حَدَّثَنَا صَالِحُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا جَعْفَرُ بْنُ سُلَيْمَانَ، عَنْ هِشَامٍ، عَنِ الْحَسَنِ، قَالَ كَانَ يَقُولُ فِي هَذَا الْحَدِيثِ «يُصْبِحُ الرَّجُلُ مُؤْمِنًا وَيُمْسِي كَافِرًا وَيُمْسِي مُؤْمِنًا وَيُصْبِحُ كَافِرًا». قَالَ يُصْبِحُ الرَّجُلُ مُحَرِّمًا لِدَمِ أَخِيهِ وَعِرْضِهِ وَمَالِهِ وَيُمْسِي مُسْتَحِلاًّ لَهُ وَيُمْسِي مُحَرِّمًا لِدَمِ أَخِيهِ وَعِرْضِهِ وَمَالِهِ وَيُصْبِحُ مُسْتَحِلاًّ لَهُ.

Hisham überlieferte, dass Al-Hasan über den Hadith zu sagen pflegte: „Der Morgen wird über einen Mann hereinbrechen als Gläubiger, der am Abend ein Ungläubiger sein wird, und der Abend wird über einen Gläubigen hereinbrechen, der am Morgen ein Ungläubiger sein wird“ – er sagte: „Der Morgen würde über einen Mann hereinbrechen, während das Blut, die Ehre und der Besitz seines Bruders unantastbar waren, und wenn der Abend hereinbräche, würde er es für sich als erlaubt betrachten. Und der Abend würde hereinbrechen, während das Blut, die Ehre und der Besitz seines Bruders unantastbar waren, und wenn der Morgen hereinbräche, würde er es für sich als erlaubt betrachten.“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Da'if (Darussalam)