أَخْبَرَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، قَالَ قُلْتُ لأَبِي أُسَامَةَ أَحَدَّثَكُمْ عُبَيْدُ اللَّهِ عَنْ نَافِعٍ عَنِ ابْنِ عُمَرَ قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ تَلَقِّي الْجَلَبِ حَتَّى يَدْخُلَ بِهَا السُّوقَ فَأَقَرَّ بِهِ أَبُو أُسَامَةَ وَقَالَ نَعَمْ.
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Umar sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot, Händler unterwegs zu treffen, bis man mit ihnen den Markt betritt?“ Abu Usamah bestätigte es und sagte: Ja.
Es wurde von Ibn Tawus, von seinem Vater, überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: „Der Gesandte Allahs verbot, die Reiter zu treffen, und (den Verkauf) für einen Stadtbewohner.“ Ich sagte zu Ibn 'Abbas: „Was bedeutet (der Verkauf) eines Stadtbewohners für einen Wüstenbewohner?“ Er sagte: „Er soll nicht als Vermittler für ihn auftreten.“
Abu Hurairah sagte: „Der Gesandte Allahs sagte: ‚Tut (es) und wer einen von ihnen trifft und von ihm kauft, so hat der Verkäufer die Wahl, das Geschäft rückgängig zu machen, wenn er zum Marktplatz kommt.‘“
Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte: Der Gesandte Allahs sagte: „Kein Stadtbewohner soll für einen Wüstenbewohner verkaufen, übertreibt nicht künstlich die Preise, kein Mann soll einen Verkäufer dazu drängen, einen bereits mit einem anderen Käufer vereinbarten Verkauf rückgängig zu machen, um die Ware selbst zu kaufen, niemand soll ein Angebot über das Angebot seines Bruders machen, und keine Frau soll darum bitten, dass ihre Schwester im Glauben geschieden wird, um das, was in ihrem Gefäß ist, zu übernehmen (sie ihres Unterhaltsanteils zu berauben) und damit sie an ihrer Stelle heiraten kann: Sie wird das haben, was Allah für sie bestimmt hat.“
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ مَالِكٍ، وَاللَّيْثِ، - وَاللَّفْظُ لَهُ - عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ «لاَ يَبِيعُ أَحَدُكُمْ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ».
Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Niemand von euch soll jemanden dazu drängen, einen Verkauf rückgängig zu machen, den er bereits mit seinem Bruder vereinbart hat, um ihm seine eigenen Waren zu verkaufen.“
أَخْبَرَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، قَالَ حَدَّثَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، قَالَ حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَبِيعُ الرَّجُلُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ حَتَّى يَبْتَاعَ أَوْ يَذَرَ».
Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Dränge niemanden, einen Kauf rückgängig zu machen, dem er bereits zugestimmt hat, um ihm deine eigenen Waren zu verkaufen, es sei denn, er kauft oder ändert seine Meinung.“
Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: ‚Kein Mann soll jemanden drängen, einen Kauf rückgängig zu machen, dem er bereits mit seinem Bruder zugestimmt hat, um ihm seine eigenen Waren zu verkaufen; kein Stadtbewohner soll für einen Wüstenbewohner verkaufen; treibt die Preise nicht künstlich in die Höhe; kein Mann soll seinen Bruder überbieten; und keine Frau soll die Scheidung ihrer Schwester (im Glauben) verlangen, um das, was in ihrem Gefäß ist, zu übernehmen (sie ihres Anteils am Unterhalt zu berauben).‘“
Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Kein Stadtbewohner soll für einen Wüstenbewohner verkaufen, kein Mann soll seinen Bruder überbieten; und keine Frau soll die Scheidung ihrer Schwester (im Glauben) verlangen, um das, was in ihrer Schüssel ist, zu übernehmen (sie ihres Anteils am Unterhalt zu berauben).“
أَخْبَرَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، قَالَ حَدَّثَنَا الْمُعْتَمِرُ، وَعِيسَى بْنُ يُونُسَ، قَالاَ حَدَّثَنَا الأَخْضَرُ بْنُ عَجْلاَنَ، عَنْ أَبِي بَكْرٍ الْحَنَفِيِّ، عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَاعَ قَدَحًا وَحِلْسًا فِيمَنْ يَزِيدُ.
Es wurde von Anas bin Malik überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) einen Trinknapf und eine Decke (für ein Pferd oder Kamel) an den Höchstbietenden verkaufte.
Es wurde von Abu Sa'eed Al-Khudri überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) Mulamasah verbot, was bedeutet, ein Kleidungsstück zu berühren, ohne es anzusehen, und Munabadha, wobei ein Mann sein Kleidungsstück einem anderen Mann verkauft, indem er es ihm zuwirft, ohne dass dieser es prüft oder ansieht.
