حَدَّثَنَا عَبْدُ بْنُ حُمَيْدٍ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، أَخْبَرَنَا مَعْمَرٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِذَا وَقَعَتِ الْحُدُودُ وَصُرِّفَتِ الطُّرُقُ فَلاَ شُفْعَةَ». قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. وَقَدْ رَوَاهُ بَعْضُهُمْ مُرْسَلاً عَنْ أَبِي سَلَمَةَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم. وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ بَعْضِ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مِنْهُمْ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ وَعُثْمَانُ بْنُ عَفَّانَ وَبِهِ يَقُولُ بَعْضُ فُقَهَاءِ التَّابِعِينَ مِثْلُ عُمَرَ بْنِ عَبْدِ الْعَزِيزِ وَغَيْرِهِ وَهُوَ قَوْلُ أَهْلِ الْمَدِينَةِ مِنْهُمْ يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ الأَنْصَارِيُّ وَرَبِيعَةُ بْنُ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ وَمَالِكُ بْنُ أَنَسٍ وَبِهِ يَقُولُ الشَّافِعِيُّ وَأَحْمَدُ وَإِسْحَاقُ لاَ يَرَوْنَ الشُّفْعَةَ إِلاَّ لِلْخَلِيطِ وَلاَ يَرَوْنَ لِلْجَارِ شُفْعَةً إِذَا لَمْ يَكُنْ خَلِيطًا. وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمُ الشُّفْعَةُ لِلْجَارِ. وَاحْتَجُّوا بِالْحَدِيثِ الْمَرْفُوعِ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «جَارُ الدَّارِ أَحَقُّ بِالدَّارِ». وَقَالَ «الْجَارُ أَحَقُّ بِسَقَبِهِ». وَهُوَ قَوْلُ الثَّوْرِيِّ وَابْنِ الْمُبَارَكِ وَأَهْلِ الْكُوفَةِ.
Überliefert von Jabir bin 'Abdullah: Dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Wenn die Grenzen festgelegt und die Straßen festgelegt sind, dann gibt es kein Vorkaufsrecht."
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ بْنُ جَعْفَرٍ، عَنْ رَبِيعَةَ بْنِ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ يَزِيدَ، مَوْلَى الْمُنْبَعِثِ عَنْ زَيْدِ بْنِ خَالِدٍ الْجُهَنِيِّ، أَنَّ رَجُلاً، سَأَلَ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنِ اللُّقَطَةِ فَقَالَ «عَرِّفْهَا سَنَةً ثُمَّ اعْرِفْ وِكَاءَهَا وَوِعَاءَهَا وَعِفَاصَهَا ثُمَّ اسْتَنْفِقْ بِهَا فَإِنْ جَاءَ رَبُّهَا فَأَدِّهَا إِلَيْهِ». فَقَالَ لَهُ يَا رَسُولَ اللَّهِ فَضَالَّةُ الْغَنَمِ فَقَالَ «خُذْهَا فَإِنَّمَا هِيَ لَكَ أَوْ لأَخِيكَ أَوْ لِلذِّئْبِ». فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ فَضَالَّةُ الإِبِلِ قَالَ فَغَضِبَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم حَتَّى احْمَرَّتْ وَجْنَتَاهُ أَوِ احْمَرَّ وَجْهُهُ فَقَالَ «مَا لَكَ وَلَهَا مَعَهَا حِذَاؤُهَا وَسِقَاؤُهَا حَتَّى تَلْقَى رَبَّهَا». حَدِيثُ زَيْدِ بْنِ خَالِدٍ حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ وَقَدْ رُوِيَ عَنْهُ مِنْ غَيْرِ وَجْهٍ. وَحَدِيثُ يَزِيدَ مَوْلَى الْمُنْبَعِثِ عَنْ زَيْدِ بْنِ خَالِدٍ حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ وَقَدْ رُوِيَ عَنْهُ مِنْ غَيْرِ وَجْهٍ. قَالَ وَفِي الْبَابِ عَنْ أُبَىِّ بْنِ كَعْبٍ وَعَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو وَالْجَارُودِ بْنِ الْمُعَلَّى وَعِيَاضِ بْنِ حِمَارٍ وَجَرِيرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ. وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ بَعْضِ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ وَرَخَّصُوا فِي اللُّقَطَةِ إِذَا عَرَّفَهَا سَنَةً فَلَمْ يَجِدْ مَنْ يَعْرِفُهَا أَنْ يَنْتَفِعَ بِهَا. وَهُوَ قَوْلُ الشَّافِعِيِّ وَأَحْمَدَ وَإِسْحَاقَ. وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ يُعَرِّفُهَا سَنَةً فَإِنْ جَاءَ صَاحِبُهَا وَإِلاَّ تَصَدَّقَ بِهَا. وَهُوَ قَوْلُ سُفْيَانَ الثَّوْرِيِّ وَعَبْدِ اللَّهِ بْنِ الْمُبَارَكِ وَهُوَ قَوْلُ أَهْلِ الْكُوفَةِ لَمْ يَرَوْا لِصَاحِبِ اللُّقَطَةِ أَنْ يَنْتَفِعَ بِهَا إِذَا كَانَ غَنِيًّا. وَقَالَ الشَّافِعِيُّ يَنْتَفِعُ بِهَا وَإِنْ كَانَ غَنِيًّا لأَنَّ أُبَىَّ بْنَ كَعْبٍ أَصَابَ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم صُرَّةً فِيهَا مِائَةُ دِينَارٍ فَأَمَرَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُعَرِّفَهَا ثُمَّ يَنْتَفِعَ بِهَا وَكَانَ أُبَىٌّ كَثِيرَ الْمَالِ مِنْ مَيَاسِيرِ أَصْحَابِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُعَرِّفَهَا فَلَمْ يَجِدْ مَنْ يَعْرِفُهَا فَأَمَرَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ يَأْكُلَهَا فَلَوْ كَانَتِ اللُّقَطَةُ لَمْ تَحِلَّ إِلاَّ لِمَنْ تَحِلُّ لَهُ الصَّدَقَةُ لَمْ تَحِلَّ لِعَلِيِّ بْنِ أَبِي طَالِبٍ لأَنَّ عَلِيَّ بْنَ أَبِي طَالِبٍ أَصَابَ دِينَارًا عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَعَرَّفَهُ فَلَمْ يَجِدْ مَنْ يَعْرِفُهُ فَأَمَرَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم بِأَكْلِهِ وَكَانَ لاَ يَحِلُّ لَهُ الصَّدَقَةُ. وَقَدْ رَخَّصَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ إِذَا كَانَتِ اللُّقَطَةُ يَسِيرَةً أَنْ يَنْتَفِعَ بِهَا وَلاَ يُعَرِّفَهَا. وَقَالَ بَعْضُهُمْ إِذَا كَانَ دُونَ دِينَارٍ يُعَرِّفُهَا قَدْرَ جُمُعَةٍ. وَهُوَ قَوْلُ إِسْحَاقَ بْنِ إِبْرَاهِيمَ.
Überliefert von Zaid bin Khalid Al-Juhni: „Ein Mann fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) nach verlorenen Gegenständen. Da sagte er: ‚Mache es ein Jahr lang öffentlich bekannt. Merke dir seinen Riemen, seinen Behälter und seinen Sack. Dann benutze es, und wenn sein Besitzer kommt, dann gib es ihm.‘ Da sagte er zu ihm: ‚O Gesandter Allahs! Was ist mit dem streunenden Schaf?‘ Er sagte: ‚Nimm es, denn es ist entweder für dich, deinen Bruder oder den Wolf.‘ Er sagte: ‚O Gesandter Allahs! Was ist mit dem streunenden Kamel?‘“ Er sagte: „Da wurde der Prophet (ﷺ) zornig, bis seine Wangen rot wurden oder sein Gesicht rot wurde. Er sagte: ‚Was kümmert es dich? Es hat seine Füße und seinen Wasservorrat, bis es seinen Besitzer erreicht.‘“
Zaid bin Khalid Al-Juhni überlieferte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) nach dem verlorenen Gegenstand gefragt wurde. Er sagte: „Mache es ein Jahr lang öffentlich bekannt; wenn es beansprucht wird, dann gib es ihm. Andernfalls merke dir seinen Sack, seinen Riemen und seine Anzahl. Dann benutze es, und wenn sein Besitzer kommt, gib es ihm.“
Suwaid bin Ghafalah sagte: „Ich ging mit Zaid bin Suhan und Salman bin Rabi'ah hinaus und fand eine Peitsche.“ In seiner Überlieferung sagte Ibn Numair (einer der Überlieferer): „Ich fand eine verlorene Peitsche und nahm sie. Sie sagten: ‚Lass sie liegen.‘ Ich sagte: ‚Ich werde sie nicht liegen lassen, damit Raubtiere sie fressen. Ich werde sie nehmen, um sie zu nutzen.‘ Da traf ich Ubayy bin Ka'b und fragte ihn danach. Da überlieferte er den Hadith, er sagte: ‚Das ist in Ordnung. Ich fand einen Sack mit einhundert Dinar zur Lebzeit des Gesandten Allahs (ﷺ).‘ Er sagte: ‚Da brachte ich ihn zu ihm. Er sagte zu mir: „Mache es ein Jahr lang öffentlich bekannt.“ Da machte ich es ein Jahr lang bekannt, fand aber niemanden, der es beanspruchte. Dann brachte ich ihn zu ihm. Er sagte zu mir: „Mache es ein weiteres Jahr lang öffentlich bekannt.“ Da machte ich es ein Jahr lang bekannt, fand aber niemanden, der es beanspruchte. Dann brachte ich ihn zu ihm. Er sagte: „Mache es ein weiteres Jahr lang öffentlich bekannt.“ Und er sagte: „Merke dir seinen Betrag, seinen Behälter und seinen Riemen. Wenn jemand kommt, es sucht und dir seinen Betrag und seinen Riemen mitteilt, dann gib es ihm, andernfalls benutze es.“
