حَدَّثَنَا سَعِيدُ بْنُ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ الأُمَوِيُّ، قال حَدَّثَنَا أَبِي، قال حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَمْرٍو، قال حَدَّثَنَا أَبُو سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ تَرَكَ مَالاً فَلأَهْلِهِ وَمَنْ تَرَكَ ضَيَاعًا فَإِلَىَّ». قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. وَفِي الْبَابِ عَنْ جَابِرٍ وَأَنَسٍ. وَقَدْ رَوَاهُ الزُّهْرِيُّ عَنْ أَبِي سَلَمَةَ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَطْوَلَ مِنْ هَذَا وَأَتَمَّ. مَعْنَى ضَيَاعًا ضَائِعًا لَيْسَ لَهُ شَيْءٌ فَأَنَا أَعُولُهُ وَأُنْفِقُ عَلَيْهِ.
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer Vermögen hinterlässt, so ist es für seine Erben, und wer bedürftige Angehörige hinterlässt, so liegt es (die Verantwortung) bei mir.“
Jabir bin 'Abdullah sagte: „Die Frau von Sa'd bin Ar-Rabi kam mit ihren beiden Töchtern von Sa'd zum Gesandten Allahs (ﷺ) und sagte: ‚O Gesandter Allahs (ﷺ)! Diese beiden sind die Töchter von Sa'd bin Ar-Rabi, der am Tag von Uhud an deiner Seite kämpfte und den Märtyrertod erlitt. Ihr Onkel nahm ihr Vermögen, ohne ihnen etwas zu hinterlassen, und sie werden nicht heiraten können, es sei denn, sie haben Vermögen.' Er sagte: ‚Allah wird über diese Angelegenheit entscheiden.' Der Vers über die Erbschaft wurde offenbart, so sandte der Gesandte Allahs (ﷺ) (jemanden) zu ihrem Onkel und sagte: ‚Gib den beiden Töchtern von Sa'd zwei Drittel, und gib ihrer Mutter ein Achtel, und was übrig bleibt, so ist es für dich.'“
Huzail bin Shurahbil sagte: „Ein Mann kam zu Abu Musa und Salman bin Rabiah und fragte sie über eine Tochter, eine Tochter des Sohnes, eine Schwester des Vaters und eine Schwester der Mutter. So sagten sie: ‚Für die Tochter ist die Hälfte, für die Schwester des Vaters und der Mutter ist, was übrig bleibt.' Und sie sagten zu ihm: ‚Geh zu Abdullah (bin Masud) und frage ihn, denn wahrlich, er wird mit uns übereinstimmen.' So ging er zu 'Abdullah, erwähnte ihm das und informierte ihn über das, was sie gesagt hatten. 'Abdullah sagte: ‚Wenn das der Fall wäre, dann hätte ich geirrt und wäre nicht unter den Rechtgeleiteten (in dieser Angelegenheit). Vielmehr werde ich mit dem richten, womit der Gesandte Allahs (ﷺ) gerichtet hat: Für die Tochter ist die Hälfte, für die Tochter des Sohnes ein Sechstel, insgesamt zwei Drittel, und für die Schwester ist, was übrig bleibt.'“
حَدَّثَنَا بُنْدَارٌ، قال حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ، أَخْبَرَنَا سُفْيَانُ، عَنْ أَبِي إِسْحَاقَ، عَنِ الْحَارِثِ، عَنْ عَلِيٍّ، أَنَّهُ قَالَ إِنَّكُمْ تَقْرَءُونَ هَذِهِ الآيَةَ: (مِنْ بَعْدِ وَصِيَّةٍ تُوصُونَ بِهَا أَوْ دَيْنٍ ) وَأَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى بِالدَّيْنِ قَبْلَ الْوَصِيَّةِ وَإِنَّ أَعْيَانَ بَنِي الأُمِّ يَتَوَارَثُونَ دُونَ بَنِي الْعَلاَّتِ الرَّجُلُ يَرِثُ أَخَاهُ لأَبِيهِ وَأُمِّهِ دُونَ أَخِيهِ لأَبِيهِ. حَدَّثَنَا بُنْدَارٌ، قال حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ، أَخْبَرَنَا زَكَرِيَّا بْنُ أَبِي زَائِدَةَ، عَنْ أَبِي إِسْحَاقَ، عَنِ الْحَارِثِ، عَنْ عَلِيٍّ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِمِثْلِهِ.
