أَخْبَرَنَا زِيَادُ بْنُ أَيُّوبَ، قَالَ حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، قَالَ حَدَّثَنَا أَيُّوبُ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرٍ، أَنَّ رَجُلاً، مِنَ الأَنْصَارِ يُقَالُ لَهُ أَبُو مَذْكُورٍ أَعْتَقَ غُلامًا لَهُ عَنْ دُبُرٍ يُقَالُ لَهُ يَعْقُوبُ لَمْ يَكُنْ لَهُ مَالٌ غَيْرُهُ فَدَعَا بِهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «مَنْ يَشْتَرِيهِ». فَاشْتَرَاهُ نُعَيْمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بِثَمَانِمِائَةِ دِرْهَمٍ فَدَفَعَهَا إِلَيْهِ وَقَالَ «إِذَا كَانَ أَحَدُكُمْ فَقِيرًا فَلْيَبْدَأْ بِنَفْسِهِ فَإِنْ كَانَ فَضْلاً فَعَلَى عِيَالِهِ فَإِنْ كَانَ فَضْلاً فَعَلَى قَرَابَتِهِ أَوْ عَلَى ذِي رَحِمِهِ فَإِنْ كَانَ فَضْلاً فَهَا هُنَا وَهَا هُنَا».

Es wurde von Jabir überliefert, dass: ein Mann von den Ansar, der Abu (Madhkur) genannt wurde, erklärte, dass ein Sklave von ihm, der Ya'qub genannt wurde, nach seinem Tod freigelassen werden sollte, und er besaß kein anderes Eigentum außer ihm. Der Gesandte Allahs (ﷺ) ließ ihn (den Sklaven) herbringen und er sagte: "Wer wird ihn kaufen?" Nu'aim bin 'Abdullah kaufte ihn für achthundert Dirham, und er gab es ihm und sagte: "Wenn einer von euch arm ist, soll er mit sich selbst beginnen; wenn etwas übrig bleibt, (soll er es) seinen Angehörigen (geben); wenn etwas übrig bleibt, (soll er es) seinen Verwandten (geben); und wenn etwas übrig bleibt, (soll er es) hier und dort (geben)."

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)