حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا خَلَفٌ، - يَعْنِي ابْنَ خَلِيفَةَ - عَنْ عَطَاءِ بْنِ السَّائِبِ، عَنِ الشَّعْبِيِّ، قَالَ لَعَنَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم آكِلَ الرِّبَا وَمُوكِلَهُ وَشَاهِدَهُ وَكَاتِبَهُ وَالْوَاشِمَةَ وَالْمُوتَشِمَةَ وَنَهَى عَنِ النَّوْحِ وَلَمْ يَقُلْ لَعَنَ صَاحِبَ.

Es wurde überliefert, dass von 'Ata' bin As-Sa'ib, von Ash-Sha'bi, der sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) verfluchte denjenigen, der Riba konsumiert, denjenigen, der ihn zahlt, denjenigen, der ihn bezeugt und denjenigen, der ihn niederschreibt; die Frau, die tätowiert und die Frau, die sich tätowieren lässt; und er verbot das Wehklagen (bei der Trauer), aber er sagte nicht, dass derjenige, der es tut, verflucht ist."

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Hasan (Darussalam)