أَخْبَرَنَا عَلِيُّ بْنُ حُجْرٍ، قَالَ حَدَّثَنَا هُشَيْمٌ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، قَالَ حَدَّثَنَا نَافِعٌ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «الْمُتَبَايِعَانِ لاَ بَيْعَ بَيْنَهُمَا حَتَّى يَتَفَرَّقَا إِلاَّ بَيْعَ الْخِيَارِ».
Es wurde überliefert von Yahya bin Sa'eed, der sagte: „Nafi überlieferte uns von Ibn 'Umar, der sagte: ‚Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es gibt keinen Handel zwischen den beiden Parteien, bis sie sich trennen, es sei denn, sie haben beschlossen, den Handel abzuschließen.'“ (Sahih)
أَخْبَرَنَا عَلِيُّ بْنُ حُجْرٍ، عَنْ إِسْمَاعِيلَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ دِينَارٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «كُلُّ بَيِّعَيْنِ لاَ بَيْعَ بَيْنَهُمَا حَتَّى يَتَفَرَّقَا إِلاَّ بَيْعَ الْخِيَارِ».
Es wurde überliefert von Ismail von 'Abdullah bin Dinar, von Ibn 'Umar, der sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Wenn zwei Personen zusammenkommen, um Handel zu treiben, ist der Handel zwischen ihnen nicht bindend, bis sie sich trennen, es sei denn, sie haben beschlossen, den Handel abzuschließen.'“
Es wurde überliefert von Ibn Al-Had, von 'Abdullah bin Dinar, von 'Abdullah bin 'Umar, dass er den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hörte: „Wenn zwei Personen zusammenkommen, um Handel zu treiben, ist der Handel zwischen ihnen nicht bindend, bis sie sich trennen, es sei denn, sie haben beschlossen, den Handel abzuschließen.“
أَخْبَرَنَا عَبْدُ الْحَمِيدِ بْنُ مُحَمَّدٍ، قَالَ حَدَّثَنَا مَخْلَدٌ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرِو بْنِ دِينَارٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «كُلُّ بَيِّعَيْنِ لاَ بَيْعَ بَيْنَهُمَا حَتَّى يَتَفَرَّقَا إِلاَّ بَيْعَ الْخِيَارِ».
Es wurde überliefert von Sufyan, von 'Amr bin Dinar, von Ibn 'Umar, der sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wenn zwei Personen zusammenkommen, um Handel zu treiben, ist der Handel zwischen ihnen nicht bindend, bis sie sich trennen, es sei denn, sie haben beschlossen, den Handel abzuschließen.“
Es wurde überliefert von Yazid bin 'Abdullah, von 'Abdullah bin Dinar, von Ibn 'Umar, dass er den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hörte: „Wenn zwei Personen zusammenkommen, um Handel zu treiben, ist der Handel zwischen ihnen nicht bindend, bis sie sich trennen, es sei denn, sie haben beschlossen, den Handel abzuschließen.“
أَخْبَرَنَا عَمْرُو بْنُ يَزِيدَ، عَنْ بَهْزِ بْنِ أَسَدٍ، قَالَ حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ دِينَارٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «كُلُّ بَيِّعَيْنِ فَلاَ بَيْعَ بَيْنَهُمَا حَتَّى يَتَفَرَّقَا إِلاَّ بَيْعَ الْخِيَارِ».
Es wurde überliefert, dass Shu'ban sagte: "Abdullah bin Dinar überlieferte uns von Ibn 'Umar, der sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Wenn zwei Personen zusammentreffen, um Handel zu treiben, ist die Transaktion zwischen ihnen nicht bindend, bis sie sich trennen, es sei denn, sie haben beschlossen, die Transaktion abzuschließen.'"
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ دِينَارٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «الْبَيِّعَانِ بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا أَوْ يَكُونَ بَيْعُهُمَا عَنْ خِيَارٍ».
Es wurde überliefert von Sufyan, von 'Abdullah bin Dinar, von Ibn 'Umar, vom Propheten (ﷺ), der sagte: "Zwei Händler haben die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben, oder sie haben beschlossen, die Transaktion abzuschließen."
