حَدَّثَنَا مُجَاهِدُ بْنُ مُوسَى، قَالَ حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، عَنْ مَعْمَرٍ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَبِيعَنَّ حَاضِرٌ لِبَادٍ وَلاَ تَنَاجَشُوا وَلاَ يُسَاوِمِ الرَّجُلُ عَلَى سَوْمِ أَخِيهِ وَلاَ يَخْطُبْ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ وَلاَ تَسْأَلِ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ أُخْتِهَا لِتَكْتَفِئَ مَا فِي إِنَائِهَا وَلِتُنْكَحَ فَإِنَّمَا لَهَا مَا كَتَبَ اللَّهُ لَهَا».
Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte: Der Gesandte Allahs sagte: „Kein Stadtbewohner soll für einen Wüstenbewohner verkaufen, übertreibt nicht künstlich die Preise, kein Mann soll einen Verkäufer dazu drängen, einen bereits mit einem anderen Käufer vereinbarten Verkauf rückgängig zu machen, um die Ware selbst zu kaufen, niemand soll ein Angebot über das Angebot seines Bruders machen, und keine Frau soll darum bitten, dass ihre Schwester im Glauben geschieden wird, um das, was in ihrem Gefäß ist, zu übernehmen (sie ihres Unterhaltsanteils zu berauben) und damit sie an ihrer Stelle heiraten kann: Sie wird das haben, was Allah für sie bestimmt hat.“