حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ الْمُفَضَّلِ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ زَيْدٍ، عَنْ عُمَيْرٍ، مَوْلَى آبِي اللَّحْمِ قَالَ شَهِدْتُ خَيْبَرَ مَعَ سَادَتِي فَكَلَّمُوا فِيَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَأَعْلَمُوهُ أَنِّي مَمْلُوكٌ. قَالَ فَأَمَرَ بِي فَقُلِّدْتُ السَّيْفَ فَإِذَا أَنَا أَجُرُّهُ فَأَمَرَ لِي بِشَيْءٍ مِنْ خُرْثِيِّ الْمَتَاعِ وَعَرَضْتُ عَلَيْهِ رُقْيَةً كُنْتُ أَرْقِي بِهَا الْمَجَانِينَ فَأَمَرَنِي بِطَرْحِ بَعْضِهَا وَحَبْسِ بَعْضِهَا. وَفِي الْبَابِ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ. وَهَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ بَعْضِ أَهْلِ الْعِلْمِ أَنْ لاَ يُسْهَمَ لِلْمَمْلُوكِ وَلَكِنْ يُرْضَخُ لَهُ بِشَيْءٍ. وَهُوَ قَوْلُ الثَّوْرِيِّ وَالشَّافِعِيِّ وَأَحْمَدَ وَإِسْحَاقَ.
Überliefert von 'Umair, dem freigelassenen Sklaven von Abil-Lahm: „Ich nahm an Khaibar mit meinen Herren teil. Sie sprachen über mich mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) und erzählten ihm, dass ich ein Sklave sei.“ Er sagte: „So befahl er mir, das Schwert aufzunehmen, und ich fand mich selbst, wie ich es schleppte, so befahl er, dass mir etwas von den Gütern gegeben werde. Ich legte eine Ruqyah vor, die ich verwendete, um die Besessenen zu behandeln, so befahl er mir, etwas davon zu lassen und etwas davon zu behalten.“ Es gibt etwas zu diesem Thema von Ibn 'Abbas. Dieser Hadith ist Hasan Sahih. Dies wird nach der Ansicht einiger Gelehrten praktiziert. Einem Sklaven wird kein vollständiger Anteil gegeben, aber ihm wird etwas zugewandt. Dies ist die Ansicht von Ath-Thawri, Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq.