أَخْبَرَنَا وَاصِلُ بْنُ عَبْدِ الأَعْلَى، عَنِ ابْنِ فُضَيْلٍ، عَنْ عَبْدِ الْمَلِكِ بْنِ أَبِي سُلَيْمَانَ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَا مِنْ صَاحِبِ إِبِلٍ وَلاَ بَقَرٍ وَلاَ غَنَمٍ لاَ يُؤَدِّي حَقَّهَا إِلاَّ وُقِفَ لَهَا يَوْمَ الْقِيَامَةِ بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَطَؤُهُ ذَاتُ الأَظْلاَفِ بِأَظْلاَفِهَا وَتَنْطَحُهُ ذَاتُ الْقُرُونِ بِقُرُونِهَا لَيْسَ فِيهَا يَوْمَئِذٍ جَمَّاءُ وَلاَ مَكْسُورَةُ الْقَرْنِ». قُلْنَا يَا رَسُولَ اللَّهِ وَمَاذَا حَقُّهَا قَالَ «إِطْرَاقُ فَحْلِهَا وَإِعَارَةُ دَلْوِهَا وَحَمْلٌ عَلَيْهَا فِي سَبِيلِ اللَّهِ وَلاَ صَاحِبِ مَالٍ لاَ يُؤَدِّي حَقَّهُ إِلاَّ يُخَيَّلُ لَهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ شُجَاعٌ أَقْرَعُ يَفِرُّ مِنْهُ صَاحِبُهُ وَهُوَ يَتْبَعُهُ يَقُولُ لَهُ هَذَا كَنْزُكَ الَّذِي كُنْتَ تَبْخَلُ بِهِ فَإِذَا رَأَى أَنَّهُ لاَ بُدَّ لَهُ مِنْهُ أَدْخَلَ يَدَهُ فِي فِيهِ فَجَعَلَ يَقْضَمُهَا كَمَا يَقْضَمُ الْفَحْلُ».

Es wurde überliefert, dass Jabir bin Abdullah sagte: „Der Gesandte Allahs sagte: ‚Es gibt keinen Besitzer von Kamelen oder Rindern oder Schafen, der nicht gibt, was auf ihnen fällig ist, außer dass er für sie am Tag der Auferstehung auf einer flachen Arena stehen gelassen wird, und die mit Hufen werden ihn mit ihren Hufen zertrampeln, und die mit Hörnern werden ihn mit ihren Hörnern aufspießen. Und an jenem Tag wird es keine geben, die hornlos sind oder gebrochene Hörner haben.' Wir sagten: ‚O Gesandter Allahs, was ist auf ihnen fällig?' Er sagte: Männchen zur Zucht verleihen, ihre Eimer verleihen und sie den Menschen geben, um auf dem Weg Allahs zu reiten. Und es gibt keinen Besitzer von Reichtum, der nicht gibt, was auf ihm fällig ist, außer dass ein kahlköpfiger Shujaa[1] ihm am Tag der Auferstehung erscheinen wird; sein Besitzer wird vor ihm fliehen und es wird ihn verfolgen und zu ihm sagen: Dies ist dein Schatz, den du gehortet hast. Wenn er erkennt, dass er nicht entkommen kann, wird er seine Hand in seinen Mund stecken und es wird beginnen, sie zu beißen, wie ein Hengst beißt.'"

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)