Überliefert von Isma'il bin Ibrahim von Ibn 'Awn, von Nafi', dass Ibn 'Umar sagte: „Umar erhielt etwas Land aus Khaibar und sagte: ‚O Gesandter Allahs! Ich erhielt etwas Vermögen aus Khaibar und ich hatte nie jemals Vermögen, das so reichlich war wie es, also was befiehlst du mir (damit zu tun)?‘ Er sagte: ‚Wenn du willst, mache es zu einer Stiftung und gib davon Almosen.‘ Da gab 'Umar es als Almosen: Dass es nicht vollständig verkauft, noch verschenkt, noch vererbt wird, um Almosen für die Bedürftigen zu erzeugen, diejenigen, die ihm nahe stehen, für die Freilassung von Sklaven, für die Sache Allahs, den Reisenden, den Gast, und dass es kein Unrecht für seinen Verwalter ist, davon nach Gewohnheit zu verbrauchen oder von seinen Almosen zu essen, ohne zu versuchen, Reichtum daraus anzuhäufen.“
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ حُجْرٍ، أَخْبَرَنَا إِسْمَاعِيلُ بْنُ جَعْفَرٍ، عَنِ الْعَلاَءِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، رضى الله عنه أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «إِذَا مَاتَ الإِنْسَانُ انْقَطَعَ عَمَلُهُ إِلاَّ مِنْ ثَلاَثٍ صَدَقَةٌ جَارِيَةٌ وَعِلْمٌ يُنْتَفَعُ بِهِ وَوَلَدٌ صَالِحٌ يَدْعُو لَهُ». قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ.
Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überlieferte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wenn ein Mensch stirbt, werden seine Taten abgeschnitten, außer drei: Fortlaufende Wohltätigkeit, Wissen, von dem andere profitierten, und ein rechtschaffener Sohn, der für ihn Bittgebete spricht.“
Überliefert von Abu Huraira: dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Die Verletzungen, die durch das Tier verursacht werden, sind ohne Haftung, und Brunnen sind ohne Haftung, und Minen sind ohne Haftung, und der Khumus ist auf Rikaz fällig." (Eine andere Überlieferungskette) von Abu Huraira, vom Propheten (ﷺ) mit ähnlicher Bedeutung.
Überliefert von Sa'eed bin Zaid: dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Wer ein brachliegendes Land wiederbelebt, so gehört es ihm, und es gibt kein Recht für die ungerechte Wurzel."
Überliefert von Shumair: dass Abyad bin Hammal den Gesandten Allahs (ﷺ) besuchte, der ihn bat, ein Reservat von Salz (eine Mine) zurückzulegen. So reservierte er es für ihn. Als er sich abwandte, sagte ein Mann in der Versammlung: „Weißt du, was du für ihn reserviert hast? Du hast für ihn lediglich stehendes Wasser reserviert." Er (Shumair) sagte: „So ließ er ihn." Er (Shumair) sagte: „So fragte er ihn (den Propheten (ﷺ)) über die Einrichtung einer privaten Weide von Arak (eine Baumart)." Er sagte: „Solange es nicht durch die Hufe der Kamele geschädigt wird." So rezitierte ich (At-Tirmidhi) das vor Qutaibah und er sagte: „Ja". (Eine andere Überlieferungskette) mit ähnlicher Bedeutung.
Überliefert von 'Alqamah bin Wa'il: von seinem Vater, dass der Prophet (ﷺ) ein Landreservat für ihn in Hadramawt zurücklegte. (Einer der Überlieferer fügte hinzu): „Und er sandte Mu'awiyah mit ihm, um es für ihn zu reservieren."
Überliefert von Anas: dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Kein Muslim pflanzt eine Pflanze oder sät eine Saat, und dann isst ein Mensch oder ein Vogel oder ein Tier davon, außer dass es für ihn eine freiwillige Spende (Sadaqah) sein wird.“
Überliefert von Ibn 'Umar: „Der Prophet (ﷺ) traf eine Vereinbarung mit den Leuten von Khaibar über die Hälfte dessen, was daraus hervorgebracht wurde, ob Früchte oder Feldfrüchte.“
Überliefert von Rafi' bin Khadij: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot uns eine Angelegenheit, die für uns von Nutzen war. Wenn einer von uns etwas Land hatte und wir jemanden es für einen Teil seines Ertrags oder einige Dirham nutzen ließen. Er sagte: ‚Wenn einer von euch etwas Land hat, dann soll er es seinem Bruder überlassen, oder er soll es selbst bebauen.‘“