أَخْبَرَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ بْنُ فَضَالَةَ بْنِ إِبْرَاهِيمَ النَّسَائِيُّ، قَالَ أَنْبَأَنَا شُرَيْحُ بْنُ النُّعْمَانِ، قَالَ حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ سَلَمَةَ، عَنْ ثُمَامَةَ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ، عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ، أَنَّ أَبَا بَكْرٍ، رضى الله عنه كَتَبَ لَهُ أَنَّ هَذِهِ فَرَائِضُ الصَّدَقَةِ الَّتِي فَرَضَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى الْمُسْلِمِينَ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ بِهَا رَسُولَهُ صلى الله عليه وسلم فَمَنْ سُئِلَهَا مِنَ الْمُسْلِمِينَ عَلَى وَجْهِهَا فَلْيُعْطِهَا وَمَنْ سُئِلَ فَوْقَهَا فَلاَ يُعْطِهِ فِيمَا دُونَ خَمْسٍ وَعِشْرِينَ مِنَ الإِبِلِ فِي خَمْسِ ذَوْدٍ شَاةٌ فَإِذَا بَلَغَتْ خَمْسًا وَعِشْرِينَ فَفِيهَا بِنْتُ مَخَاضٍ إِلَى خَمْسٍ وَثَلاَثِينَ فَإِنْ لَمْ تَكُنِ ابْنَةُ مَخَاضٍ فَابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتَّةً وَثَلاَثِينَ فَفِيهَا بِنْتُ لَبُونِ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتَّةً وَأَرْبَعِينَ فَفِيهَا حِقَّةٌ طَرُوقَةُ الْفَحْلِ إِلَى سِتِّينَ فَإِذَا بَلَغَتْ إِحْدَى وَسِتِّينَ فَفِيهَا جَذَعَةٌ إِلَى خَمْسَةٍ وَسَبْعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتَّةً وَسَبْعِينَ فَفِيهَا ابْنَتَا لَبُونٍ إِلَى تِسْعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ إِحْدَى وَتِسْعِينَ فَفِيهَا حِقَّتَانِ طَرُوقَتَا الْفَحْلِ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ ابْنَةُ لَبُونٍ وَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ فَإِذَا تَبَايَنَ أَسْنَانُ الإِبِلِ فِي فَرَائِضِ الصَّدَقَاتِ فَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْجَذَعَةِ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ جَذَعَةٌ وَعِنْدَهُ حِقَّةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ الْحِقَّةُ وَيَجْعَلُ مَعَهَا شَاتَيْنِ إِنِ اسْتَيْسَرَتَا لَهُ أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْحِقَّةِ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ إِلاَّ جَذَعَةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَيُعْطِيهِ الْمُصَّدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْحِقَّةِ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ وَعِنْدَهُ ابْنَةُ لَبُونٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَيَجْعَلُ مَعَهَا شَاتَيْنِ إِنِ اسْتَيْسَرَتَا لَهُ أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ بِنْتِ لَبُونٍ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ إِلاَّ حِقَّةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَيُعْطِيهِ الْمُصَّدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ بِنْتِ لَبُونٍ وَعِنْدَهُ بِنْتُ مَخَاضٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَيَجْعَلُ مَعَهَا شَاتَيْنِ إِنِ اسْتَيْسَرَتَا لَهُ أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ ابْنَةِ مَخَاضٍ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ إِلاَّ ابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ فَإِنَّهُ يُقْبَلُ مِنْهُ وَلَيْسَ مَعَهُ شَىْءٌ وَمَنْ لَمْ يَكُنْ عِنْدَهُ إِلاَّ أَرْبَعَةٌ مِنَ الإِبِلِ فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا وَفِي صَدَقَةِ الْغَنَمِ فِي سَائِمَتِهَا إِذَا كَانَتْ أَرْبَعِينَ فَفِيهَا شَاةٌ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةٌ فَفِيهَا شَاتَانِ إِلَى مِائَتَيْنِ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةٌ فَفِيهَا ثَلاَثُ شِيَاهٍ إِلَى ثَلاَثِمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةٌ فَفِي كُلِّ مِائَةٍ شَاةٌ وَلاَ تُؤْخَذُ فِي الصَّدَقَةِ هَرِمَةٌ وَلاَ ذَاتُ عَوَارٍ وَلاَ تَيْسُ الْغَنَمِ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ الْمُصَّدِّقُ وَلاَ يُجْمَعُ بَيْنَ مُتَفَرِّقٍ وَلاَ يُفَرَّقُ بَيْنَ مُجْتَمِعٍ خَشْيَةَ الصَّدَقَةِ وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ وَإِذَا كَانَتْ سَائِمَةُ الرَّجُلِ نَاقِصَةً مِنْ أَرْبَعِينَ شَاةٌ وَاحِدَةٌ فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا وَفِي الرِّقَةِ رُبُعُ الْعُشْرِ فَإِنْ لَمْ يَكُنِ الْمَالُ إِلاَّ تِسْعِينَ وَمِائَةً فَلَيْسَ فِيهِ شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا.
