Es wurde überliefert, dass 'Abdul-Malik bin 'Ubaid sagte: "Wir waren bei Abu 'Ubaidah bin 'Abdullah bin Mas'ud, als zwei Männer, die an einem Geschäft beteiligt waren, zu ihm kamen. Einer von ihnen sagte: 'Ich habe es für soundso gekauft', und der andere sagte: 'Ich habe es ihm für soundso verkauft.' Abu 'Ubaidah sagte: 'Etwas Ähnliches wurde Ibn Masud vorgelegt, und er sagte: Ich war dabei, als ihm etwas Ähnliches vorgelegt wurde. Er ließ den Verkäufer einen Eid schwören, dann gab er dem Käufer die Wahl; wenn er wollte, konnte er es kaufen, und wenn er wollte, konnte er (das Geschäft) rückgängig machen.'"
أَخْبَرَنَا أَحْمَدُ بْنُ حَرْبٍ، قَالَ حَدَّثَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنِ الأَسْوَدِ، عَنْ عَائِشَةَ، قَالَتِ اشْتَرَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم مِنْ يَهُودِيٍّ طَعَامًا بِنَسِيئَةٍ وَأَعْطَاهُ دِرْعًا لَهُ رَهْنًا.
Es wurde überliefert, dass 'Aishah sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) kaufte etwas Nahrung von einem Juden auf Kredit, und er gab ihm einen Schild von sich als Pfand."
أَخْبَرَنَا يُوسُفُ بْنُ حَمَّادٍ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ بْنُ حَبِيبٍ، عَنْ هِشَامٍ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ تُوُفِّيَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَدِرْعُهُ مَرْهُونَةٌ عِنْدَ يَهُودِيٍّ بِثَلاَثِينَ صَاعًا مِنْ شَعِيرٍ لأَهْلِهِ.
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) starb, als sein Schild bei einem Juden für dreißig Sa' Gerste für seine Familie verpfändet war."
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرٍ، قَالَ أَعْتَقَ رَجُلٌ مِنْ بَنِي عُذْرَةَ عَبْدًا لَهُ عَنْ دُبُرٍ، فَبَلَغَ ذَلِكَ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «أَلَكَ مَالٌ غَيْرُهُ». قَالَ لاَ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ يَشْتَرِيهِ مِنِّي». فَاشْتَرَاهُ نُعَيْمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ الْعَدَوِيُّ بِثَمَانِمِائَةِ دِرْهَمٍ فَجَاءَ بِهَا رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَدَفَعَهَا إِلَيْهِ ثُمَّ قَالَ «ابْدَأْ بِنَفْسِكَ فَتَصَدَّقْ عَلَيْهَا فَإِنْ فَضَلَ شَىْءٌ فَلأَهْلِكَ فَإِنْ فَضَلَ مِنْ أَهْلِكَ شَىْءٌ فَلِذِي قَرَابَتِكَ فَإِنْ فَضَلَ مِنْ ذِي قَرَابَتِكَ شَىْءٌ فَهَكَذَا وَهَكَذَا وَهَكَذَا». يَقُولُ بَيْنَ يَدَيْكَ وَعَنْ يَمِينِكَ وَعَنْ شِمَالِكَ.
Es wurde überliefert, dass Jabir sagte: "Ein Mann von Banu 'Adhrah erklärte, dass ein Sklave von ihm nach seinem Tod freigelassen werden sollte. Die Nachricht davon erreichte den Gesandten Allahs (ﷺ) und er sagte: 'Hast du irgendein anderes Eigentum außer ihm?' Er sagte: 'Nein.' Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Wer wird ihn von mir kaufen?' Nu'aim bin 'Abdullah Al-Adawi kaufte ihn für achthundert Dirham, die der Gesandte Allahs (ﷺ) brachte und ihm (dem früheren Besitzer) gab. Dann sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): 'Beginne mit dir selbst und gib (dir selbst) Almosen. Wenn etwas übrig bleibt, dann gib es deiner Familie; wenn etwas von deiner Familie übrig bleibt, dann gib es deinen Verwandten; wenn etwas von deinen Verwandten übrig bleibt, dann gib es dem und dem', wobei er sagte: 'Vor dir, zu deiner Rechten und zu deiner Linken.'"
