قَالَتْ زَيْنَبُ ثُمَّ دَخَلْتُ عَلَى زَيْنَبَ بِنْتِ جَحْشٍ حِينَ تُوُفِّيَ أَخُوهَا وَقَدْ دَعَتْ بِطِيبٍ وَمَسَّتْ مِنْهُ ثُمَّ قَالَتْ وَاللَّهِ مَا لِي بِالطِّيبِ مِنْ حَاجَةٍ غَيْرَ أَنِّي سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ عَلَى الْمِنْبَرِ «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ تَحِدُّ عَلَى مَيِّتٍ فَوْقَ ثَلاَثِ لَيَالٍ إِلاَّ عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا».

Zainab sagte: „Dann ging ich zu Zainab bint Jahsh, als ihr Bruder starb, und sie ließ nach etwas Parfüm rufen und trug etwas auf. Dann sagte sie: ‚Bei Allah, ich habe keinen Bedarf an Parfüm, aber ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) auf der Minbar sagen: Es ist keiner Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, erlaubt, um jemanden, der stirbt, länger als drei Tage zu trauern, außer um einen Ehemann, (für den die Trauerzeit) vier Monate und zehn Tage (beträgt).‘“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)