Al-Harith überlieferte, dass 'Ali sagte: „Du rezitierst diesen Ayah: Nach Zahlung von Vermächtnissen, die er (oder sie) vermacht haben mag, oder Schulden, ohne Schaden zu verursachen. Und wahrlich, der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass die Schuld vor dem Testament (zu begleichen ist) und dass die Kinder (Söhne und Töchter) von derselben Mutter und demselben Vater erben, nicht die Söhne von verschiedenen Müttern. Der Mann erbt von seinem Bruder von seinem Vater und seiner Mutter, nicht sein Bruder von seinem Vater. Eine andere Überlieferungskette berichtet eine ähnliche Überlieferung.
Al-Harith überlieferte, dass 'Ali sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass die Kinder (Söhne und Töchter) von derselben Mutter und demselben Vater erben, nicht die Söhne von verschiedenen Müttern.“
Jabir bin 'Abdullah sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) kam zu mir, um mich zu besuchen, während ich bei Banu Salamah krank war. Ich sagte: ‚O Prophet Allahs (ﷺ)! Wie soll ich mein Vermögen unter meinen Kindern aufteilen?‘ Aber er sagte nichts zu mir, bis das Folgende offenbart wurde: Allah befiehlt euch bezüglich eurer Kinder (Erbschaft): dem Männlichen ein Anteil, gleich dem von zwei Weiblichen.“
حَدَّثَنَا الْفَضْلُ بْنُ الصَّبَّاحِ الْبَغْدَادِيُّ، قال أَخْبَرَنَا سُفْيَانُ بْنُ عُيَيْنَةَ، قال أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْمُنْكَدِرِ، سَمِعَ جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ، يَقُولُ مَرِضْتُ فَأَتَانِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَعُودُنِي فَوَجَدَنِي قَدْ أُغْمِيَ عَلَىَّ فَأَتَى وَمَعَهُ أَبُو بَكْرٍ وَعُمَرُ وَهُمَا مَاشِيَانِ فَتَوَضَّأَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَصَبَّ عَلَىَّ مِنْ وَضُوئِهِ فَأَفَقْتُ فَقُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ كَيْفَ أَقْضِي فِي مَالِي أَوْ كَيْفَ أَصْنَعُ فِي مَالِي فَلَمْ يُجِبْنِي شَيْئًا وَكَانَ لَهُ تِسْعُ أَخَوَاتٍ حَتَّى نَزَلَتْ آيَةُ الْمِيرَاثِ: (يَسْتَفْتُونَكَ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِي الْكَلاَلَةِ ) الآيَةَ. قَالَ جَابِرٌ فِيَّ نَزَلَتْ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ.
Jabir bin 'Abdullah sagte: „Ich war krank, so kam der Gesandte Allahs (ﷺ), um mich zu besuchen, und fand mich bewusstlos. Er kam gehend, während Abu Bakr und 'Umar bei ihm waren. Der Gesandte Allahs (ﷺ) verrichtete die Gebetswaschung (Wudu'), dann goss er das übrige Wasser über mich, so kam ich wieder zu Bewusstsein. Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs (ﷺ)! Wie soll ich mein Vermögen verfügen?‘ – oder – ‚Was soll ich mit meinem Vermögen tun?‘ Er antwortete mir nichts“ – und er hatte neun Schwestern – „bis der Ayah über die Erbschaft offenbart wurde: Sie fragen dich um ein Rechtsurteil. Sprich: ‚Allah erteilt euch (so) Auskunft über Al-Kalalah.‘“ Jabir sagte: „Es wurde meinetwegen offenbart.“
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، أَخْبَرَنَا مُسْلِمُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، حَدَّثَنَا ابْنُ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «أَلْحِقُوا الْفَرَائِضَ بِأَهْلِهَا فَمَا بَقِيَ فَهُوَ لأَوْلَى رَجُلٍ ذَكَرٍ». حَدَّثَنَا عَبْدُ بْنُ حُمَيْدٍ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، عَنْ مَعْمَرٍ، عَنِ ابْنِ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم نَحْوَهُ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ وَقَدْ رَوَى بَعْضُهُمْ عَنِ ابْنِ طَاوُسٍ عَنْ أَبِيهِ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مُرْسَلاً.
Ibn 'Abbas überlieferte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Gebt die Erbanteile denen, die Anspruch darauf haben. Was dann übrig bleibt, ist für den nächsten männlichen Verwandten.“ Eine andere Überlieferungskette berichtet eine ähnliche Überlieferung.