Es wurde überliefert von Al-Hasan, von Samurah, dass der Prophet Allahs (ﷺ) sagte: "Zwei Händler haben die Wahl, bis sie eine Vereinbarung erreichen, die beiden passt, und sie bestätigen sie dreimal."
أَخْبَرَنِي مُحَمَّدُ بْنُ إِسْمَاعِيلَ بْنِ إِبْرَاهِيمَ، قَالَ حَدَّثَنَا يَزِيدُ، قَالَ أَنْبَأَنَا هَمَّامٌ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنِ الْحَسَنِ، عَنْ سَمُرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «الْبَيِّعَانِ بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا وَيَأْخُذْ أَحَدُهُمَا مَا رَضِيَ مِنْ صَاحِبِهِ أَوْ هَوِيَ».
Es wurde überliefert von Al-Hasan, von Samurah, der sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Zwei Händler haben die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben, oder bis sie eine Vereinbarung erreichen, die beiden passt oder die (für beide) zufriedenstellend ist.'"
Es wurde überliefert von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Prophet (ﷺ) sagte: "Die beiden Parteien einer Transaktion haben die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben, es sei denn, sie erreichen eine Vereinbarung vor der Trennung, und es ist nicht erlaubt, sich zu beeilen, um wegzugehen, aus Furcht, dass die andere Partei ihre Meinung ändern könnte."
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ دِينَارٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَجُلاً، ذَكَرَ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ يُخْدَعُ فِي الْبَيْعِ فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِذَا بِعْتَ فَقُلْ لاَ خِلاَبَةَ». فَكَانَ الرَّجُلُ إِذَا بَاعَ يَقُولُ لاَ خِلاَبَةَ.
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Umar sagte: Ein Mann sagte dem Gesandten Allahs (ﷺ), dass er immer betrogen werde. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte zu ihm: "Wenn du einen Handel abschließt, dann sage: 'Es besteht keine Absicht zu betrügen.'" So sagte der Mann, wann immer er einen Handel abschloss: 'Es besteht keine Absicht zu betrügen.' (Sahih)
أَخْبَرَنَا يُوسُفُ بْنُ حَمَّادٍ، قَالَ حَدَّثَنَا عَبْدُ الأَعْلَى، عَنْ سَعِيدٍ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنْ أَنَسٍ، أَنَّ رَجُلاً، كَانَ فِي عُقْدَتِهِ ضَعْفٌ كَانَ يُبَايِعُ وَأَنَّ أَهْلَهُ أَتَوُا النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَقَالُوا يَا نَبِيَّ اللَّهِ احْجُرْ عَلَيْهِ. فَدَعَاهُ نَبِيُّ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَنَهَاهُ فَقَالَ يَا نَبِيَّ اللَّهِ إِنِّي لاَ أَصْبِرُ عَنِ الْبَيْعِ. قَالَ «إِذَا بِعْتَ فَقُلْ لاَ خِلاَبَةَ».
Es wurde überliefert, dass Anas sagte: Es gab einen Mann, dessen Geisteskräfte mangelhaft waren, und er pflegte zu kaufen und zu verkaufen. Seine Familie kam zum Propheten (ﷺ) und sagte: "O Prophet Allahs, halte ihn davon ab." So rief der Prophet Allahs (ﷺ) ihn und sagte ihm, dass er das nicht tun solle. Er sagte: "O Prophet Allahs, ich kann es nicht ertragen, vom Geschäft fern zu sein." Er sagte: "Wenn du einen Handel abschließt, dann sage: 'Es besteht keine Absicht zu täuschen.'" (Sahih)
أَخْبَرَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، قَالَ أَنْبَأَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ، عَنْ يَحْيَى بْنِ أَبِي كَثِيرٍ، قَالَ حَدَّثَنِي أَبُو كَثِيرٍ، أَنَّهُ سَمِعَ أَبَا هُرَيْرَةَ، يَقُولُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «إِذَا بَاعَ أَحَدُكُمُ الشَّاةَ أَوِ اللَّقْحَةَ فَلاَ يُحَفِّلْهَا».