Es wurde von Anas bin Malik überliefert, dass Abu Bakar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, ihm schrieb: „Dies ist die Verpflichtung der Sadaqah, die der Gesandte Allahs den Muslimen auferlegte, wie Allah dem Gesandten Allahs befahl. Wer darum in der erklärten Weise gebeten wird (im Brief von Abu Bakar), der gebe sie, und wer um mehr als das gebeten wird, der gebe sie nicht. Wenn es weniger als fünfundzwanzig Kamele gibt, ist für je fünf Kamele ein Schaf (zu geben). Wenn die Anzahl fünfundzwanzig erreicht, dann ist eine Bint Makhad (ein einjähriges weibliches Kamel) fällig, bis fünfunddreißig. Wenn eine Bint Makhad (ein einjähriges männliches Kamel). Wenn die Anzahl sechsunddreißig erreicht, dann ist eine Bint Labun (ein zweijähriges weibliches Kamel) fällig, bis fünfundvierzig. Wenn die Anzahl sechsundvierzig erreicht, dann ist eine Hiqqah (ein dreijähriges weibliches Kamel), die von einem Hengstkamelen gezüchtet wurde, fällig, bis sechzig. Wenn die Anzahl einundsechzig erreicht, dann ist eine Jadh'ah (ein vierjähriges weibliches Kamel) fällig, bis fünfundsiebzig. Wenn die Anzahl sechsundsiebzig erreicht, dann sind zwei Bint Labun fällig, bis neunzig. Wenn die Anzahl einundneunzig erreicht, dann sind zwei Hiqqahs, die von Hengstkamelen gezüchtet wurden, fällig, bis einhundertzwanzig. Wenn es mehr als einhundertzwanzig gibt, dann für je vierzig eine Bint Labun und für je fünfzig eine Hiqqah. Für den Fall, dass eine Person kein Kamel des gemäß der Sadaqah-Regelung angegebenen Alters hat, dann wenn eine Person eine Jadh'ah schuldet, aber er eine Hiqqah hat, dann soll die Hiqqah von ihm angenommen werden und er soll zwei Schafe zusammen mit ihr geben, wenn sie verfügbar sind, oder zwanzig Dirhams. Wenn eine Person eine Hiqqah als Sadaqah schuldet, aber er nur eine Jadh'ah hat, dann soll sie von ihm angenommen werden, und der Zakah-Einnehmer soll ihm zwanzig Dirhams oder zwei Schafe geben. Wenn eine Person eine Hiqqah schuldet und keine hat, aber er eine Bint Labun hat, soll sie von ihm angenommen werden, und er soll zwei Schafe zusammen mit ihr geben, wenn sie verfügbar sind, oder zwanzig Dirhams. Wenn eine Person eine Bint Labun als Sadaqah schuldet, aber er nur eine Hiqqah hat, soll sie von ihm angenommen werden, und der Zakah-Einnehmer soll ihm zwanzig Dirhams oder zwei Schafe geben. Wenn eine Person eine Bint Labun als Sadaqah schuldet und er keine Bint Labun hat, aber er eine Bint Makhad hat. Sie soll von ihm angenommen werden, und er soll zwei Schafe zusammen mit ihr geben, wenn sie verfügbar sind, oder zwanzig Dirhams. Wenn eine Person eine Bint Makhad als Sadaqah schuldet, aber er nur eine Bint Labun hat, ein Männchen, soll sie von ihm angenommen werden und nichts anderes (muss) damit (gegeben werden). Wenn eine Person nur vier Kamele hat, dann ist nichts auf ihnen fällig, es sei denn ihr Besitzer wünscht (etwas zu geben). Hinsichtlich der Sadaqah von weidenden Schafen, wenn es vierzig gibt, dann ist ein Schaf fällig, bis einhundertzwanzig. Wenn es eines mehr als das gibt, dann sind zwei Schafe fällig, bis zweihundert. Wenn es eines mehr als das gibt, dann sind drei Schafe fällig, bis dreihundert. Wenn es eines mehr als das gibt, dann ist für je hundert ein Schaf fällig, und kein gebrechliches oder fehlerhaftes Schaf oder männliches Schaf soll als Sadaqah genommen werden, es sei denn der Zakah-Einnehmer wünscht es. Kombiniere nicht getrennte Herden oder trenne nicht kombinierte Herden aus Furcht vor Sadaqah. Jeder Partner (der einen Anteil an einer kombinierten Herde hat) soll Sadaqah im Verhältnis zu seinen Anteilen zahlen. Wenn die Herde eines Mannes eines weniger als vierzig Schafe ist, dann ist nichts von ihnen fällig, es sei denn ihr Besitzer wünscht es. Hinsichtlich Silber, ein Viertel eines Zehntels, und wenn es nur einhundertneunzig gibt, ist nichts fällig, es sei denn der Besitzer wünscht es."