Überliefert von 'Imran bin Husain: „Ein Mann kam zum Propheten (ﷺ) und sagte: ‚Mein Sohn ist gestorben, was erbe ich von ihm?‘ Er sagte: ‚Für dich ist ein Sechstel.‘ Als er sich zum Gehen wandte, rief er ihn und sagte: ‚Für dich ist ein weiteres Sechstel.‘ Als er sich zum Gehen wandte, rief er ihn und sagte: ‚Das letzte Sechstel ist für dich zum Verbrauch.‘“
Qabisah bin Dhuw'aib sagte: „Eine Großmutter – die Mutter einer Mutter oder die Mutter eines Vaters – kam zu Abu Bakr und sie sagte: ‚Ein Sohn meines Sohnes‘ – oder, ‚ein Sohn meiner Tochter ist gestorben, und mir wurde mitgeteilt, dass mir ein Anrecht (vom Vermögen) im Buch zusteht.‘ Da sagte Abu Bakr: ‚Ich finde nicht, dass dir ein Anrecht im Buch zusteht, und ich habe nicht gehört, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) etwas für dich entschieden hat. Ich werde die Leute fragen.‘ Da bezeugte Al-Mughirah bin Shu'bah, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) ihr (in diesem Fall) ein Sechstel gab. Er sagte: ‚Und wer hörte das zusammen mit dir?‘ Er sagte: ‚Muhammad bin Maslamah.‘“ Er sagte: „Da gab er ihr ein Sechstel. Dann kam die andere Großmutter, die zurückgelassen worden war, zu 'Umar.“ Sufyan sagte: „Und Ma'mar sagte mir zusätzlich, von Az-Zuhri – und ich erinnere mich nicht, dass es von Az-Zuhri ist, vielmehr erinnere ich mich, dass es von Ma'mar ist – dass 'Umar sagte: ‚Wenn ihr beide zusammen seid, dann ist es für euch beide, und wer von euch allein damit (dem Sechstel) ist, dann ist es für sie.‘“
Qabisah bin Dhuw'aib sagte: „Eine Großmutter kam zu Abu Bakr, um ihn über ihr Erbe zu fragen. Er sagte zu ihr: ‚Es gibt nichts für dich im Buch Allahs und es gibt nichts für dich in der Sunnah des Gesandten Allahs (ﷺ). So kehre zurück, bis ich die Leute frage.‘ So fragte er die Leute und Al-Mughirah bin Shu'bah sagte: ‚Ich war anwesend, als der Gesandte Allahs (ﷺ) ihr (in diesem Fall) ein Sechstel gab.‘ Da sagte er: ‚War jemand anderes mit dir?‘ Muhammad bin Maslamah stand auf, um dasselbe zu sagen, was Al-Mughirah bin Shu'bah sagte. So setzte Abu Bakr das für sie um.“ Dann kam die andere Großmutter zu 'Umar bin Al-Khattab, um ihn über ihr Erbe zu fragen. Er sagte: ‚Es gibt nichts im Buch Allahs für dich, aber es gibt jenes Sechstel. So wenn ihr beide zusammen seid, dann ist es für euch beide, und wer von euch übrig bleibt, dann ist es für sie.‘“
حَدَّثَنَا الْحَسَنُ بْنُ عَرَفَةَ، قال حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ سَالِمٍ، عَنِ الشَّعْبِيِّ، عَنْ مَسْرُوقٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ، قَالَ فِي الْجَدَّةِ مَعَ ابْنِهَا إِنَّهَا أَوَّلُ جَدَّةٍ أَطْعَمَهَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم سُدُسًا مَعَ ابْنِهَا وَابْنُهَا حَىٌّ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ لاَ نَعْرِفُهُ مَرْفُوعًا إِلاَّ مِنْ هَذَا الْوَجْهِ. - وَقَدْ وَرَّثَ بَعْضُ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم الْجَدَّةَ مَعَ ابْنِهَا وَلَمْ يُوَرِّثْهَا بَعْضُهُمْ.
'Abdullah bin Mas'ud sagte über die Großmutter zusammen mit ihrer Tochter: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) gab der ersten Großmutter zusammen mit ihrem Sohn ein Sechstel, damit sie es verbrauchen, während ihr Sohn lebte.“
Abu Umamah bin Sahl bin Hunaif sagte: „'Umar bin Al-Khattab sandte mich mit einem Brief zu Abu 'Ubaidah (mit der Aussage), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Allah und Sein Gesandter sind verantwortlich für denjenigen, der keinen Schutzherrn hat. Und der Mutterbruder erbt von demjenigen, der keine Erben hat.‘“
حَدَّثَنَا بُنْدَارٌ، قال: حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ، قال: أَخْبَرَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ الأَصْبَهَانِيِّ، عَنْ مُجَاهِدٍ، وَهُوَ ابْنُ وَرْدَانَ عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ، أَنَّ مَوْلًى، لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَقَعَ مِنْ عِذْقِ نَخْلَةٍ فَمَاتَ فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «انْظُرُوا هَلْ لَهُ مِنْ وَارِثٍ». قَالُوا لاَ. قَالَ «فَادْفَعُوهُ إِلَى بَعْضِ أَهْلِ الْقَرْيَةِ». وَهَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ.
