'mar sagte in seiner Version: "bis sie rein ist". Der Überlieferer Ibn Isa erwähnte nicht die Namen von Ikrimah und Mujahid, sondern sagte: von Ata auf Autorität von Ibn Abbas. Ibn Isa erwähnte auch nicht das Wort "alle (Riten der Haddsch)". Er sagte in seiner Version: Alle Riten der Haddsch außer der Umrundung des Hauses (der Ka'bah).
حَدَّثَنَا الْقَعْنَبِيُّ، وَأَحْمَدُ بْنُ يُونُسَ، قَالاَ حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ الْقَاسِمِ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَائِشَةَ، قَالَتْ كُنْتُ أُطَيِّبُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم لإِحْرَامِهِ قَبْلَ أَنْ يُحْرِمَ وَلإِحْلاَلِهِ قَبْلَ أَنْ يَطُوفَ بِالْبَيْتِ.
`A'ischa sagte: Ich pflegte den Gesandten Allahs (ﷺ) zu parfümieren, bevor er den Weihezustand annahm, bevor er den Ihram anlegte, und vor dem Ablegen des Ihram, bevor er die Umrundung des Hauses (der Ka'bah) vollzog.