أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يَحْيَى، قَالَ حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ شُعَيْبٍ، قَالَ حَدَّثَنَا أَبِي، عَنِ الزُّهْرِيِّ، أَخْبَرَنِي أَبُو سَلَمَةَ، وَسَعِيدُ بْنُ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «لاَ يَبِيعُ الرَّجُلُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ وَلاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ وَلاَ تَنَاجَشُوا وَلاَ يَزِيدُ الرَّجُلُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ وَلاَ تَسْأَلِ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ الأُخْرَى لِتَكْتَفِئَ مَا فِي إِنَائِهَا».

Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: ‚Kein Mann soll jemanden drängen, einen Kauf rückgängig zu machen, dem er bereits mit seinem Bruder zugestimmt hat, um ihm seine eigenen Waren zu verkaufen; kein Stadtbewohner soll für einen Wüstenbewohner verkaufen; treibt die Preise nicht künstlich in die Höhe; kein Mann soll seinen Bruder überbieten; und keine Frau soll die Scheidung ihrer Schwester (im Glauben) verlangen, um das, was in ihrem Gefäß ist, zu übernehmen (sie ihres Anteils am Unterhalt zu berauben).‘“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)