Abu Hurairah sagte: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Wenn einer von euch ein Schaf oder ein Milchkamel verkauft, soll er es nicht unterlassen, es zu melken.'" (Sahih)
Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: "Geht nicht hinaus, um den Reitern entgegenzugehen, und bindet nicht die Euter von Kamelen und Schafen ab. Wer auf diese Weise etwas gekauft hat, hat zwei Möglichkeiten: Wenn er will, kann er es behalten, oder wenn er will, kann er es zurückgeben, zusammen mit einem Sa' Datteln." (Sahih)
Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Wer eine Musarraha kauft, wenn er mit ihr zufrieden ist, wenn er sie melkt, kann er sie behalten, und wenn er nicht mit ihr zufrieden ist, kann er sie zurückgeben, zusammen mit einem Sa' Datteln." (Sahih)
Überliefert von Abu Huraira: Abu Al-Qasim sagte: „Wer eine Musarrah kauft, hat drei Tage lang die Wahl (den Handel rückgängig zu machen). Wenn er sie behalten möchte, kann er sie behalten, und wenn er sie zurückgeben möchte, kann er sie zurückgeben, zusammen mit einem Sa' Datteln, nicht Weizen.“ (Sahih)
Es wurde überliefert, dass Abu Huraira sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot, (den Händlern auf dem Weg) zu begegnen, dass ein Muhadschir für einen Beduinen verkauft, das Zurückhalten der Milch im Euter eines Tieres (um seinen Preis zu erhöhen), die künstliche Preistreiberei, dass ein Mann zur Annullierung eines bereits vereinbarten Verkaufs drängt und dass eine Frau die Scheidung ihrer Schwester (im Glauben) verlangt.“
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ، قَالَ حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ الزِّبْرِقَانِ، قَالَ حَدَّثَنَا يُونُسُ بْنُ عُبَيْدٍ، عَنِ الْحَسَنِ، عَنْ أَنَسٍ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى أَنْ يَبِيعَ حَاضِرٌ لِبَادٍ وَإِنْ كَانَ أَبَاهُ أَوْ أَخَاهُ.
Es wurde von Anas überliefert, dass der Prophet (ﷺ) es einem Stadtbewohner verbot, für einen Wüstenbewohner zu verkaufen, selbst wenn es sein Vater oder Bruder wäre. (Sahih)
Es wurde überliefert, dass Anas bin Malik sagte: „Uns wurde verboten, dass ein Stadtbewohner für einen Wüstenbewohner verkauft, selbst wenn es sein Vater oder Bruder wäre.“ (Sahih)
أَخْبَرَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ الْحَسَنِ، قَالَ حَدَّثَنَا حَجَّاجٌ، قَالَ قَالَ ابْنُ جُرَيْجٍ أَخْبَرَنِي أَبُو الزُّبَيْرِ، أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرًا، يَقُولُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ دَعُوا النَّاسَ يَرْزُقُ اللَّهُ بَعْضَهُمْ مِنْ بَعْضٍ».
Jabir sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Ein Stadtbewohner soll nicht für einen Wüstenbewohner verkaufen. Lasst die Menschen in Ruhe und lasst Allah sie durch einander versorgen.‘“ (Sahih)
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ تَلَقُّوا الرُّكْبَانَ لِلْبَيْعِ وَلاَ يَبِعْ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ بَعْضٍ - وَلاَ تَنَاجَشُوا - وَلاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ».
Es wurde von Abu Huraira überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Geht nicht hinaus, um den Reitern entgegenzugehen, und drängt niemanden, einen bereits vereinbarten Kauf rückgängig zu machen, um ihm eure eigenen Waren zu verkaufen, treibt die Preise nicht künstlich in die Höhe, und ein Stadtbewohner soll nicht für einen Wüstenbewohner verkaufen.“ (Sahih)
Es wurde von 'Abdullah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) das künstliche In-die-Höhe-Treiben der Preise, das Entgegengehen zu den Händlern auf dem Weg und dass ein Stadtbewohner für einen Wüstenbewohner verkauft, verbot. (Sahih)