أَخْبَرَنَا حُمَيْدُ بْنُ مَسْعَدَةَ، قَالَ حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ زُرَيْعٍ، قَالَ حَدَّثَنَا ابْنُ عَوْنٍ، عَنِ الشَّعْبِيِّ، عَنِ الْحَارِثِ، قَالَ لَعَنَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم آكِلَ الرِّبَا وَمُوكِلَهُ وَشَاهِدَهُ وَكَاتِبَهُ وَالْوَاشِمَةَ وَالْمُوتَشِمَةَ قَالَ إِلاَّ مِنْ دَاءٍ فَقَالَ نَعَمْ وَالْحَالُّ وَالْمُحَلَّلُ لَهُ وَمَانِعُ الصَّدَقَةِ وَكَانَ يَنْهَى عَنِ النَّوْحِ وَلَمْ يَقُلْ لَعَنَ.
Es wurde von Ibn 'Awn, von Ash-Sha'bi, von Al-Harith überliefert, der sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) verfluchte denjenigen, der Riba konsumiert, denjenigen, der es zahlt, denjenigen, der es niederschreibt und denjenigen, der es bezeugt; die Frau, die tätowiert, und die Frau, die sich das machen lässt" – er sagte: "Es sei denn, es wird als Heilmittel gemacht;" er sagte: "Ja" – "den Mann, der eine Frau heiratet, um sich von ihr scheiden zu lassen, damit sie zu ihrem ersten Ehemann zurückkehren kann, und den Mann (den ersten Ehemann), für den das getan wird; und denjenigen, der die freiwillige Spende (Sadaqah) (Zakat) zurückhält. Und er pflegte das Wehklagen (bei der Totenklage) zu verbieten, aber er sagte nicht 'verflucht'"