حَدَّثَنَا عَبْدُ بْنُ حُمَيْدٍ، حَدَّثَنَا هِشَامُ بْنُ الْقَاسِمِ، عَنِ الْمُبَارَكِ بْنِ فَضَالَةَ، عَنِ الْحَسَنِ، عَنْ مَعْقِلِ بْنِ يَسَارٍ، أَنَّهُ زَوَّجَ أُخْتَهُ رَجُلاً مِنَ الْمُسْلِمِينَ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَكَانَتْ عِنْدَهُ مَا كَانَتْ ثُمَّ طَلَّقَهَا تَطْلِيقَةً لَمْ يُرَاجِعْهَا حَتَّى انْقَضَتِ الْعِدَّةُ فَهَوِيَهَا وَهَوِيَتْهُ ثُمَّ خَطَبَهَا مَعَ الْخُطَّابِ فَقَالَ لَهُ يَا لُكَعُ أَكْرَمْتُكَ بِهَا وَزَوَّجْتُكَهَا فَطَلَّقْتَهَا وَاللَّهِ لاَ تَرْجِعُ إِلَيْكَ أَبَدًا آخِرُ مَا عَلَيْكَ قَالَ فَعَلِمَ اللَّهُ حَاجَتَهُ إِلَيْهَا وَحَاجَتَهَا إِلَى بَعْلِهَا فَأَنْزَلَ اللَّهُ ( وَإِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَبَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ ) إِلَى قَوْلِهِ: ( وَأَنْتُمْ لاَ تَعْلَمُونَ ) فَلَمَّا سَمِعَهَا مَعْقِلٌ قَالَ سَمْعًا لِرَبِّي وَطَاعَةً ثُمَّ دَعَاهُ فَقَالَ أُزَوِّجُكَ وَأُكْرِمُكَ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. وَقَدْ رُوِيَ مِنْ غَيْرِ وَجْهٍ عَنِ الْحَسَنِ. وَفِي هَذَا الْحَدِيثِ دَلاَلَةٌ عَلَى أَنَّهُ لاَ يَجُوزُ النِّكَاحُ بِغَيْرِ وَلِيٍّ لأَنَّ أُخْتَ مَعْقِلِ بْنِ يَسَارٍ كَانَتْ ثَيِّبًا فَلَوْ كَانَ الأَمْرُ إِلَيْهَا دُونَ وَلِيِّهَا لَزَوَّجَتْ نَفْسَهَا وَلَمْ تَحْتَجْ إِلَى وَلِيِّهَا مَعْقِلِ بْنِ يَسَارٍ وَإِنَّمَا خَاطَبَ اللَّهُ فِي الآيَةِ الأَوْلِيَاءَ فَقَالَ: ( ولَا تَعْضُلُوهُنَّ أَنْ يَنْكِحْنَ أَزْوَاجَهُنَّ ) فَفِي هَذِهِ الآيَةِ دَلاَلَةٌ عَلَى أَنَّ الأَمْرَ إِلَى الأَوْلِيَاءِ فِي التَّزْوِيجِ مَعَ رِضَاهُنَّ.
Überliefert von Al-Hasan: von Ma'qil bin Yasar, dass er seine Schwester zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) mit einem Mann unter den Muslimen verheiratete. Sie blieb bei ihm, solange sie blieb, dann ließ er sich einmal von ihr scheiden, ohne sie zurückzunehmen, bis ihre 'Iddah abgelaufen war, aber sie begehrten einander wieder. Er (Ma'qil) sagte zu ihm: 'Du Undankbarer! Ich habe dich geehrt, indem ich sie dir zur Frau gab, dann hast du dich von ihr scheiden lassen. Bei Allah! Sie wird dir niemals wieder zurückgegeben werden.' Allah wusste von seiner Fürsorge für sie und ihrem Bedürfnis nach einem Ehemann, so offenbarte Allah, der Gesegnete und Erhabene: 'Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie ihre vorgeschriebene Frist erfüllt haben ...' bis zu Seinem Wort: '... und ihr nicht wisst (2:232).' Als Ma'qil das hörte, sagte er: 'Ich höre meinem Herrn und gehorche.' Dann rief er ihn und sagte: 'Ich verheirate dich und ehre dich.'" [Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih. Er wurde über andere Wege von Al-Hasan überliefert, und das, was von Hasan überliefert wird, ist Gharib. Und in diesem Hadith gibt es einen Beweis dafür, dass die Ehe ohne einen Wali nicht erlaubt ist, weil die Schwester von Ma'qil bin Yasar keine Jungfrau war, also wenn die Angelegenheit bei ihr läge, nicht bei ihrem Wali, dann hätte sie sich selbst verheiraten können, und sie hätte keinen Bedarf gehabt, dass Ma'qil bin Yasar als Wali für sie handelt. Und Allah richtete sich in diesem Ayah nur an den Wali, indem Er sagte: Hindert sie nicht daran, ihre (früheren) Ehemänner zu heiraten. - so ist in diesem Ayah der Beweis, dass die Autorität beim Wali liegt, (Frauen) mit ihrer Zustimmung zu verheiraten.