أَخْبَرَنَا بِذَلِكَ، قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ بْنُ سَعْدٍ، عَنِ ابْنِ عَجْلاَنَ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «الْبَيِّعَانِ بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا إِلاَّ أَنْ تَكُونَ صَفْقَةَ خِيَارٍ وَلاَ يَحِلُّ لَهُ أَنْ يُفَارِقَ صَاحِبَهُ خَشْيَةَ أَنْ يَسْتَقِيلَهُ». قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ. وَمَعْنَى هَذَا أَنْ يُفَارِقَهُ بَعْدَ الْبَيْعِ خَشْيَةَ أَنْ يَسْتَقِيلَهُ وَلَوْ كَانَتِ الْفُرْقَةُ بِالْكَلاَمِ وَلَمْ يَكُنْ لَهُ خِيَارٌ بَعْدَ الْبَيْعِ لَمْ يَكُنْ لِهَذَا الْحَدِيثِ مَعْنًى حَيْثُ قَالَ صلى الله عليه وسلم «وَلاَ يَحِلُّ لَهُ أَنْ يُفَارِقَهُ خَشْيَةَ أَنْ يَسْتَقِيلَهُ».
Überliefert von 'Amr bin Shu'aib: Von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer behalten die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben, es sei denn, sie vereinbarten, es optional zu machen. Und es ist ihm nicht erlaubt, sich von seinem Gefährten zu trennen, aus Furcht, dass er seine Meinung ändern wird." [Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan und dies bedeutet, sich von ihm nach dem Verkauf zu trennen, aus Furcht, dass er seine Meinung ändern wird. Und wenn die Trennung sich auf das Sprechen beziehen würde und nach dem Verkauf keine Wahl mehr für ihn übrig wäre, dann wäre dieser Hadith bedeutungslos, da er (ﷺ) sagte: "Und es ist ihm nicht erlaubt, sich von seinem Gefährten zu trennen, aus Furcht, dass er seine Meinung ändern wird."