Abu Huraira sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot Munabadhah und Mulamash. Mulamasah ist, wenn zwei Männer Kleidungsstücke miteinander unter dem Schutz der Nacht tauschen, wobei jeder Mann das Kleidungsstück des anderen mit seiner Hand berührt; und Munabadhah ist, wenn ein Mann ein Kleidungsstück einem anderen zuwirft und der andere ihm ein Kleidungsstück zuwirft, und sie tauschen sie auf diese Weise miteinander."
Es wurde überliefert, dass Abu Sa'eed Al-Khudri sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot die Mulamasah, was bedeutet, ein Gewand zu berühren, ohne es anzusehen; (und er verbot) die Munabadhah, bei der ein Mann sein Gewand einem anderen Mann verkauft, indem er es ihm zuwirft, ohne dass dieser es prüft oder ansieht."
Es wurde überliefert, dass Abu Sa'eed Al-Khudri sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot zwei Arten von Gewändern und zwei Arten von Transaktionen. Was die zwei Arten von Transaktionen betrifft, so sind es Mulamasah und Munabadhah. Munabadhah ist, wenn ein Mann sagt: 'Ich werfe dieses Gewand, und die Transaktion wird verbindlich', und Mulamasah ist, wenn ein Mann es mit seiner Hand berührt, ohne es auszubreiten und zu prüfen, und sobald er es berührt, wird die Transaktion verbindlich."
أَخْبَرَنَا هَارُونُ بْنُ زَيْدِ بْنِ أَبِي الزَّرْقَاءِ، قَالَ حَدَّثَنَا أَبِي قَالَ، حَدَّثَنَا جَعْفَرُ بْنُ بُرْقَانَ، قَالَ بَلَغَنِي عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَالِمٍ، عَنْ أَبِيهِ، قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ لُبْسَتَيْنِ وَنَهَانَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ بَيْعَتَيْنِ عَنِ الْمُنَابَذَةِ وَالْمُلاَمَسَةِ وَهِيَ بُيُوعٌ كَانُوا يَتَبَايَعُونَ بِهَا فِي الْجَاهِلِيَّةِ.
Es wurde von Salim überliefert, dass sein Vater sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot zwei Arten von Gewändern, und er verbot uns zwei Arten von Transaktionen: Munabadhah und Mulamasah, welche Arten von Transaktionen waren, die während der Dschahiliyyah üblich waren."
Es wurde von Hafs bin 'Asim, von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) zwei Arten von Transaktionen verbot: Munabadhah und Mulamasah. Und er sagte, dass Mulamasah bedeutet, wenn ein Mann zu einem anderen sagt: "Ich verkaufe dir mein Gewand für dein Gewand", und keiner von ihnen das Gewand des anderen ansieht, sondern er es nur berührt. Und Munabadhah ist, wenn er sagt: "Ich werfe, was ich habe, und du wirfst, was du hast", sodass sie voneinander kaufen, und keiner von ihnen weiß, wie viel der andere hat, und so weiter.
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ تَبِيعُوا الثَّمَرَ حَتَّى يَبْدُوَ صَلاَحُهُ». نَهَى الْبَائِعَ وَالْمُشْتَرِيَ.
Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Verkauft keine Früchte, bis ihr Zustand bekannt ist.“ Und er verbot sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer (solch ein Geschäft).
أَخْبَرَنِي يُونُسُ بْنُ عَبْدِ الأَعْلَى، وَالْحَارِثُ بْنُ مِسْكِينٍ، قِرَاءَةً عَلَيْهِ وَأَنَا أَسْمَعُ، عَنِ ابْنِ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، قَالَ حَدَّثَنِي سَعِيدٌ، وَأَبُو سَلَمَةَ أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَبِيعُوا الثَّمَرَ حَتَّى يَبْدُوَ صَلاَحُهُ وَلاَ تَبْتَاعُوا الثَّمَرَ بِالتَّمْرِ». قَالَ ابْنُ شِهَابٍ حَدَّثَنِي سَالِمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ عَنْ أَبِيهِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ مِثْلِهِ سَوَاءً.
Es wurde überliefert, dass Abu Huraira sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Verkauft keine Früchte, bis ihr Zustand bekannt ist, und verkauft keine frischen Datteln (noch auf dem Baum) gegen getrocknete Datteln.‘“ Ibn Shihab sagte: „Salim bin 'Abdullah überlieferte mir von seinem Vater: ‚Dass der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot ...‘ in ähnlicher Weise.
Es wurde von 'Ata überliefert: „Ich hörte Jabir bin 'Abdullah (überliefern) vom Propheten (ﷺ), dass er Mukhabarah, Muzabanah und Muhaqalah verbot, und (er verbot) den Verkauf von Früchten, bis ihr Zustand bekannt ist, und dass sie nur für Dinare und Dirhams verkauft werden sollten, aber er gewährte eine Erleichterung bezüglich des Verkaufs von Araya.“