Es wurde von Jabir überliefert, dass: ein Mann von den Ansar, der Abu (Madhkur) genannt wurde, erklärte, dass ein Sklave von ihm, der Ya'qub genannt wurde, nach seinem Tod freigelassen werden sollte, und er besaß kein anderes Eigentum außer ihm. Der Gesandte Allahs (ﷺ) ließ ihn (den Sklaven) herbringen und er sagte: "Wer wird ihn kaufen?" Nu'aim bin 'Abdullah kaufte ihn für achthundert Dirham, und er gab es ihm und sagte: "Wenn einer von euch arm ist, soll er mit sich selbst beginnen; wenn etwas übrig bleibt, (soll er es) seinen Angehörigen (geben); wenn etwas übrig bleibt, (soll er es) seinen Verwandten (geben); und wenn etwas übrig bleibt, (soll er es) hier und dort (geben)."
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ، أَخْبَرَتْهُ أَنَّ بَرِيرَةَ جَاءَتْ عَائِشَةَ تَسْتَعِينُهَا فِي كِتَابَتِهَا شَيْئًا فَقَالَتْ لَهَا عَائِشَةُ ارْجِعِي إِلَى أَهْلِكِ فَإِنْ أَحَبُّوا أَنْ أَقْضِيَ عَنْكِ كِتَابَتَكِ وَيَكُونَ وَلاَؤُكِ لِي فَعَلْتُ فَذَكَرَتْ ذَلِكَ بَرِيرَةُ لأَهْلِهَا فَأَبَوْا وَقَالُوا إِنْ شَاءَتْ أَنْ تَحْتَسِبَ عَلَيْكِ فَلْتَفْعَلْ وَيَكُونَ لَنَا وَلاَؤُكِ. فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ لَهَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «ابْتَاعِي وَأَعْتِقِي فَإِنَّ الْوَلاَءَ لِمَنْ أَعْتَقَ». ثُمَّ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَا بَالُ أَقْوَامٍ يَشْتَرِطُونَ شُرُوطًا لَيْسَتْ فِي كِتَابِ اللَّهِ فَمَنِ اشْتَرَطَ شَيْئًا لَيْسَ فِي كِتَابِ اللَّهِ فَلَيْسَ لَهُ وَإِنِ اشْتَرَطَ مِائَةَ شَرْطٍ وَشَرْطُ اللَّهِ أَحَقُّ وَأَوْثَقُ».
Es wurde überliefert von 'Aishah, dass Barirah zu 'Aishah kam und sie bat, ihr bei ihrem Freilassungsvertrag zu helfen. 'Aishah sagte: "Geh zurück zu deinen Herren, und wenn sie damit einverstanden sind, dass ich deinen Freilassungsvertrag bezahle und deine Loyalität mir gehört, dann werde ich es tun." Barirah erzählte ihren Herren davon, aber sie lehnten ab und sagten: "Wenn sie (mit Allah) Belohnung suchen will, indem sie dich freilässt, soll sie es tun, aber deine Loyalität gehört uns." Sie erzählte dem Gesandten Allahs (ﷺ) davon, und der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte zu ihr: "Kaufe sie und setze sie frei, und die Loyalität gehört demjenigen, der den Sklaven freilässt." Dann sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): "Was ist mit den Leuten, die Bedingungen stellen, die nicht im Buch Allahs stehen? Wer etwas stipuliert, das nicht im Buch Allahs steht, es ist nicht gültig, selbst wenn er hundert Bedingungen stipuliert. Die Bedingung Allahs verdient es eher, befolgt zu werden, und ist bindender."