Überliefert von Aishah: Ein freigelassener Sklave des Propheten (ﷺ) fiel von Blattwerk einer Dattelpalme und starb. Da sagte der Prophet (ﷺ): „Seht nach, ob er Erben hat.“ Sie sagten: „Nein.“ Er sagte: „Gebt es jemandem unter den Leuten der Stadt.“
حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي عُمَرَ، قال: حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرِو بْنِ دِينَارٍ، عَنْ عَوْسَجَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، أَنَّ رَجُلاً، مَاتَ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَلَمْ يَدَعْ وَارِثًا إِلاَّ عَبْدًا هُوَ أَعْتَقَهُ فَأَعْطَاهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم مِيرَاثَهُ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ. وَالْعَمَلُ عِنْدَ أَهْلِ الْعِلْمِ فِي هَذَا الْبَابِ إِذَا مَاتَ الرَّجُلُ وَلَمْ يَتْرُكْ عَصَبَةً أَنَّ مِيرَاثَهُ يُجْعَلُ فِي بَيْتِ مَالِ الْمُسْلِمِينَ.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Ein Mann starb zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ), und er hinterließ keine Erben außer einem Sklaven, den er freigelassen hatte. Da gab ihm der Prophet sein Erbe.
Überliefert von Usamah bin Zaid: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Der Muslim erbt nicht vom Ungläubigen, noch erbt der Ungläubige vom Muslim.“ Eine andere Überlieferungskette berichtet eine ähnliche Überlieferung.
Sa'eed bin Al-Musayyab sagte: „'Umar sagte: ‚Das Blutgeld obliegt der 'Aqilah, und die Ehefrau erbt nichts vom Blutgeld ihres Ehemannes.‘ Da informierte ihn Ad-Dahhak bin Sufyan Al-Kilabi, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) ihm geschrieben hatte, (mit der Anweisung), der Ehefrau von Ashyam Ad-Dababi das Erbe vom Blutgeld ihres Ehemannes zu geben.“
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، قال حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى فِي جَنِينِ امْرَأَةٍ مِنْ بَنِي لَحْيَانَ سَقَطَ مَيِّتًا بِغُرَّةٍ عَبْدٍ أَوْ أَمَةٍ ثُمَّ إِنَّ الْمَرْأَةَ الَّتِي قُضِيَ عَلَيْهَا بِالْغُرَّةِ تُوُفِّيَتْ فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّ مِيرَاثَهَا لِبَنِيهَا وَزَوْجِهَا وَأَنَّ عَقْلَهَا عَلَى عَصَبَتِهَا. قَالَ أَبُو عِيسَى وَرَوَى يُونُسُ هَذَا الْحَدِيثَ عَنِ الزُّهْرِيِّ عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ وَأَبِي سَلَمَةَ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم نَحْوَهُ وَرَوَاهُ مَالِكٌ عَنِ الزُّهْرِيِّ عَنْ أَبِي سَلَمَةَ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ وَمَالِكٌ عَنِ الزُّهْرِيِّ عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مُرْسَلٌ.
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte über die Zahlung einer Gurrah, eines männlichen oder weiblichen Sklaven, im Fall des Fötus einer Frau von Banu Libyan, der eine Fehlgeburt war. Dann starb die Frau, die die Gurrah zu geben hatte, woraufhin der Gesandte Allahs (ﷺ) urteilte, dass ihr Erbe ihren Kindern und ihrem Ehemann gegeben werde und dass ihr Blutgeld von ihrer 'Asabah gezahlt werde.
Abudullah bin Mawhab – und einige von ihnen sagten – 'Abdullah bin Wahb, überlieferte von Tamim Ad-Dari, der sagte: „Ich fragte den Gesandten Allahs (ﷺ): Was ist die Sunnah bezüglich eines Mannes aus dem Volk der Beigesellung (Schirk), der den Islam durch die Hand eines Mannes unter den Muslimen annimmt?“ Da sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): „Er ist der Nächste der Menschen zu ihm in seinem Leben und in seinem Tod.“
Amr bin Shu'aib überlieferte von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Jeder Mann, der Unzucht mit einer freien Frau oder einer Sklavin begeht, dann erbt das aus Zina geborene Kind nicht, noch wird von ihm geerbt.“
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، قال: حَدَّثَنَا ابْنُ لَهِيعَةَ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «يَرِثُ الْوَلاَءَ مَنْ يَرِثُ الْمَالَ». قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ لَيْسَ إِسْنَادُهُ بِالْقَوِيِّ.
Überliefert von Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Derjenige, der die Wala erbt, ist derjenige, der das Vermögen erbt.“