Es wurde überliefert, dass 'Aishah sagte: "Barirah kam zu mir und sagte: 'O 'Aishah, ich habe einen Freilassungsvertrag mit meinem Herrn abgeschlossen, (um meine Freiheit zu kaufen) im Austausch gegen neun Uwqiyah, wobei eine Uwqiyah jedes Jahr zu zahlen ist; hilf mir,' sie hatte noch nichts für ihren Freilassungsvertrag bezahlt.' 'Aishah, die sie mochte und ihr helfen wollte, sagte: 'Geh zurück zu deinen Herren, und wenn sie damit einverstanden sind, dass ich die ganze Summe bezahle und dass deine Loyalität mir gehört, werde ich es tun.' So ging Barirah zu ihren Herren und schlug ihnen das vor, aber sie lehnten ab und sagten: 'Wenn sie (mit Allah) Belohnung suchen will, indem sie dich freilässt, soll sie es tun, aber (deine Loyalität) gehört uns.' 'Aishah erzählte dem Gesandten Allahs (ﷺ) davon, und er sagte: 'Lass dich davon nicht abhalten. Kaufe sie und setze sie frei, und die Loyalität gehört demjenigen, der den Sklaven freilässt.' So tat sie das, dann stand der Gesandte Allahs (ﷺ) vor den Menschen auf, pries und verherrlichte Allah, dann sagte er: 'Was ist mit den Leuten, die Bedingungen stellen, die nicht im Buch Allahs stehen? Wer Bedingungen stellt, die nicht im Buch Allahs stehen, es ist nicht gültig, selbst wenn es hundert Bedingungen sind. Der Beschluss Allahs hat Vorrang, und die Bedingungen Allahs sind bindend. Und die Loyalität gehört demjenigen, der die Sklaven freilässt.'
Abu Al-Minhal sagte: „Ich hörte Iyas bin 'Umar“ – und bei einer Gelegenheit sagte er: „Ibn 'Abd – sagen: ‚Ich hörte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) den Verkauf von Wasser verbot.‘“
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، قَالَ حَدَّثَنَا دَاوُدُ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ أَبِي الْمِنْهَالِ، عَنْ إِيَاسٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ فَضْلِ الْمَاءِ. وَبَاعَ قَيِّمُ الْوَهْطِ فَضْلَ مَاءِ الْوَهْطِ فَكَرِهَهُ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عَمْرٍو.
Es wurde von Iyas überliefert, dass: der Gesandte Allahs (ﷺ) den Verkauf von überschüssigem Wasser verbot. Der Verwalter von al-Wahat verkaufte das überschüssige Wasser von al-Wahat, und 'Abdullah bin 'Amr missbilligte dies.
أَخْبَرَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ الْحَسَنِ، عَنْ حَجَّاجٍ، قَالَ قَالَ ابْنُ جُرَيْجٍ أَخْبَرَنِي عَمْرُو بْنُ دِينَارٍ، أَنَّ أَبَا الْمِنْهَالِ، أَخْبَرَهُ أَنَّ إِيَاسَ بْنَ عَبْدٍ صَاحِبَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ لاَ تَبِيعُوا فَضْلَ الْمَاءِ فَإِنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ فَضْلِ الْمَاءِ.
Iyas bin 'Abd, der Gefährte des Propheten (ﷺ), sagte: „Verkauft kein überschüssiges Wasser, denn der Prophet (ﷺ) verbot den Verkauf von überschüssigem Wasser.“
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ زَيْدِ بْنِ أَسْلَمَ، عَنِ ابْنِ وَعْلَةَ الْمِصْرِيِّ، أَنَّهُ سَأَلَ ابْنَ عَبَّاسٍ عَمَّا يُعْصَرُ مِنَ الْعِنَبِ قَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ أَهْدَى رَجُلٌ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم رَاوِيَةَ خَمْرٍ فَقَالَ لَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «هَلْ عَلِمْتَ أَنَّ اللَّهَ عَزَّ وَجَلَّ حَرَّمَهَا». فَسَارَّ وَلَمْ أَفْهَمْ مَا سَارَّ كَمَا أَرَدْتُ فَسَأَلْتُ إِنْسَانًا إِلَى جَنْبِهِ فَقَالَ لَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «بِمَ سَارَرْتَهُ». قَالَ أَمَرْتُهُ أَنْ يَبِيعَهَا. فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «إِنَّ الَّذِي حَرَّمَ شُرْبَهَا حَرَّمَ بَيْعَهَا». فَفَتَحَ الْمَزَادَتَيْنِ حَتَّى ذَهَبَ مَا فِيهِمَا.
Es wurde von Ibn Wa'lah Misri überliefert, dass er Ibn 'Abbas über das fragte, was aus Trauben hergestellt wird. Ibn 'Abbas sagte: „Ein Mann gab dem Gesandten Allahs (ﷺ) einen Schlauch voller Wein, und der Prophet (ﷺ) sagte zu ihm: ‚Weißt du, dass Allah es verboten hat?‘ Er flüsterte etwas, und ich verstand nicht, was er flüsterte, so sehr ich es auch wollte. Ich fragte eine Person, die neben ihm war, und der Prophet (ﷺ) sagte zu ihm: ‚Worüber flüsterst du?‘ Er sagte: ‚Ich sagte ihm, er solle es verkaufen.‘ Der Prophet (ﷺ) sagte: ‚Derjenige, der das Trinken davon verboten hat, hat auch den Verkauf davon verboten.‘ Dann öffnete er die Gefäße und goss ihren Inhalt aus.
Es wurde überliefert, dass 'Aishah sagte: „Als die Verse über Riba offenbart wurden, stand der Gesandte Allahs (ﷺ) auf der Minbar auf und rezitierte sie den Menschen, dann verbot er den Handel mit Wein.“
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي بَكْرِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ الْحَارِثِ بْنِ هِشَامٍ، أَنَّهُ سَمِعَ أَبَا مَسْعُودٍ، عُقْبَةَ بْنَ عَمْرٍو قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ ثَمَنِ الْكَلْبِ وَمَهْرِ الْبَغِيِّ وَحُلْوَانِ الْكَاهِنِ.
Abu Mas'us 'Uqbah bin 'Amr sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Preis eines Hundes, das Geschenk einer Unzucht treibenden Frau und die Gebühr eines Wahrsagers.“
Es wurde von Jabir bin 'Adbullah überliefert, dass: der Gesandte Allahs (ﷺ) den Preis von Hunden und Katzen verbot, außer Jagdhunden. (Da'if) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasa'i) sagte: Dies ist Munkar.
Es wurde von Jabir bin 'Abdullah überliefert, dass er den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hörte, als er sich im Jahr der Eroberung in Makkah befand: „Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Wein, toten Tieren, Schweinen und Götzenbildern verboten.“ Es wurde gesagt: „O Gesandter Allahs, was sagst du zum Fett des toten Tieres, denn damit werden Schiffe abgedichtet, Häute damit bestrichen und die Menschen verwenden es in ihren Lampen.“ Er sagte: „Nein, es ist Haram.“ Und der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte dann: „Möge Allah die Juden verfluchen, denn als Allah, der Mächtige und Erhabene, ihnen das Fleisch (der toten Tiere) verbot, schmolzen sie es ein und verkauften es und verzehrten seinen Preis.“
أَخْبَرَنِي إِبْرَاهِيمُ بْنُ الْحَسَنِ، عَنْ حَجَّاجٍ، قَالَ قَالَ ابْنُ جُرَيْجٍ أَخْبَرَنِي أَبُو الزُّبَيْرِ، أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرًا، يَقُولُ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ بَيْعِ ضِرَابِ الْجَمَلِ وَعَنْ بَيْعِ الْمَاءِ وَبَيْعِ الأَرْضِ لِلْحَرْثِ يَبِيعُ الرَّجُلُ أَرْضَهُ وَمَاءَهُ فَعَنْ ذَلِكَ نَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم.
Jabir sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot das Nehmen von Deckgebühren für ein Kamel, den Verkauf von Wasser und die Vermietung von Land zum Anbau. Den Verkauf von eigenem Land und Wasser, das ist es, was der Prophet (ﷺ) verbot.“
Es wurde überliefert, dass Anas bin Malik sagte: „Ein Mann von Banu As-Sa'q, einer von Banu Kilab, kam zum Gesandten Allahs (ﷺ) und fragte ihn nach dem Nehmen von Deckgebühren für einen Hengst. Er verbot ihm dies, aber er sagte: ‚Wir geben eine Zahlung dafür.‘“